Rechtsprechung
LG Stuttgart, 05.09.2014 - 38 Ns 73 Js 29625/12 |
Zitiervorschläge
LG Stuttgart, Entscheidung vom 05. September 2014 - 38 Ns 73 Js 29625/12 (https://dejure.org/2014,80529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,80529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Esslingen, 24.02.2014 - 5 Ds 73 Js 29625/12
- LG Stuttgart, 05.09.2014 - 38 Ns 73 Js 29625/12
- OLG Stuttgart, 06.08.2015 - 2 Ss 822/14
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 07.04.2017 - 1 Ws 42/17
Falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft: Bestimmung eines anderen zur …
Die Verurteilung der Fahrzeugführerin im ersten Fall durch das Amtsgericht Esslingen am 24. Februar 2014 (5 Ds 73 Js 29625/12) wegen falscher Verdächtigung wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart auf deren Revision hin bestätigt, wobei das Oberlandesgericht von der Begehungsweise der mittelbaren Täterschaft ausging, nachdem das Landgericht Stuttgart in seinem Berufungsurteil vom 5. September 2014 (38 Ns 73 Js 29625/12) die Fahrerin als Mittäterin eingestuft hatte (OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. August 2015 - 2 Ss 822/14); die angebliche Fahrerin wurde vom Landgericht Stuttgart auf ihre Berufung hin lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit der falschen Namensangabe zu einer Geldbuße verurteilt, nachdem das Amtsgericht Esslingen sie wegen Beihilfe zur falschen Verdächtigung zu einer Geldstrafe verurteilt hatte.