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   BayObLG, 20.11.2001 - 3Z AR 50/01   

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https://dejure.org/2001,12131
BayObLG, 20.11.2001 - 3Z AR 50/01 (https://dejure.org/2001,12131)
BayObLG, Entscheidung vom 20.11.2001 - 3Z AR 50/01 (https://dejure.org/2001,12131)
BayObLG, Entscheidung vom 20. November 2001 - 3Z AR 50/01 (https://dejure.org/2001,12131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgabe vor Entscheidung über Antrag der Betreuerin

  • Judicialis

    FGG § 65a; ; FGG § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 65a § 46
    Abgabe des Betreuungsverfahrens ohne Entscheidung über Antrag auf Erweiterung des Aufgabenkreises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuungsverfahren; Aufgabenkreis; Wohnortwechsel des Betroffenen; Örtlliche Zuständigkeit; Vormundschaftsgericht

Verfahrensgang

  • AG Dieburg - 5 XVII 23/98
  • AG Günzburg - 2 AR 176/01
  • BayObLG, 20.11.2001 - 3Z AR 50/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96

    Verfügungen eines Gerichts vor Abgabe des Verfahrens

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2001 - 3Z AR 50/01
    Nach diesen Grundsätzen ist auch zu entscheiden, welche anstehenden Aufgaben das abgebende Gericht noch zu erledigen hat (BayObLG FamRZ 1997, 439).

    Ungeachtet des Umstands, dass das Amtsgericht Dieburg mit der Sache besser vertraut ist, legt die Dringlichkeit der Entscheidung über den Antrag der Betreuerin hier jedoch einen alsbaldigen Zuständigkeitswechsel nahe (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 439/440; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1299 [LS]).

  • OLG Brandenburg, 10.05.1999 - 9 AR 8/99

    Rechtmäßigkeit der Abgabe einer Betreuungserweiterungssache an ein anderes

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2001 - 3Z AR 50/01
    Ungeachtet des Umstands, dass das Amtsgericht Dieburg mit der Sache besser vertraut ist, legt die Dringlichkeit der Entscheidung über den Antrag der Betreuerin hier jedoch einen alsbaldigen Zuständigkeitswechsel nahe (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 439/440; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1299 [LS]).
  • BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96

    Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2001 - 3Z AR 50/01
    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m. w. N.).
  • BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97

    Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2001 - 3Z AR 50/01
    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m. w. N.).
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