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   AG Düsseldorf, 20.11.2003 - 39 C 157/02   

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https://dejure.org/2003,18496
AG Düsseldorf, 20.11.2003 - 39 C 157/02 (https://dejure.org/2003,18496)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.2003 - 39 C 157/02 (https://dejure.org/2003,18496)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 2003 - 39 C 157/02 (https://dejure.org/2003,18496)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Fahrzeughalters wegen Parkens im absoluten Halteverbot; Haftung des Fahrzeugführers wegen Verursachung eines Schadens an einem im absoluten Halteverbot geparkten Pkw; Haftungsverteilung auf Fahrzeughalter und Fahrzeugführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Mitverschulden - Parken - Parkplatzunfälle - Parken im Straf- und OWi-Recht - Parken im Zivilrecht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.10.1990 - 8 S 5863/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem im eingeschränkten

    Auszug aus AG Düsseldorf, 20.11.2003 - 39 C 157/02
    Wird ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug angefahren, weil es die Fahrbahn behindernd verengt, trifft den Halter und Fahrer des falsch geparkten Fahrzeuges eine Mithaftung (Hentschel, Anderen Orts; OLG Hamm, NZV 191, 271; LG Nürnberg-Fürth, NZV 1991, 434).
  • AG Bremen, 06.12.2013 - 25 C 357/13

    Verkehrsunfall bei Parken im absoluten Halteverbot - Mithaftung

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein derartiger Halteverstoß in der Regel zumindest zu einer Mithaftung in Höhe der einfachen Betriebsgefahr führt (KG, VM 1991, 52; OLG Köln, VersR 1988, 725, 726; LG Nürnberg-Fürth, NJW 1991, 3288; LG Kiel, Urteil vom 27. September 2001 - 7 S 64/01 -, juris, AG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2003, 39 C 157/02), Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 13. Aufl. 2013, Rdnr. 294).
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