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AG Bochum, 03.11.2015 - 39 C 285/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- st-sozien.de (Kurzinformation)
270,20 für das Anbieten eines Films in einer Tauschbörse
- st-sozien.de (Kurzinformation)
270,20 für das Anbieten eines Films in einer Tauschbörse
Verfahrensgang
- AG Bochum, 03.11.2015 - 39 C 285/15
- LG Bochum, 18.03.2016 - 5 S 165/15
Wird zitiert von ...
- LG Bochum, 18.03.2016 - 5 S 165/15
Ansprüche wegen Filesharings
Das Amtsgericht Bochum hat mit Urteil vom 03.11.2015 (Az. 39 C 285/15), der Klägerin zugestellt am 11.11.2015, der Klage derart teilweise stattgegeben, dass der Beklagte verurteilt wurde, an die Klägerin 200, 00 Euro zu zahlen und die Klägerin in Höhe von 70, 20 Euro von den vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten freizustellen.Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 03.11.2015 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Bochum (Az. 39 C 285/15) den Beklagten zu verurteilen, 1. an die Klägerin einen Schadensersatzbetrag in Höhe von weiteren 446, 20 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, 2. an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 651, 80 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.