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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 37/95, 37/95 A, 39/95, 39/95 A   

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https://dejure.org/1995,5516
VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 37/95, 37/95 A, 39/95, 39/95 A (https://dejure.org/1995,5516)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21.09.1995 - VerfGH 37/95, 37/95 A, 39/95, 39/95 A (https://dejure.org/1995,5516)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21. September 1995 - VerfGH 37/95, 37/95 A, 39/95, 39/95 A (https://dejure.org/1995,5516)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnis des allgemeinen Gleichheitssatzes zum Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit; Verfassungsmäßigkeit der 5% Sperrklausel in den Ländern für Kommunalwahlen; Anforderungen an die Verletzung des verfassungsrechtlichen Status einer politischen Partei

  • Wolters Kluwer

    Verbindung mehrerer Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis des allgemeinen Gleichheitssatzes zum Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit; Verfassungsmäßigkeit der 5% Sperrklausel in den Ländern für Kommunalwahlen; Anforderungen an die Verletzung des verfassungsrechtlichen Status einer politischen Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 6 Abs. 1, 54 Abs. 1; VerfGHG §§ 14 Nr. 1, 37 Abs. 3, 49, 51; Gesetz über die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 25. September 1987 ... (GVBI. S. 2370) § 22 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 241
  • JR 1996, 275
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Berlin, 17.06.1993 - VerfGH 21/92

    Zum Anspruch einer politischen Partei, die sich im Rahmen einer Listenvereinigung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 37/95
    Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 17. Juni 1993 - VerfGH 21/92 -) kann eine politische Partei die Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status, zu dem die Teilhabe an gleichen Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen wie auch ihr Recht auf Chancengleichheit bei Wahlen gehört, im Organstreitverfahren geltend machen.

    Sie wendet sich somit gegen ein Unterlassen des Gesetzgebers, das ebenso eine Maßnahme im Sinne des § 37 Abs. 1 VerfGHG sein kann wie der Erlaß eines Gesetzes (vgl. Urteil vom 17 Juni 1993 - VerfGH 21/92 -).

  • VerfGH Berlin, 17.02.1993 - VerfGH 53/92

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Gewährung von Eilrechtsschutz gegen die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 37/95
    Ein in dem vorgenannten Sinn subjektives Recht stellt allerdings der hier als verletzt geregte Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 8 Abs. 1 Satz 1 VvB dar, der nicht etwa lediglich eine der Regelung des Art. 3 Abs. 2 GG vergleichbare Vorschrift zur Gleichbehandlung der Geschlechter ist, sondern nach seinem sachlichen Regelungsgehalt eine umfassende Gleichheitsgarantie enthält (vgl. den Beschluß vom 17. Februar 1993 - VerfGH 53/92 -).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 37/95
    Der einzelne Wähler kann sich aufgrund dessen unmittelbar gegen eine gesetzliche Ausgestaltung des Wahlrechts zur Wehr setzen, welche den Grundsatz der Gleichheit der Wahl verletzt (vgl. BVerfGE 1, 208, 237; 13, 1, 10 f.; s. auch BVerfGE 47, 253, 270).
  • BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53

    Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 37/95
    In diesem Zusammenhang mag dahinstehen, ob mit der Verfassungsbeschwerde ein solches Unterlassen nur angegriffen werden kann, wenn sich ein Beschwerdeführer auf die Nichterfüllung ausdrücklicher Verfassungsaufträge beruft (in diesem Sinne etwa: BVerfGE 6, 257, 263 ff.; 56, 54, 70 f.) bzw. ob und in welchen Konstellationen der einzelne Staatsbürger auch darüber hinaus einen gerichtlich verfolgbaren Anspruch auf ein bestimmtes Handeln des Gesetzgebers haben kann.
  • BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60

