Rechtsprechung
AG Halle/Saale, 26.06.2012 - 395 Gs 275 Js 16282/12 (300/12), 395 Gs 300/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Akteneinsicht, Nichtgewährung, Haftbefehl, Aufhebung
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 120 StPO, § 147 StPO
Untersuchungshaft: Anspruch auf Akteneinsicht des Verteidigers vor Durchführung des Haftprüfungstermins - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung eines Haftbefehls bei nicht ausreichender Gewährung von Akteneinsicht an den Verteidiger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung eines Haftbefehls bei nicht ausreichender Gewährung von Akteneinsicht an den Verteidiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
"Herr Verteidiger, merken Sie sich: Keine Akteneinsicht = kein Haftbefehl”
- kuczyfu.de (Leitsatz und Auszüge)
StPO §§ 120 Abs. 1, 147, 118
Aufhebung Haftbef. bei verweig. Akteneinsicht - kuczyfu.de (Leitsatz)
Akteneinsicht: U-Haft des Beschuldigten
Besprechungen u.ä.
- kuczyfu.de (Entscheidungsbesprechung)
StPO §§ 112, 147
Haftbefehl Nichtgewährung Akteneinsicht
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen …
Auszug aus AG Halle/Saale, 26.06.2012 - 395 Gs 300/12
Aus dem Recht des Beschuldigten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt ein Anspruch des inhaftierten Beschuldigten auf zumindest teilweise - hinsichtlich der für die Haftentscheidung relevanten Tatsachen und Beweismittel - Einsicht seines Verteidigers in die Akten, wenn und soweit er die darin befindlichen Informationen benötigt, um auf die gerichtliche Haftentscheidung effektiv einwirken zu können (vgl. BVerfG, NJW 1994, 3219).
- AG Frankfurt/Oder, 24.03.2014 - 45 Gs 48/14
Akteneinsicht des Verteidigers: Wahrung des rechtlichen Gehörs bei …
In Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft dem Verteidiger des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren vor einem Haftprüfungstermin die Akteneinsicht zwar nicht versagt, aber faktisch wegen Nichtverfügbarkeit der Akte vor dem Termin auch nicht gewährt, ist der Haftbefehl nicht allein wegen der unterbliebenen Akteneinsicht aufzuheben (anderer Ansicht wohl: Amtsgericht Halle, Beschluss vom 26.06.2012, 395 Gs 300/12, juris; Amtsgericht Halberstadt…, Beschluss vom 08.04.2004, 3 Gs 12/04, Strafverteidiger 2004, S. 549).Bei bewusster Nichtinanspruchnahme der in Rede stehenden Möglichkeiten ist das rechtliche Gehör in Form Gelegenheit zur Information gewahrt, so dass vorliegend nicht gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör verstoßen wird (anderer Ansicht wohl: Amtsgericht Halle, Beschluss vom 26.06.2012, 395 Gs 300/12, juris; Amtsgericht Halberstadt…, Beschluss vom 08.04.2004, 3 Gs 12/04, Strafverteidiger 2004, S. 549).