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LG Stuttgart, 22.10.2008 - 39 O 96/08 |
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Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 22.10.2008 - 39 O 96/08
- OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 14 U 5/09
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 14 U 5/09
Masselose Liquidation einer GmbH: Befriedigung vorrangig eigener Ansprüche durch …
Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil der 39. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 22.10.2008 (Aktenzeichen: 39 O 96/08 KfH) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 22.10.2008 (Az. 39 O 96/08 KfH) wird abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin beantragt: Auf die Anschlussberufung wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 22.10.2008 (Az.: 39 O 96/08 KfH) abgeändert und der Beklagte zur Zahlung weiterer 57.418,55 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.05.2007 verurteilt.