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   AG Frankfurt/Main, 31.07.2009 - 385 C 2505/08   

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https://dejure.org/2009,50481
AG Frankfurt/Main, 31.07.2009 - 385 C 2505/08 (https://dejure.org/2009,50481)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31.07.2009 - 385 C 2505/08 (https://dejure.org/2009,50481)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - 385 C 2505/08 (https://dejure.org/2009,50481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf einer Einfädelungsspur einer Bundesstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 02.03.2006 - 3 U 220/05

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden eines grundlos nach einem Ampelstart

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 31.07.2009 - 385 C 2505/08
    Voraussetzung für seine Anwendung ist deshalb das vorliegen einer Standardsituation, die eine allenfalls denkbare andere Ursache so unrealistisch erscheint, dass sie außer Betracht bleiben kann (OLG Frankfurt, Urteil vom 02.03.2006, 3 U 220/05; NJW 2007, 87-88).
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