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   AG Frankfurt/Main, 21.09.2018 - 385 C 2556/17 (70)   

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https://dejure.org/2018,34963
AG Frankfurt/Main, 21.09.2018 - 385 C 2556/17 (70) (https://dejure.org/2018,34963)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.09.2018 - 385 C 2556/17 (70) (https://dejure.org/2018,34963)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. September 2018 - 385 C 2556/17 (70) (https://dejure.org/2018,34963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Zugangscode von Heizkostenverteilern und Wasserzählern

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gerätemieter darf Herausgabe der Zugangscodes für Heizkostenverteiler verlangen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gerätemieter darf Herausgabe der Zugangscodes für Heizkostenverteiler verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Herausgabe der elektronischen Zugangscodes für Heizkostenverteiler

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anbieter von Heizkostenverteilern muss nach Ablauf des Servicevertrags Zugangscodes für Geräte herausgeben - Geräteanbieter muss Kunden selbstständiges Ablesen und Abrechnen der Daten ermöglichen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04

    Formularmäßiger Miet- bzw. Kaufvertrag für Heizungs- und

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.09.2018 - 385 C 2556/17
    Dies gelte umso mehr vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 31.03.2005, Az.: 1 U 230/04.
  • LG Würzburg, 11.11.2008 - 42 S 1527/08

    Messgeräte-Mietvertrag und Ablese-Vertrag mit einem Energiedienstleister:

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.09.2018 - 385 C 2556/17
    Diese Gestaltung ist, wie auch vom Landgericht Würzburg in der vorgelegten Entscheidung vom 11.11.2008, Az. 42 S 1527/08 (Anlage K 11, Bl. 66-68 der Akten) angenommen, zudem als Umgehungsgeschäft im Sinne des § 306 a BGB einzustufen.
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