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   BayObLG, 21.06.2000 - 3Z BR 108/00   

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https://dejure.org/2000,3183
BayObLG, 21.06.2000 - 3Z BR 108/00 (https://dejure.org/2000,3183)
BayObLG, Entscheidung vom 21.06.2000 - 3Z BR 108/00 (https://dejure.org/2000,3183)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 3Z BR 108/00 (https://dejure.org/2000,3183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Erblasser; KG; Aktivnachlass; GmbH; Gesellschaftsvertrag

  • Judicialis

    KostO § 102; ; KostO § 107; ; KostO § 49; ; KostO § 136; ; KostO § 103; ; KostO § 46 Abs. 4; ; KostO § 107 Abs. 2; ; KostO § 107 Abs. 2 Satz 3; ; G-Vertrages § 15 Abs. 6; ; G-Vertrages § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 102, § 103, § 107
    Erbrechtliche und rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Unternehmensnachfolge - Zugehörigkeit eines Kommanditanteils zum Nachlass

Verfahrensgang

  • AG Laufen - VI 364/98
  • LG Traunstein - 8 T 4083/99
  • BayObLG, 21.06.2000 - 3Z BR 108/00

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 1614
  • FamRZ 2001, 300
  • BB 2000, 2119
  • DB 2000, 2012
  • NZG 2000, 1026
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75

    Auslegung von (qualifizierten) Nachfolgeklauseln

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 3Z BR 108/00
    Die Gesellschafter haben aber auch die Möglichkeit, im Gesellschaftsvertrag durch Rechtsgeschäft unter Lebenden die Übertragung so zu regeln, daß mit dem Erbfall der Anteil auf den Begünstigten übergeht, insbesondere falls dieser wie hier bereits Mitgesellschafter ist (sog. rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel; BGHZ 68, 225/234; Priester DNotZ 1977, 559; MünchKomm/Ulmer BGB 3. Aufl. § 727 Rn. 36/38; Baumbach/Hopt HGB 29. Aufl. § 139 Rn. 56).

    Bindet sich der Erblasser bereits im Gesellschaftsvertrag endgültig, so daß er keine anderweitige Nachfolgeregelung mehr treffen kann, und erwächst dem Nachfolger daraus ein unentziehbares Recht, dann liegt eine rechtsgeschäftliche Nachfolgeregelung vor (BGHZ 68, 225/234; BayObLG …

  • RG, 15.12.1898 - VI 364/98

    Eheprozess; Neuer Scheidungsgrund

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 3Z BR 108/00
    3Z BR 108/00 LG Traunstein 8 T 4083/99 AG Laufen VI 364/98.
  • BayObLG, 27.06.1980 - BReg. 1 Z 47/80

    Gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Nachfolgeklausel für einen

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 3Z BR 108/00
    b) Was die Gesellschafter gewollt haben, ist im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) zu ermitteln (BayObLG DB 1980, 2028).
  • OLG München, 04.07.2017 - 34 Wx 123/17

    Grundbuchberichtigung durch Rechtsnachfolger bezüglich eines GbR-Anteils

    Sie sind insbesondere, aber nicht nur dann wirksam, wenn die als Nachfolger bezeichnete Person bereits Mitgesellschafter ist und deshalb an der Vereinbarung der Klausel selbst mitgewirkt hat (BGHZ 68, 225/231 ff.; BayObLG ZIP 2000, 1614/1615; MüKo/Schäfer § 727 Rn. 51; Große-Boymann in Burandt/Rojahn § 1922 Rn. 51).
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