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   KG, 17.02.2020 - 3 Ws 37/20 - 121 AR 10/20   

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https://dejure.org/2020,12281
KG, 17.02.2020 - 3 Ws 37/20 - 121 AR 10/20 (https://dejure.org/2020,12281)
KG, Entscheidung vom 17.02.2020 - 3 Ws 37/20 - 121 AR 10/20 (https://dejure.org/2020,12281)
KG, Entscheidung vom 17. Februar 2020 - 3 Ws 37/20 - 121 AR 10/20 (https://dejure.org/2020,12281)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wirksame Berufungsrücknahme - Situative Überforderung des Angeklagten?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.07.2019 - 4 StR 85/19

    Zurücknahme und Verzicht (deklaratorischer Beschluss bei Zweifeln über wirksame

    Auszug aus KG, 17.02.2020 - 3 Ws 37/20
    Ein Widerruf der wirksamen Rücknahmeerklärung war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich; eine nachträgliche Willensänderung ist bedeutungslos (vgl. BGH NStZ 2019, 692; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O., § 302 Rdn. 21 m.w.N.).

    Steht - wie hier - die Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme im Streit, ist dies durch deklaratorischen Beschluss festzustellen (vgl. BGH NStZ 2019, 692 m.w.N.; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O., § 302 Rdn. 26 m.w.N.).

  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 617/01

    Notwendige Verteidigung; Scheinverteidiger; absoluter Revisionsgrund;

    Auszug aus KG, 17.02.2020 - 3 Ws 37/20
    Zwar ist anerkannt, dass ein Angeklagter im Fall der notwendigen Verteidigung die Gelegenheit haben muss, sich von seinem Verteidiger rechtlich beraten zu lassen und die fehlende Möglichkeit dessen vor Erklärung des Rechtsmittelverzichts bzw. der Rechtsmittelrücknahme zur Unwirksamkeit der Prozesserklärung führt (vgl. BGHSt 47, 238; Senat NStZ-RR 2007, 209 und Beschluss vom 6. Mai 2002 - 3 Ws 43/02 - KG StV 2013, 11; OLG Hamm, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 Ws 91/09 -, juris; OLG Koblenz StraFo 2006, 27; Paul, KK-StPO 8. Aufl., § 302 Rdn. 12 m.w.N.; Allgayer a.a.O. Rdn. 36).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 2 (6) Ss 442/14

    Berufungseinlegung im Strafverfahren: Wahrung der Schriftform bei Schriftsatz der

    Auszug aus KG, 17.02.2020 - 3 Ws 37/20
    Wird die Zurücknahme durch den Angeklagten selbst schriftlich erklärt, kommt es auf die Urheberschaft und nicht auf die Unterzeichnung des Schreibens an (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 67; BGHSt 2, 77; NStZ-RR 2000, 305; KG, Beschluss vom 22. Juli 1998 - 4 Ws 154/98 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss 9. November 2015 - 2 Ws 633/15 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1. Oktober 2014 - 2 (6) Ss 442/14 -, juris; Quentin in MüKo-StPO, § 314 Rdn. 2; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 62. Aufl., § 314 Rdn. 5).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93

    Wirksamer Rechtsmittelversicht; Staatsanwaltschaft; Sitzungsprotokoll;

    Auszug aus KG, 17.02.2020 - 3 Ws 37/20
    Die Fälle, die den eingangs zitierten Entscheidungen zu Grunde liegen, sind durch eine situativ bedingte Überforderung der dortigen Angeklagten in der Hauptverhandlung gekennzeichnet, die sich zuvor nicht mit einem Verteidiger beraten konnten, der sie vor übereilten Erklärungen hätte abhalten können (vgl.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. November 1993 - 1 Ws 539/93).
  • OLG Nürnberg, 09.11.2015 - 2 Ws 633/15

    Unterzeichnung der Berufungsschrift

    Auszug aus KG, 17.02.2020 - 3 Ws 37/20
    Wird die Zurücknahme durch den Angeklagten selbst schriftlich erklärt, kommt es auf die Urheberschaft und nicht auf die Unterzeichnung des Schreibens an (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 67; BGHSt 2, 77; NStZ-RR 2000, 305; KG, Beschluss vom 22. Juli 1998 - 4 Ws 154/98 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss 9. November 2015 - 2 Ws 633/15 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1. Oktober 2014 - 2 (6) Ss 442/14 -, juris; Quentin in MüKo-StPO, § 314 Rdn. 2; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 62. Aufl., § 314 Rdn. 5).
  • KG, 12.02.2016 - 3 Ws 77/16

    Wirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus KG, 17.02.2020 - 3 Ws 37/20
    Unabhängig davon, ob im vorliegenden Fall tatsächlich ein Fall der notwendigen Verteidigung vorlag, ist indes nicht ausschlaggebend, ob dem Angeklagten zum Zeitpunkt der Abgabe seiner Prozesserklärung ein Pflichtverteidiger bestellt ist oder er einen Wahlverteidiger mit seiner Verteidigung beauftragt hat, sondern ob sich der Angeklagte bei Abgabe der Prozesserklärung der vollen Tragweite seiner Erklärung bewusst ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Januar 2008 - 2 BvR 325/06 - Senat, Beschluss vom 12. Februar 2016 - 3 Ws 77/16 -, juris; OLG Hamm NJW 1983, 302) und er Gelegenheit hatte, sich zuvor ausreichend rechtlich beraten zu lassen (vgl. BGH NStZ 2014, 533 m.w.N.; OLG Koblenz NStZ 2007, 55; Allgayer a.a.O. Rdn. 36).
  • OLG Koblenz, 20.10.2005 - 2 Ss 336/05
    Auszug aus KG, 17.02.2020 - 3 Ws 37/20
    Zwar ist anerkannt, dass ein Angeklagter im Fall der notwendigen Verteidigung die Gelegenheit haben muss, sich von seinem Verteidiger rechtlich beraten zu lassen und die fehlende Möglichkeit dessen vor Erklärung des Rechtsmittelverzichts bzw. der Rechtsmittelrücknahme zur Unwirksamkeit der Prozesserklärung führt (vgl. BGHSt 47, 238; Senat NStZ-RR 2007, 209 und Beschluss vom 6. Mai 2002 - 3 Ws 43/02 - KG StV 2013, 11; OLG Hamm, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 Ws 91/09 -, juris; OLG Koblenz StraFo 2006, 27; Paul, KK-StPO 8. Aufl., § 302 Rdn. 12 m.w.N.; Allgayer a.a.O. Rdn. 36).
  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
    Auszug aus KG, 17.02.2020 - 3 Ws 37/20
    Wird die Zurücknahme durch den Angeklagten selbst schriftlich erklärt, kommt es auf die Urheberschaft und nicht auf die Unterzeichnung des Schreibens an (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 67; BGHSt 2, 77; NStZ-RR 2000, 305; KG, Beschluss vom 22. Juli 1998 - 4 Ws 154/98 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss 9. November 2015 - 2 Ws 633/15 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1. Oktober 2014 - 2 (6) Ss 442/14 -, juris; Quentin in MüKo-StPO, § 314 Rdn. 2; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 62. Aufl., § 314 Rdn. 5).
  • OLG Jena, 20.03.2007 - 1 Ws 98/07

    Kostengrundentscheidung

    Auszug aus KG, 17.02.2020 - 3 Ws 37/20
    Eine Kostenentscheidung ist dem Berufungsgericht vorbehalten, denn dafür ist das Gericht zuständig, das im Zeitpunkt der Zurücknahme des Rechtsmittels mit der Sache befasst war (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 20. März 2007 - 1 Ws 98/07 -, juris; Gieg in KK-StPO 8.
  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 325/06

    Übergehen eines erheblichen Beweisangebots (nach Aktenlage unauflöslicher

    Auszug aus KG, 17.02.2020 - 3 Ws 37/20
    Unabhängig davon, ob im vorliegenden Fall tatsächlich ein Fall der notwendigen Verteidigung vorlag, ist indes nicht ausschlaggebend, ob dem Angeklagten zum Zeitpunkt der Abgabe seiner Prozesserklärung ein Pflichtverteidiger bestellt ist oder er einen Wahlverteidiger mit seiner Verteidigung beauftragt hat, sondern ob sich der Angeklagte bei Abgabe der Prozesserklärung der vollen Tragweite seiner Erklärung bewusst ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Januar 2008 - 2 BvR 325/06 - Senat, Beschluss vom 12. Februar 2016 - 3 Ws 77/16 -, juris; OLG Hamm NJW 1983, 302) und er Gelegenheit hatte, sich zuvor ausreichend rechtlich beraten zu lassen (vgl. BGH NStZ 2014, 533 m.w.N.; OLG Koblenz NStZ 2007, 55; Allgayer a.a.O. Rdn. 36).
  • KG, 22.07.1998 - 4 Ws 154/98
  • BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht

  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97

    Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung -

  • KG, 02.05.2012 - 4 Ws 41/12

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Rechtsmittelverzicht des nicht verteidigten

  • BGH, 25.02.2014 - 1 StR 40/14

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts (Unwirksamkeitsgründe)

  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 5 Ws 91/09

    Unwirksamkeit eines mangels Beistands eines

  • OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Wirksamkeit der Berufungsrücknahme per

    Soweit die Rechtsprechung den Rechtsmittelverzicht und die Rücknahme eines Rechtsmittels in Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung grundsätzlich an die gleiche Form wie die Einlegung des Rechtsmittels bindet (BGHSt 18, 257, 260; BGH NStZ 2009, 51; BeckRS 2016, 06313; KG NStZ 2015, 236; KG BeckRS 2020, 9976; BeckOK StPO/Cirener, 45. Ed. 1.10.2022, StPO § 302 Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022 § 302 Rn. 7), gilt dies nur für Erklärungen des Angeklagten selbst.
  • EGMR, 13.12.2011 - 31827/02

    LADUNA v. SLOVAKIA

    Les recommandations méthodologiques émises par le directeur général du CPCG (no GR ZVJS-116-38/20-2003) prévoient des activités de loisir et autorisent l'exercice de certains sports et d'activités correspondant à un centre d'intérêt personnel, notamment par les jeunes et les femmes en détention provisoire.
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