Rechtsprechung
AG Alzey, 06.12.1993 - C 387/93 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Zahnärztekammer Nordrhein , S. 235 (Leitsatz / Kurzmitteilung)
§ 10 GOZ - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung - Rechnung
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Wird zitiert von ...
- EuGH, 18.05.2000 - C-107/97
Rombi und Arkopharma
Nach ständiger Rechtsprechung ist es allein Sache des mit dem Rechtsstreit befaßten nationalen Gerichts, das über den Rechtsstreit entscheiden muß, im Hinblick auf die jeweilige Sach- und Rechtslage sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlaß ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache 387/93, Banchero, Slg. 1995, I-4663, Randnr. 15, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-105/94, Celestini, Slg. 1997, I-2971, Randnr. 21).