    Friedenswahlen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 37/95
    Der einzelne Wähler kann sich aufgrund dessen unmittelbar gegen eine gesetzliche Ausgestaltung des Wahlrechts zur Wehr setzen, welche den Grundsatz der Gleichheit der Wahl verletzt (vgl. BVerfGE 1, 208, 237; 13, 1, 10 f.; s. auch BVerfGE 47, 253, 270).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 37/95
    Mag diese Vorschrift auch für Verfassungsbeschwerden gegen ein Unterlassen der öffentlichen Gewalt "grundsätzlich" nicht greifen (vgl zu § 93 BVerfGG BVerfGE 77, 170, 214), so ist ihrem Anliegen, nämlich Rechtssicherheit herbeizuführen, jedenfalls bei den Anforderungen an das Darlegungserfordernis des § 50 VerfGHG Rechnung zu tragen, um auf diese Weise einen Leerlauf des § 51 VerfGHG zu verbinden.
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 37/95
    In diesem Zusammenhang mag dahinstehen, ob mit der Verfassungsbeschwerde ein solches Unterlassen nur angegriffen werden kann, wenn sich ein Beschwerdeführer auf die Nichterfüllung ausdrücklicher Verfassungsaufträge beruft (in diesem Sinne etwa: BVerfGE 6, 257, 263 ff.; 56, 54, 70 f.) bzw. ob und in welchen Konstellationen der einzelne Staatsbürger auch darüber hinaus einen gerichtlich verfolgbaren Anspruch auf ein bestimmtes Handeln des Gesetzgebers haben kann.
  • BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79

    5%-Sperrklausel III

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 37/95
    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 VvB gewährleistet mit Blick auf Art. 54 Abs. 1 VvB damit auch das subjektive Recht auf Wahrung des in der letztgenannten Vorschrift ausgeformten Grundsatzes der Wahlgleichheit bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen (vgl. in diesem Zusammenhang zum Verhältnis des allgemeinen Gleichheitssatzes zum Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit BVerfGE 51, 222, 232 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94

    Erfolglose Organstreitverfahren betreffend die Beibehaltung der im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 37/95
    Bei der Rüge einer unterlassenen Gesetzgebung (hier: Änderung des § 22 Abs. 2 LWahlG) muß mithin ein konkreter Zeitpunkt feststehen oder feststellbar sein, zu dem der Gesetzgeber spätestens hätte tätig werden müssen (siehe in diesem Zusammenhang such BVerfG DVBl. 1995, 298).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 37/95
    Der einzelne Wähler kann sich aufgrund dessen unmittelbar gegen eine gesetzliche Ausgestaltung des Wahlrechts zur Wehr setzen, welche den Grundsatz der Gleichheit der Wahl verletzt (vgl. BVerfGE 1, 208, 237; 13, 1, 10 f.; s. auch BVerfGE 47, 253, 270).
  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und

  • VerfG Brandenburg, 17.09.2021 - VfGBbg 22/21

    Organstreit unzulässig; Verfristung; Ausschlussfrist; Fristbeginn;

    Um die für die Rechtssicherheit gebotene Ausschlussfrist für das Organstreitverfahren bei fortdauerndem Unterlassen nicht zu unterlaufen, dürfen die Umstände, aus denen sich das Unterlassen beziehungsweise die Verpflichtung zum Handeln ergeben, dem Antragsteller erst innerhalb der Frist von sechs Monaten vor der Antragstellung bekannt geworden sein (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 21. September 1995 - 37/95 u. a. -, Rn. 32, juris).
  • VerfGH Thüringen, 18.07.2006 - VerfGH 8/05

    5-vom-Hundert-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht

    Diese Dritten können daher aus der Gestaltung des parlamentarischen Verfahrens auch keine Rechte für sich ableiten (im Ergebnis wie hier VerfGH des Saarlands 2. Juni 1998 - Lv 4/97 - LVerfGE 8, 257 [263 f.]; in dieselbe Richtung gehend VerfGH des Landes Berlin vom 21. September 1995 - 37/95 -, NVwZ-RR 1996, 241; für Unbegründetheit dahingehender Anträge Dritter VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. November 1971 - VGH 7/71 -, DVBl. 1972, 783).
  • VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 92/95

    Mangels Einspruchsberechtigung des einzelnen Wahlberechtigten unzulässige

    Er stützt seinen Einspruch vielmehr darauf, in seinem subjektiven Recht auf Wahrung des in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 VvB i.V.m. Art. 26 Abs. 1 VvB 1950 ausgeformten Grundsatzes der Wahlrechtsgleichheit (vgl. Beschluss vom 21. September 1995 - VerfGH 37/95 und 39/95 - LVerfGE 3, 86 ) verletzt zu sein.
  • VerfGH Berlin, 16.11.1996 - VerfGH 72 A/95

