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   OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ws 37/09, 3 Ws 38/09   

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OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ws 37/09, 3 Ws 38/09 (https://dejure.org/2009,6869)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2009 - 3 Ws 37/09, 3 Ws 38/09 (https://dejure.org/2009,6869)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 3 Ws 37/09, 3 Ws 38/09 (https://dejure.org/2009,6869)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde durch Überschreitung der regelmäßigen Postlaufzeit

  • Judicialis

    StGB § 57 Abs. 1; ; StPO § 44; ; StPO § 45 Abs. 2 S. 2; ; StPO § 311 Abs. 2; ; Post-UniversaldienstleistungsVO § 1 Abs. 2; ; Post-UniversaldienstleistungsVO § 2 Nr. 3 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44; StPO § 45 Abs. 2 S. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde durch Überschreitung der regelmäßigen Postlaufzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • weka.de (Kurzinformation)

    Absender einer Briefsendung darf sich auf Postlaufzeiten verlassen

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Briefkastenleerungszeiten und Postlaufzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2230
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ws 37/09
    Durch diese gesetzlich bestimmten Quoten wird die Erwartung begründet, dass die Postlaufzeiten eingehalten werden und kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass, wenn keine Besonderheiten vorliegen, Postsendungen im Inland, die an einem Werktag aufgegeben werden, am folgenden Werktag beim Empfänger eingehen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.05.2004 - V ZB 62/03 -).
  • OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 1 Ss 1215/09

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen unzutreffend

    Eine regelmäßig nicht schutzwürdige, bloße Hoffnung auf rechtzeitigen Zugang vermag dagegen bei einem vernünftigen Absender die weitere Verpflichtung der Postunternehmen in § 2 Nr. 3 Post-Universaldienst-leistungsverordnung zu erwecken, dass im Jahresdurchschnitt mindestens 80 Prozent der inländischen Briefsendungen am ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag ausgeliefert werden müssen (a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 Ws 37-38/09: Regelmäßig 1 Tag Postlaufzeit im Inland).

    Der Rechtsgrundsatz des § 270 Satz 2 ZPO gilt nicht nur für einfache Briefsendungen, sondern jedenfalls auch für sog. Einwurf-Einschreiben (insofern zutreffend OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2009 a.a.O.).

    Die abweichende Entscheidung des OLG Hamm vom 17. Februar 2009 (aaO) erging in einem Beschwerdeverfahren betreffend eine sofortige Beschwerde eines Angeklagten gegen einen Bewährungswiderrufsbeschluss und nicht in einem Revisionsverfahren.

  • OLG Hamm, 16.10.2014 - 3 Ws 357/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Aufgabe eines Einschreibens einen Tag

    Bei einem derart hohen Anteil wird die Erwartung begründet, dass diese Laufzeit eingehalten wird; es kann danach grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass, wenn keine Besonderheiten vorliegen, Postsendungen, die an einem Werktag aufgegeben werden, am folgenden Werktag beim Empfänger eingehen ( so schon Senat, Beschluss vom 19. April 2010, III-3 Ws 179, 180/10 (juris); Beschluss vom 17. Februar 2009, 3 Ws 37, 38/09, NJW 2009, 2230 jeweils für eine Quote von 95 %).
  • BGH, 20.03.2018 - AnwZ (Brfg) 8/17

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Es kann dahin gestellt bleiben, ob der Klägerin - wie von ihr rechtzeitig innerhalb der Frist gemäß § 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 60 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 VwGO beantragt - wegen der vorgenannten Versäumung einer rechtzeitigen Einreichung des Prozesskostenhilfeantrags Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 60 Abs. 1 VwGO) gewährt werden kann, weil sie unter Zugrundelegung ihres oben genannten Wiedereinsetzungsvorbringens auf einen Zugang ihres Einwurfeinschreibens bereits am nächsten Werktag trotz des Umstands hätte vertrauen dürfen, dass die Einlieferung hier an einem Samstag erfolgt ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. September 1988 - 6 C 1/88, juris Rn. 12 mwN; LAG Köln, Urteil vom 8. November 2011 - 11 Sa 1410/09, juris Rn. 16 [jeweils für vergleichbare Fallgestaltungen bejahend]; vgl. auch OLG Oldenburg, NStZ-RR 2014, 113, und ZfS 2011, 471 [jeweils zum normalen Einschreiben]; OLG Hamm, NJW 2009, 2230, 2231; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 Ws 956/15, juris Rn. 3 mwN und Leitsatz [jeweils zum Einwurfeinschreiben]; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 3 Ws 357/14, juris Rn. 8 ff. [zum Einschreiben mit Rückschein]; vgl. ferner Hessisches LSG, Urteil vom 31. August 1978 - L 6 An 641/77, juris Rn. 26; aA KG Berlin, Beschluss vom 30. August 2000 - 3 Ws 397/00, juris Rn. 4 mwN, und NStZ-RR 2006, 142 mwN; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 4 PA 205/17, juris Rn. 3 f. [jeweils zum normalen Einschreiben]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2010, 15 f. [zum Einwurfeinschreiben, unter Heranziehung des § 270 Satz 2 ZPO]; OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2011, 116 mwN [für das normale Einschreiben verneinend, für das Einwurfeinschreiben offenlassend]; OVG Münster, NJW 1996, 2809 [zum Einschreiben mit Rückschein]).
  • OLG Celle, 22.06.2021 - 2 Ws 154/21

    Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs gegenüber namentlich festgelegtem

    wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, dass der Absender einer Briefsendung, mit der ein Rechtsmittel eingelegt werden soll, auf der Grundlage von § 2 Nr. 3 Satz 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung bei Aufgabe der Sendung - wie im vorliegenden Fall geschehen - an einem Werktag darauf vertrauen dürfe, dass die Briefsendung am folgenden Werktag und - sofern an diesem Tag die Rechtsmittelfrist abläuft - noch rechtzeitig bei Gericht eingehen wird, weshalb ihm beim Eintritt einer Verzögerung der Postbeförderung und der damit einhergehenden Überschreitung der Rechtsmittelfrist die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand der versäumten Rechtsmittelfrist zu gewähren sei (vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2014, 113; OLG Hamm, NJW 2009, 2230).
  • OLG Celle, 09.07.2021 - 2 Ws 194/21

    Recht auf Vertrauen in übliche Postlaufzeiten; Stempel des Briefzentrums als

    Der Senat schließt sich der verbreiteten obergerichtlichen Rechtsprechung an, wonach ein Rechtsmittelführer darauf vertrauen darf, dass bei einer Aufgabe der Rechtsmittelschrift zur Post die seitens der Deutschen Post AG für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten eingehalten werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2020, IX ZA 4/20, juris; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009, NJW 2009, 2379; OLG Oldenburg, Beschluss vom 16. September 2013, NStZ-RR 2014, 113; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2009, NJW 2009, 2230).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Versendung der

    Es kann dahinstehen, ob der Absender einer normalen Postsendung bzw. eines Einwurf -Einschreibens darauf vertrauen kann, dass diese einen Tag nach Aufgabe bei der Post beim Empfangsgericht eingeht (so OLG Hamm; NJW 2009, 2230 und Beschl. v. 19.04.2010 - II - 3 Ws 179-180/10 -juris = BeckRS 2010, 15025; wohl auch - für normale Postsendungen - BGH, NJW-RR 2004, 1217) oder ob er nach Maßgabe des § 270 S. 2 ZPO (OLG Stuttgart; NStZ-RR 2010, 15) bzw. § 2 Nr. 3 PUDVL (OLG Stuttgart aaO; BVerfG [Kammer], NStZ 2004, 215 [216]; NStZ-RR 2005, 176 - für normale Postsendungen) mit einer normalen Postlauffrist von zwei Beförderungstagen rechnen muss.
  • OLG Hamm, 19.04.2010 - 3 Ws 179/10

    Wiedereinsetzung; Postlaufzeit

    Durch diese gesetzlich bestimmten Quoten wird die Erwartung begründet, dass die Postlaufzeiten eingehalten werden, und es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass, wenn keine Besonderheiten vorliegen, Postsendungen im Inland, die an einem Werktag aufgegeben werden, am folgenden Werktag beim Empfänger eingehen (vgl. Senatsbeschluss vom 17.02.2009 - 3 Ws 37, 38/09, NJW 2009, S. 2230).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2016 - 3 Ws 956/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Postlaufzeit

    Dies gilt auch für Einwurf-Einschreiben (OLG Oldenburg NStZ-RR 2014, 113 [OLG Oldenburg 16.09.2013 - 1 Ws 547/13] ; OLG Hamm NJW 2009, 2230 [OLG Hamm 17.02.2009 - 3 Ws 37/09] ; Cirener aaO).
  • OLG Hamm, 02.10.2018 - 3 Ws 364/18

    Erledigung; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Schwere der Tat

    Der Verurteilte durfte darauf vertrauen, dass das Schreiben innerhalb der bis Dienstag, 3. Juli 2018 laufenden Beschwerdefrist bei dem Landgericht Bochum eingehen würde, denn bei gewöhnlichem Verlauf der Dinge kann erwartet werden, dass ein zur Post aufgegebenes Schriftstück den Empfänger am nächsten Werktag erreicht (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, juris; Senat, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 Ws 37, 38/09, NJW 2009, 2230, 2231; Beschluss vom 16. Oktober 2014 - III-3 Ws 357/14, juris, Rdnr . 7ff.).
  • BPatG, 04.04.2012 - 26 W (pat) 76/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung

    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (BGH a. a. O.; BGH WM 2009, 416 - 418; OLG Hamm NJW 2009, 2230, 2231).
  • BPatG, 10.11.2010 - 26 W (pat) 80/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung

  • BPatG, 10.11.2010 - 26 W (pat) 79/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung

  • LG Münster, 23.03.2022 - 7 Qs 27/21

    Wiedereinsetzung, Glaubhaftmachung, Briefumschlag

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 22.10.2009 - O 38/09   

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LG Frankfurt/Main, 22.10.2009 - O 38/09 (https://dejure.org/2009,51495)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.10.2009 - O 38/09 (https://dejure.org/2009,51495)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - O 38/09 (https://dejure.org/2009,51495)
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Rechtsprechung
   SG Düsseldorf, 30.07.2013 - U 38/09   

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SG Düsseldorf, 30.07.2013 - U 38/09 (https://dejure.org/2013,65259)
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SG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - U 38/09 (https://dejure.org/2013,65259)
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