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AG Bochum, 28.01.2011 - 38 C 364/10 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verkehrsrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensverteilung nach Verkehrsunfall bei Unaufklärbarkeit des Unfallhergangs und bei identischem Gefährdungspotential der festgestellten Fahrweise und der Fahrzeugart der beteiligten Fahrzeuge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 18
Schadensverteilung nach Verkehrsunfall bei Unaufklärbarkeit des Unfallhergangs und bei identischem Gefährdungspotential der festgestellten Fahrweise und der Fahrzeugart der beteiligten Fahrzeuge - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bochum, 28.01.2011 - 38 C 364/10
- LG Bochum, 24.05.2011 - 9 S 29/11
- BGH, 08.05.2012 - VI ZR 196/11
Wird zitiert von ...
- LG Bochum, 24.05.2011 - 9 S 29/11
Berechnung der Wertminderung und der Sachverständigenkosten nach dem …
Er beantragt, unter Abänderung des Tenors zu Ziffer II. des am 28.01.2011 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Bochum (38 C 364/10) die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 1.847,17 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2010 sowie als Nebenforderung 272, 87 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.09.2010 zu zahlen.