Rechtsprechung
AG Wuppertal, 17.03.2009 - 39 C 489/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Berücksichtigung des Gebrauchtwarenmarkts bei der Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts eines bei einem Fahrzeugeinbruch entwendeten Navigationsgeräts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung der Kosten eines neuen Navigationsgeräts und des Einbaus seitens eines Mercedes-Benz-Vertragshändlers aus einer Kfz-Teilkasko-Versicherung; Entwendung des Bedienteils des werksseitig eingebauten Geräts; Zumutbarkeit der Anschaffung eines Gebrauchtgeräts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)
Wiederbeschaffungswert eines Navigationsgeräts - Angebote gewerblicher Händler im Internet berücksichtigen
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 17.03.2009 - 39 C 489/08
- LG Wuppertal - 9 S 140/09 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Köln, 02.11.2010 - 264 C 311/09
Geschädigter eines Einbruchsdiebstahls kann die Kosten für die Wiederbeschaffung …
Zum Anderen muss sich der Kläger auf das Internetangebot der Firma B. Engineering GmbH nach Auffassung des Gerichts nicht durch die Beklagte verweisen lassen, da dieser Verweis zumutbar ist (vgl. zu der Frage eines seriösen Gebrauchtmarktes: AG Berlin-Höhenschönhausen, Urteil vom 05.09.2006, Az.: 2 C 381/05; AG Hamburg, Urteil vom 08.01.2008, Az.: 919 C 48/07; a.Ansicht jedoch AG Wuppertal, Az.: 39 C 489/08; Ag Essen, Schaden-Praxis 2007, 403; AG Wuppertal, Schaden-Praxis 2007, 333). - AG Kelheim, 25.10.2010 - 1 C 567/10 Im übrigen vermag das Gericht keine einheitliche Linie in der Rechtsprechung zu erkennen, da viele Gerichte - sachverständig beraten - die Existenz eines seriösen Gebrauchtmarkts bejahen (AG Wuppertal, Urteil vom 17.03.2009, 39 C 489/08; AG Essen, Urteil vom 31.08.2007, 20 C 1/07 [hier kam ein Sachverständiger zum Ergebnis, dass ein seriöser Gebrauchtmarkt existiert]; AG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2007, 32 C 2994/06 [hier ging es gar um die Entwendung eines Geräts, das aus dem Gebrauchtmarkt stammt!]).