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   ArbG Berlin, 03.08.2005 - 39 Ca 4775/05   

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ArbG Berlin, 03.08.2005 - 39 Ca 4775/05 (https://dejure.org/2005,55905)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 03.08.2005 - 39 Ca 4775/05 (https://dejure.org/2005,55905)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 03. August 2005 - 39 Ca 4775/05 (https://dejure.org/2005,55905)
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Wird zitiert von ... (2)

  • EGMR, 21.07.2011 - 28274/08

    Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines

    Am 25. Februar 2005 reichte die Beschwerdeführerin beim Arbeitsgericht Berlin Klage gegen ihre fristlose Kündigung vom 9. Februar 2005 ein (39 Ca 4775/05).

    Mit Urteil vom 3. August 2005 (39 Ca 4775/05) stellte das Arbeitsgericht Berlin fest, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 9. Februar 2005 aufgelöst worden sei, weil sie weder nach § 626 Abs. 1 BGB, noch nach § 1 Abs. 1 KSchG (siehe "Einschlägiges innerstaatliches Recht und einschlägige innerstaatliche Praxis") gerechtfertigt sei.

  • LAG Berlin, 28.03.2006 - 7 Sa 1884/05

    Strafanzeige gegen Arbeitgeber kann fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    39 Ca 4775/05.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 3. August 2005 - 39 Ca 4775/05 - abgeändert, und die Klage wird abgewiesen.

    das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 03. August 2005 (Geschäftszeichen: 39 Ca 4775/05) abzuändern und die Klage abzuweisen.

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