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OLG Karlsruhe, 21.08.2002 - 3A W 44/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenfestsetzungsverfahren; Vorbereitung eines Prozesses; Aufwändungen für die Vorbereitung; Prozessvorbereitung; Notgeschäftsführer einer GmbH; Kosten eines Beschwerdeverfahrens
- Judicialis
ZPO § 91 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1
Erstattungsfähigkeit von Kosten für Prozessvorbereitung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 21.01.2002 - 23 O 82/99
- OLG Karlsruhe, 21.08.2002 - 3A W 44/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75
Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2002 - 3A W 44/02
Demgegenüber wird der Zeitaufwand einer Partei für das Durcharbeiten des Prozessstoffes und die Anfertigung von Schriftsätzen grundsätzlich nicht berücksichtigt, weil der Verkehr die Mühewaltung bei der Rechtswahrung zum eigenen Pflichtenkreis der Partei rechnet (BGHZ 66, 112, 114).Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Inanspruchnahme der Partei sich im Rahmen üblicher, nicht übermäßiger, eigener Bemühungen bewegt, auch wenn sich der damit verbundene Arbeitsaufwand möglicherweise vermögensrechtlich auswirkt (BGHZ 66, 112ff;… Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91, RN 13 "Allgemeiner Prozessaufwand" m.w.N.).
- OLG Naumburg, 18.12.2001 - 13 W 627/01
Kein Ersatz eines Verdienstausfalles durch Teilnahme an Termin zur mündlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2002 - 3A W 44/02
Diese Grundsätze finden auch Anwendung, wenn die Partei keine natürliche Person ist oder sogar einen Dritten entgeltlich mit Arbeiten beauftragt, zu denen sie auch selbst bzw. durch ihre Organe in der Lage gewesen wäre (OLG Naumburg, Beschluss vom 18.12.2001, 13 W 627/01; KG MDR 85, 414f; OLG Hamburg, MDR 85, 237). - OLG Hamburg, 26.10.1984 - 8 W 260/84
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2002 - 3A W 44/02
Diese Grundsätze finden auch Anwendung, wenn die Partei keine natürliche Person ist oder sogar einen Dritten entgeltlich mit Arbeiten beauftragt, zu denen sie auch selbst bzw. durch ihre Organe in der Lage gewesen wäre (OLG Naumburg, Beschluss vom 18.12.2001, 13 W 627/01; KG MDR 85, 414f; OLG Hamburg, MDR 85, 237). - KG, 11.12.1984 - 1 W 2176/84
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2002 - 3A W 44/02
Diese Grundsätze finden auch Anwendung, wenn die Partei keine natürliche Person ist oder sogar einen Dritten entgeltlich mit Arbeiten beauftragt, zu denen sie auch selbst bzw. durch ihre Organe in der Lage gewesen wäre (OLG Naumburg, Beschluss vom 18.12.2001, 13 W 627/01; KG MDR 85, 414f; OLG Hamburg, MDR 85, 237).
- BPatG, 22.02.2005 - 1 ZA (pat) 13/03 Einem Anspruch auf Schadloshaltung hat der Gesetzgeber insoweit eine Zurechnungsgrenze gezogen, weil der Verkehr diese Mühewaltung bei der Rechtswahrung zum eigenen Pflichtenkreis der Partei rechnet (vgl BGHZ 66, 112, 114; OLG Karlsruhe, GmbHR 2003, 39).