Rechtsprechung
AG Aschaffenburg, 16.12.2020 - 390 AR 81/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Zusätzliche Verfahrensgebühr, Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO, Mitwirkung, bestreitende Einlassung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
RVG § 2 Abs. 2 S. 1; StPO § 154 Abs. 1
Anforderungen an die anwaltliche Mitwirkung zum Auslösen der sog. Befriedungsgebühr
- Burhoff online
Einstellung nach § 154 StPO, bestreitende Einlassung
- strafrechtsiegen.de
Einstellung nach § 154 StPO - Gebühr Nr. 4141 VV RVG - bestreitende Einlassung
- rewis.io
Erledigung, Mitwirkung, Verfahren, Einstellung, Verfahrenseinstellung, RVG, Ausschlusstatbestand, Rechtsanwalts, gez, ausgeschlossen, Sache, Eingaben, offensichtlich, ersichtlich, anwaltliche Mitwirkung, Erledigung des Verfahrens, Richter am Amtsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG: Rat zur bestreitenden Einlassung ist Mitwirkung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung einer Pflichtverteidigervergütung durch Vorliegen einer anwaltlichen Mitwirkung an der Einstellung des Verfahrens
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.04.2011 - IX ZR 153/10
Verteidigergebühr: Anfall einer zusätzlichen Gebühr bei vorläufiger Einstellung …
Auszug aus AG Aschaffenburg, 16.12.2020 - 390 AR 81/20
Die Gebühr nach Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1 des Vergütungsverzeichnisses zu § 2 Abs. 2 Satz 1 RVG, die allgemein als Befriedungsgebühr bezeichnet wird, entsteht, wenn das Verfahren durch die anwaltliche Mitwirkung nicht nur vorläufig eingestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - IX ZR 153/10 -, Rn. 7, juris). - LG Trier, 22.01.2007 - 5 Qs 222/06
Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr, Berufungsrücknahme, Darlegungs- und …
Auszug aus AG Aschaffenburg, 16.12.2020 - 390 AR 81/20
Dies reicht aus, um den Gebührentatbestand des Nr. 4141 VV RVG zu erfüllen (so auch LG Trier, Beschluss vom 22.01.2007 - 5 Qs 222/06). - LG Verden, 29.10.2020 - 4 KLs 461 Js 23425/20
Strafprozessrecht
Auszug aus AG Aschaffenburg, 16.12.2020 - 390 AR 81/20
Für die Beurteilung kommt es daher einzig darauf an, ob ein Beitrag des Verteidigers vorliegt, der objektiv geeignet ist, das Verfahren in formeller und/oder materieller Hinsicht im Hinblick auf eine Verfahrensbeendigung außerhalb der Hauptverhandlung zu fördern (vgl. LG Verden, Beschl. v. 29.10.2020 - 4 KLs 461 Js 23425/20).