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Hinblick

    b) Mit Blick auf dieses Vorbringen der Antragsteller läßt sich allerdings das angekündigte Wahlprüfungsverfahren, soweit es die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen betrifft, nicht als offensichtlich unbegründet ansehen (vgl. in diesem Zusammenhang VerfGH NW, Urteil vom 29. September 1994, NVwZ 1995, S. 579; s. auch Beschluß vom 21. September 1995, VerfGH 37/95 und 39/95*).
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Rechtsprechung
   RG, 07.02.1895 - 39/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1895,396
RG, 07.02.1895 - 39/95 (https://dejure.org/1895,396)
RG, Entscheidung vom 07.02.1895 - 39/95 (https://dejure.org/1895,396)
RG, Entscheidung vom 07. Februar 1895 - 39/95 (https://dejure.org/1895,396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Begründet es unter allen Umständen die Aufhebung des Urteiles, wenn ein Geschworener nach Eintritt in die Beratung ohne Erlaubnis des Vorsitzenden das Beratungszimmer verlassen und Räume betreten hat, in denen sich andere Personen befanden? Zum Begriffe des Verkehres ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 27, 3
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 24.07.1990 - 5 StR 221/89

    Feststellung des Bedarfs an einem Ergänzungsschöffen durch den Richter -

    Dem entspricht, daß die Urteilsberatung als solche (RGSt 27, 3, 5; BGHSt 5, 294; BGH Urteil vom 26. Januar 1954 - 5 StR 357/53 - Schäfer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 193 GVG Rdn. 7) und deren Dauer nicht protokollierungsbedürftig sind.
  • OLG Köln, 05.07.2002 - Ss 161/02

    Folgen der Versäumnis einer Urteilsberatung nach § 260 Strafprozessordnung (StPO)

    Sie gehören daher nicht zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung, hinsichtlich deren eine Protokollierung gemäß § 273 StPO geboten ist (BGHSt 5, 294 = NJW 1954, 650; BGHSt 37, 141 [143]; BGH StV 1992, 552; RGSt 27, 3 [5]; Kleinknecht/ Meyer-Goßner a.a.O. § 273 Rdnr. 8; Engelhardt, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 273 Rdnr. 5 u. § 260 Rdnr. 3; Gollwitzer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 273 Rdnr. 5; a.A. KMR-Stuckenberg § 260 Rdnr. 8), und werden von der ausschließlichen (positiven wie negativen) Beweiskraft des Protokolls gemäß § 274 StPO nicht erfasst.
  • OLG Köln, 29.09.1999 - 2 Zs 687/99

    Anforderung Begründung Klageerzwingungsantrag

    Die Staatsanwaltschaft Bonn - Az. 60 Js 663/97 - wird angewiesen, die öffentliche Klage gegen Herrn Konsul S. , deutsche Botschaft Caracas, zu erreichen über das Auswärtige Amt, Referatsleiter J. K., Postfach ...., B. sowie über das H.sche Ministerium der Justiz und Europaangelegenheiten (Az. 3133/1 E - III/3 - 525/97, Sachbearbeiterin Frau R.-K.), Postfach ...., W. und Herrn BKA-Beamten, KHK G. , deutsche Botschaft Caracas/Venezuela, zu erreichen über Herrn Dr. M., T.straße , ... W. (dortiges Az. ZV 15 - 2016 - 39/95) zu erheben.
  • OLG Köln, 29.09.1999 - 2 Ss 687/99

    Anforderungen an die Begründung eines Klageerzwingungsantrags

    und Herrn BKA-Beamten, KHK G. , deutsche Botschaft Caracas/Venezuela, zu erreichen über Herrn Dr. M., T.straße , ... W. (dortiges Az. ZV 15 - 2016 - 39/95).
  • BGH, 27.04.1954 - 5 StR 739/53

    Rechtsmittel

    Die Beratung gehört nicht zu den Vorgängen, die gemäß §§ 272, 273 StPO in das Protokoll aufgenommen werden müssen (vgl RGSt 27, 3).
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Rechtsprechung
   RG, 21.09.1895 - Rep. V. 39/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1895,9
RG, 21.09.1895 - Rep. V. 39/95 (https://dejure.org/1895,9)
RG, Entscheidung vom 21.09.1895 - Rep. V. 39/95 (https://dejure.org/1895,9)
RG, Entscheidung vom 21. September 1895 - Rep. V. 39/95 (https://dejure.org/1895,9)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Können die gewerbetreibenden Mieter eines an einer öffentlichen städtischen Straße belegenen Hauses eine Entschädigung für Geschäftsverluste beanspruchen, die sie durch eine im Interesse eines öffentlichen Unternehmens bewirkte Erschwerung der Kommunikation auf der ...

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 36, 272
 
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Wird zitiert von ...

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