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   BayObLG, 16.07.2004 - 3Z BR 100/04   

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https://dejure.org/2004,3497
BayObLG, 16.07.2004 - 3Z BR 100/04 (https://dejure.org/2004,3497)
BayObLG, Entscheidung vom 16.07.2004 - 3Z BR 100/04 (https://dejure.org/2004,3497)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juli 2004 - 3Z BR 100/04 (https://dejure.org/2004,3497)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 8

    § 32 BGB
    Unüblichkeit der Einladung zu einer Mitgliederversammlung eines Vereins mit mehr als achtzig Mitgliedern zur Hauptferienzeit

  • Judicialis

    BGB § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 32
    Ladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins - Begriff der "besonderen Dringlichkeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung eines Vereins; Verkehrsüblichkeit und Angemessenheit einer Einladung zu einer Mitgliederversammlung eines Vereins; Mitgliederversammlung zu einem Termin in der Hauptferienzeit; Frage einer besonderen ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Mitgliederversammlung eines Vereins während Ferienzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1246
  • NZM 2005, 280 (Ls.)
  • FGPrax 2004, 295
  • Rpfleger 2005, 29
  • BayObLGZ 2004, 177
  • NZG 2004, 1017
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.1985 - II ZR 79/84

    Einladung zur Gesellschafterversammlung durch einen Gesellschafter -

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2004 - 3Z BR 100/04
    Der Zeitpunkt der Versammlung muss den Mitgliedern zumutbar, d. h. verkehrsüblich und angemessen sein (Stöber Handbuch zum Vereinsrecht 7. Aufl. Rn. 460; Reichert Rn. 831; vgl. für die Wohnungseigentümerversammlung OLG Frankfurt NJW 1983, 398; LG Lübeck NJW-RR 1986, 813; für die Gesellschafterversammlung der GmbH BGH WM 1985, 567 f.).
  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2004 - 3Z BR 100/04
    Daher ist die Ursächlichkeit der Wahl des Versammlungstermins für das Fernbleiben von Mitgliedern zu vermuten - ohne dass es auf deren Identität oder Zahl ankommt - , wie auch im Übrigen die Kausalität zwischen einem Einberufungsmangel und dem Beschlussergebnis vermutet wird, solange nicht feststeht, dass der Beschluss bei ordnungsgemäßer Ladung ebenso ausgefallen wäre (vgl. BGHZ 59, 369/375; Soergel/Hadding § 32 Rn. 17 m. w. N.).
  • LG Lübeck, 28.10.1985 - 7 T 556/85

    Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung wegen Abwesenheit eines

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2004 - 3Z BR 100/04
    Der Zeitpunkt der Versammlung muss den Mitgliedern zumutbar, d. h. verkehrsüblich und angemessen sein (Stöber Handbuch zum Vereinsrecht 7. Aufl. Rn. 460; Reichert Rn. 831; vgl. für die Wohnungseigentümerversammlung OLG Frankfurt NJW 1983, 398; LG Lübeck NJW-RR 1986, 813; für die Gesellschafterversammlung der GmbH BGH WM 1985, 567 f.).
  • OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 8 W 220/03

    Vereinsrecht: Unwirksame gleichzeitige Doppeleinladung durch den Vereinsvorstand

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2004 - 3Z BR 100/04
    Denn das Einberufungsrecht des Vorstands eines Vereins zu Mitgliederversammlungen bleibt unberührt davon, dass das Gericht Mitglieder des Vereins gem. § 37 Abs. 2 BGB zur Einberufung einer Versammlung ermächtigt (OLG Stuttgart Rpfleger 2004, 106 m. w. N.; Reichert Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts 9. Aufl. Rn. 777, 818; Soergel/Hadding BGB 13. Aufl. § 37 Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 09.08.1982 - 20 W 403/82

    Streit um die Kostentragung nach Erledigung der Hauptsache eines

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2004 - 3Z BR 100/04
    Der Zeitpunkt der Versammlung muss den Mitgliedern zumutbar, d. h. verkehrsüblich und angemessen sein (Stöber Handbuch zum Vereinsrecht 7. Aufl. Rn. 460; Reichert Rn. 831; vgl. für die Wohnungseigentümerversammlung OLG Frankfurt NJW 1983, 398; LG Lübeck NJW-RR 1986, 813; für die Gesellschafterversammlung der GmbH BGH WM 1985, 567 f.).
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