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   AG Aschaffenburg, 16.12.2020 - 390 AR 81/20   

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https://dejure.org/2020,43960
AG Aschaffenburg, 16.12.2020 - 390 AR 81/20 (https://dejure.org/2020,43960)
AG Aschaffenburg, Entscheidung vom 16.12.2020 - 390 AR 81/20 (https://dejure.org/2020,43960)
AG Aschaffenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 390 AR 81/20 (https://dejure.org/2020,43960)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO, Mitwirkung, bestreitende Einlassung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RVG § 2 Abs. 2 S. 1; StPO § 154 Abs. 1
    Anforderungen an die anwaltliche Mitwirkung zum Auslösen der sog. Befriedungsgebühr

  • Burhoff online

    Einstellung nach § 154 StPO, bestreitende Einlassung

  • strafrechtsiegen.de

    Einstellung nach § 154 StPO - Gebühr Nr. 4141 VV RVG - bestreitende Einlassung

  • rewis.io

    Erledigung, Mitwirkung, Verfahren, Einstellung, Verfahrenseinstellung, RVG, Ausschlusstatbestand, Rechtsanwalts, gez, ausgeschlossen, Sache, Eingaben, offensichtlich, ersichtlich, anwaltliche Mitwirkung, Erledigung des Verfahrens, Richter am Amtsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG: Rat zur bestreitenden Einlassung ist Mitwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung einer Pflichtverteidigervergütung durch Vorliegen einer anwaltlichen Mitwirkung an der Einstellung des Verfahrens

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.04.2011 - IX ZR 153/10

    Verteidigergebühr: Anfall einer zusätzlichen Gebühr bei vorläufiger Einstellung

    Auszug aus AG Aschaffenburg, 16.12.2020 - 390 AR 81/20
    Die Gebühr nach Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1 des Vergütungsverzeichnisses zu § 2 Abs. 2 Satz 1 RVG, die allgemein als Befriedungsgebühr bezeichnet wird, entsteht, wenn das Verfahren durch die anwaltliche Mitwirkung nicht nur vorläufig eingestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - IX ZR 153/10 -, Rn. 7, juris).
  • LG Trier, 22.01.2007 - 5 Qs 222/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr, Berufungsrücknahme, Darlegungs- und

    Auszug aus AG Aschaffenburg, 16.12.2020 - 390 AR 81/20
    Dies reicht aus, um den Gebührentatbestand des Nr. 4141 VV RVG zu erfüllen (so auch LG Trier, Beschluss vom 22.01.2007 - 5 Qs 222/06).
  • LG Verden, 29.10.2020 - 4 KLs 461 Js 23425/20

    Strafprozessrecht

    Auszug aus AG Aschaffenburg, 16.12.2020 - 390 AR 81/20
    Für die Beurteilung kommt es daher einzig darauf an, ob ein Beitrag des Verteidigers vorliegt, der objektiv geeignet ist, das Verfahren in formeller und/oder materieller Hinsicht im Hinblick auf eine Verfahrensbeendigung außerhalb der Hauptverhandlung zu fördern (vgl. LG Verden, Beschl. v. 29.10.2020 - 4 KLs 461 Js 23425/20).
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