Rechtsprechung
   BayObLG, 11.02.1998 - 3Z AR 6/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3725
BayObLG, 11.02.1998 - 3Z AR 6/98 (https://dejure.org/1998,3725)
BayObLG, Entscheidung vom 11.02.1998 - 3Z AR 6/98 (https://dejure.org/1998,3725)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - 3Z AR 6/98 (https://dejure.org/1998,3725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens; Unterbleiben der Anhörung des Betroffenen; Verweigerung der Zustimmung zur Abgabe eines Verfahrens durch den Betreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abweichen von der Anhörung des Betroffenen vor Abgabe des Verfahrens, Verfahrenspfleger nicht erforderlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 65a § 46 § 67
    Absehen von der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Kelheim - 2 AR 6/98
  • AG Landshut - XVII 268/97
  • BayObLG, 11.02.1998 - 3Z AR 6/98

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 540
  • FamRZ 1998, 1181
  • Rpfleger 1998, 285
  • BayObLGZ 1998, 38
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96

    Verfügungen eines Gerichts vor Abgabe des Verfahrens

    Auszug aus BayObLG, 11.02.1998 - 3Z AR 6/98
    Nach den für die Abgabe eines Betreuungsverfahrens nach §§ 65a, 46 FGG entwickelten Grundsätzen (vgl. BayObLGZ 1996, 274/276 m.w.N.; BayObLG FamRZ 1997, 439 ) ist der angestrebte Zuständigkeitswechsel aus Zweckmäßigkeitsgründen gerechtfertigt.
  • BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96

    Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines

    Auszug aus BayObLG, 11.02.1998 - 3Z AR 6/98
    Nach den für die Abgabe eines Betreuungsverfahrens nach §§ 65a, 46 FGG entwickelten Grundsätzen (vgl. BayObLGZ 1996, 274/276 m.w.N.; BayObLG FamRZ 1997, 439 ) ist der angestrebte Zuständigkeitswechsel aus Zweckmäßigkeitsgründen gerechtfertigt.
  • OLG Zweibrücken, 14.09.1992 - 2 AR 69/92

    Unterbringungsverfahren; Betreuungsverfahren; Vormundschaftsgericht;

    Auszug aus BayObLG, 11.02.1998 - 3Z AR 6/98
    Bei einem solchen Betroffenen kann die mit der Anhörung gemäß § 65a Abs. 2 Satz 1 FGG angestrebte Verstärkung seiner verfahrensrechtlichen Stellung nicht erreicht werden (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1993, 351 ).
  • BayObLG, 31.01.2003 - 3Z AR 2/03

    Stellung des Vorsorgebevollmächtigten im vormundschaftsgerichtlichen

    Von der Anhörung des Betroffenen (§ 65a Abs. 2 Satz 1 FGG) durfte das Amtsgericht absehen, weil mit ihm eine Verständigung aufgrund des vom Vormundschaftsgericht erholten fachpsychiatrischen Gutachtens nicht mehr möglich ist und der Betroffene außerstande ist, zu begreifen, dass in Zukunft ein anderes Gericht für ihn tätig werden soll (vgl. BayObLGZ 1998, 38/39 m. w. N.).
  • BayObLG, 28.02.2000 - 3Z AR 7/00

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Die Anhörung der Betroffenen gemäß dieser Vorschrift kann nur dann unterbleiben, wenn diese aufgrund ihrer psychischen Erkrankung außerstand ist, zu begreifen, daß in Zukunft ein anderes Gericht für sie tätig werden soll (vgl BayObLGZ 1998, 38 = FamRZ 1998, 1181 = Rpfleger 1998, 285 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht