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   BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 119/03   

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https://dejure.org/2003,8768
BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 119/03 (https://dejure.org/2003,8768)
BayObLG, Entscheidung vom 16.07.2003 - 3Z BR 119/03 (https://dejure.org/2003,8768)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 3Z BR 119/03 (https://dejure.org/2003,8768)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdebefugnis eines nahen Angehörigen,, Antrag auf Bestellung eines Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 1; ; FGG § 69g Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1; FGG § 69g Abs. 1 Satz 1
    Beschwerdeberechtigung eines nahen Angehörigen gegen Betreuerbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befugnis eines nahen Angehörigen zur Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers; Bestellung eines Betreuers von Amts wegen bei Einleitung des Betreuungsverfahrens auf Antrag des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1871
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 07.06.2001 - 15 W 52/01
    Auszug aus BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 119/03
    Ob ein Beschwerderecht naher Angehöriger gemäß § 69g Abs. 1 Satz 1 FGG besteht, richtet sich in einem solchen Fall nicht danach, ob das Betreuungsverfahren auf Antrag des Betroffenen eingeleitet wurde, sondern nach dem Inhalt der getroffenen Entscheidung (vgl. den Wortlaut der Vorschrift sowie OLG Hamm FamRZ 2002, 194).
  • BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95

    Änderung einer Verfügung durch ein Vormundschaftsgericht, nachdem die Verfügung

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 119/03
    Die Beschwerdeberechtigung der weiteren Beteiligten ergibt sich für das Verfahren der weiteren Beschwerde bereits aus der Verwerfung ihrer Erstbeschwerde durch das Landgericht (§ 20 Abs. 1, § 29 Abs. 4 FGG; vgl. BayObLGZ 1976, 281/282 und 1996, 90/91 m. w. N.).
  • BayObLG, 20.03.1998 - 4Z BR 16/98

    Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers auf Antrag des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 119/03
    Danach haben die dort aufgezählten nahen Angehörigen und die zuständige Behörde nur gegen die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen ein eigenständiges Beschwerderecht unabhängig von einer konkreten Beschwer (vgl. BayObLGZ 1998, 82/83; MünchKomm/Schwab aaO Rn. 122, Damrau/ Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. Rn. 21 je zu § 1896 BGB; Keidel/Kayser § 69g Rn. 12).
  • BayObLG, 04.11.1976 - BReg. 1 Z 119/76

    Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zum Abschluss eines

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 119/03
    Die Beschwerdeberechtigung der weiteren Beteiligten ergibt sich für das Verfahren der weiteren Beschwerde bereits aus der Verwerfung ihrer Erstbeschwerde durch das Landgericht (§ 20 Abs. 1, § 29 Abs. 4 FGG; vgl. BayObLGZ 1976, 281/282 und 1996, 90/91 m. w. N.).
  • OLG München, 23.04.2008 - 33 Wx 56/08

    Betreuung: Beschwerde privilegierter Angehöriger gegen die Einrichtung einer

    Kann die angefochtene Entscheidung sowohl auf Antrag als auch von Amts wegen ergehen, so ist - sofern sie wie hier sich nicht ausdrücklich dazu äußert - das Gewollte durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BayObLG vom 16.7.2003, 3Z BR 119/03, zitiert nach juris; Jansen/Sonnenfeld FGG 3. Aufl. § 69g Rn. 18).
  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 163/03

    Einverständnis des Betroffenen mit der Bestellung eines Betreuers -

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats setzt ein Antrag im Sinn des § 1896 Abs. 1 BGB eine Willensäußerung des Betroffenen gegenüber dem Vormundschaftsgericht voraus, der, gegebenenfalls durch Auslegung, das Begehren zu entnehmen ist, für ihn solle ein Betreuer bestellt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 16.7.2003 Az. 3Z BR 119/03).
  • OLG München, 23.04.2008 - 33 Wx 70/08
    Kann die angefochtene Entscheidung sowohl auf Antrag als auch von Amts wegen ergehen, so ist - sofern sie wie hier sich nicht ausdrücklich dazu äußert - das Gewollte durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BayObLG vom 16.7.2003, 3Z BR 119/03 , zitiert nach [...]; Jansen/Sonnenfeld FGG 3. Aufl. § 69g Rn. 18).
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