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   LG Köln, 10.08.2021 - 39 T 72/21   

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https://dejure.org/2021,47517
LG Köln, 10.08.2021 - 39 T 72/21 (https://dejure.org/2021,47517)
LG Köln, Entscheidung vom 10.08.2021 - 39 T 72/21 (https://dejure.org/2021,47517)
LG Köln, Entscheidung vom 10. August 2021 - 39 T 72/21 (https://dejure.org/2021,47517)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Köln, 19.07.2021 - 116 C 294/21
    Auszug aus LG Köln, 10.08.2021 - 39 T 72/21
    Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 14.07.2021 wird unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Köln vom 28. Juni 2021 - 140 C 180/21 - in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 19. Juli 2021 - 116 C 294/21 - durch.

    und 21.05.2021 im Internet und per Email den Vorstand öffentlich und wiederholt vereinsinterner Pflichtverletzungen beschuldigt und Tatsachen behauptet und verbreitet habe, die geeignet seien, den Vorstand und seine Mitglieder in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen (vgl. Anl. AST 1, Bl. 27 ff. BA AG Köln 116 C 294/21).

    Das Amtsgericht hat - nach einer Verweisung der Sache an die Abteilung 116 - mit Beschluss vom 19.07.2021 - Az. 116 C 294/21 - der sofortige Beschwerde nicht abgeholfen und die Sache der Beschwerdekammer vorgelegt.

  • OLG Köln, 23.03.1993 - 19 W 59/92

    Anforderungen an das Verfahren bei Verhängung einer Vereinsstrafe; Umfang der

    Auszug aus LG Köln, 10.08.2021 - 39 T 72/21
    Denn die beantragte einstweilige Verfügung würde die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vereinsausschlusses im ordentlichen Streitverfahren keinesfalls vereiteln (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 23. März 1993 - 19 W 59/92, Rn. 9, juris).

    Der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt dabei auch, ob eine verhängte Vereinsstrafe (wie hier der Ausschluss der Antragstellerin) allgemein auf einem fairen Verfahren beruht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23. März 1993 - 19 W 59/92, Rn. 13, juris).

  • BGH, 26.02.1959 - II ZR 137/57

    Vereinsstrafe

    Auszug aus LG Köln, 10.08.2021 - 39 T 72/21
    Hierzu gehört, dass das auszuschließende Mitglied einen Anspruch auf rechtliches Gehör hat, der sich aus der Treuepflicht des Vereins zu seinem Mitglied ergibt und zudem daraus folgt, dass es sich um einen allgemeingültigen Verfahrensgrundsatz handelt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1959 - II ZR 137/57, NJW 1959, 982, beck-online; OLG Köln, aaO, Rn. 17; Schöpflin , aaO, § 38 Rn. 37; Staudinger/ Weick , aaO, Rn. 48).
  • OLG Celle, 06.07.1973 - 7 U 79/73
    Auszug aus LG Köln, 10.08.2021 - 39 T 72/21
    Ausgenommen hiervon ist aber der Eilrechtsschutz vor staatlichen Gerichten, so dass eine vorläufige Sicherung von Mitgliedsrechten mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verfolgt werden kann, ohne dass ein Mitglied auf den Abschluss des verbandsinternen Rechtsmittelverfahrens verwiesen wäre (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 6. Juli 1973 - 7 U 79/73, BB 1973, 1190; Stöber/Otto, aaO, Rn. 1222; Palandt/ Ellenberger , aaO, Rn. 20; Schöpflin, aaO, Rn. 18a; MüKo-BGB/Leuschner, aaO; Staudinger/ Weick (2005) BGB § 35 Rn. 58).
  • BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95

    Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein

    Auszug aus LG Köln, 10.08.2021 - 39 T 72/21
    Gleichwohl ist seit langem anerkannt, dass die Gerichte jedenfalls nachprüfen können, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet ist, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 9. Juni 1997 - II ZR 303/95, NZG 1998, 65, 66, beck-online; Stöber/Otto, aaO, Rn. 1205; Staudinger/ Weick , aaO, Rn. 55).
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