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   LG Stuttgart, 15.06.2016 - 38 O 73/15 KfH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14235
LG Stuttgart, 15.06.2016 - 38 O 73/15 KfH (https://dejure.org/2016,14235)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 15.06.2016 - 38 O 73/15 KfH (https://dejure.org/2016,14235)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - 38 O 73/15 KfH (https://dejure.org/2016,14235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Maklergebühren für Besichtigungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine Gebühr für Wohnungsbesichtigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Umgehung des Bestellerprinzips: Maklergebühren für Besichtigungen unzulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnungsbesichtigungsgebühr an den Makler ist unzulässig!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    35 Euro für eine Wohnungsbesichtigung! - Makler dürfen von Mietinteressenten keine Besichtigungsgebühr kassieren

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Makler darf keine Gebühr für Wohnungsbesichtigung verlangen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Makler dürfen für Wohnungsbesichtigung von Wohnungssuchenden kein Geld verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Entgelte für Wohnungsbesichtigung wettbewerbswidrig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Keine Gebühr für Wohnungsbesichtigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf ein Makler Besichtigungsgebühr verlangen? Nein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Makler darf keine Besichtigungsgebühr verlangen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Makler verlangt Geld für Besichtigung. Zulässig?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Besichtigungsgebühr für Mietinteressenten ist illegal

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Makler will Besichtigungsgebühr von Wohnungssuchenden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigenbezeichnung eines Immobilienmaklers als "Dienstleister" ändert nichts an Eigenschaft als Wohnungsvermittler - Verlangen einer Besichtigungsgebühr verstößt gegen Wohnvermittlungsgesetz und ist wettbewerbswidrig

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mieterverein verklagt Makler wegen "Besichtigungsgebühr": Umgehung des Bestellerprinzips?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Besichtigungsgebühr für Makler! (IMR 2016, 433)

Papierfundstellen

  • NZM 2016, 902
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 153/09

    Provisionsanspruch des Wohnungsmaklers: Anforderungen an eine Nachweistätigkeit;

    Auszug aus LG Stuttgart, 15.06.2016 - 38 O 73/15
    Diese Begriffsbestimmung ist in bewusster Anlehnung an die Tätigkeitsmerkmale des § 652 BGB erfolgt und entspricht inhaltlich dem sich aus dieser Vorschrift ergebenden gesetzlichen Leitbild des Nachweis- und Vermittlungsmaklers, wenn auch gegenständlich auf Mietverträge über Wohnräume beschränkt (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1385; BGH NJW-RR 1995, 880 BT-Drs.

    aa) Der nach dieser Bestimmung für das Entstehen eines Provisionsanspruchs erforderliche "Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags" (des so genannten Hauptvertrags) ist nach der Rechtsprechung des BGH erbracht, wenn auf Grund der Mitteilung des Maklers an seinen Kunden und Auftraggeber dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen mit dem potenziellen Vertragspartner über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (BGH NJW-RR 2010, 1385 m.w.N.).

    Eine Einwirkung auf den Vermieter im Sinne einer Empfehlung oder ein Mitwirken bei den Vertragsverhandlungen ist, entgegen der Auffassung des Beklagten, keinen Voraussetzung für die Nachweistätigkeit des Maklers oder Wohnungsvermittlers im Sinne des § 652 BGB und des § 1 Abs. 1 WoVermRG (BGH NJW-RR 2010, 1385; LG Berlin, Urt. v. 04.06.2003, 26 O 168/14).

    Außer diesem stets erfolgsabhängigen Entgelt dürfen nach § 3 Abs. 3 S.1 WoVermittG für Tätigkeiten, die mit der Vermittlung oder dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume zusammenhängen, sowie für etwaige Nebenleistungen keine Vergütungen irgendwelcher Art, insbesondere keine Einschreibgebühren, Schreibgebühren oder Auslagenerstattungen vereinbart oder angenommen werden (BGH NJW-RR 2010, 1385 m.w.N.).

  • BGH, 09.03.1995 - I ZR 85/94

    Begriff der Wohnungsvermittler

    Auszug aus LG Stuttgart, 15.06.2016 - 38 O 73/15
    Diese Begriffsbestimmung ist in bewusster Anlehnung an die Tätigkeitsmerkmale des § 652 BGB erfolgt und entspricht inhaltlich dem sich aus dieser Vorschrift ergebenden gesetzlichen Leitbild des Nachweis- und Vermittlungsmaklers, wenn auch gegenständlich auf Mietverträge über Wohnräume beschränkt (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1385; BGH NJW-RR 1995, 880 BT-Drs.
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