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   BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 163/03   

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https://dejure.org/2003,9571
BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 163/03 (https://dejure.org/2003,9571)
BayObLG, Entscheidung vom 16.10.2003 - 3Z BR 163/03 (https://dejure.org/2003,9571)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 3Z BR 163/03 (https://dejure.org/2003,9571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerderecht des Inhabers einer Generalvollmacht, rechtliches Gehör

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 69g Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einverständnis des Betroffenen mit der Bestellung eines Betreuers - Beschwerderecht des Inhabers einer Generalvollmacht - Betreuungssache, Beschwerderecht, Antrag, Generalvollmacht, rechtliches Gehör, Verfahrensrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung zum vorläufigen Betreuers; Beschwerdeberechtigung des Rechtsmittelführers im Erstbeschwerdeverfahren ; Beschwerde naher Angehöriger; Neffe des Betroffenen ; Betreuerbestellung auf Antrag des Betroffenen; Geschäftsfähigkeit als Antragsvoraussetzung

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 5190/03
  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 163/03
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 119/03

    Beschwerdeberechtigung eines nahen Angehörigen gegen Betreuerbestellung

    Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 163/03
    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats setzt ein Antrag im Sinn des § 1896 Abs. 1 BGB eine Willensäußerung des Betroffenen gegenüber dem Vormundschaftsgericht voraus, der, gegebenenfalls durch Auslegung, das Begehren zu entnehmen ist, für ihn solle ein Betreuer bestellt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 16.7.2003 Az. 3Z BR 119/03).
  • OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02

    Betreuerbestellung: Beschwerdebefugnis eines übergangenen Generalbevollmächtigten

    Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 163/03
    Soweit das Oberlandesgericht Zweibrücken dies anders beurteilt (vgl. FGPrax 2002, 260), begründet dies im vorliegenden Fall keine Pflicht zur Vorlage der weiteren Beschwerde an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG.
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 163/03
    Der Bevollmächtigte leitet seine Rechtsstellung ausschließlich aus dem Recht des Vollmachtgebers ab (vgl. BayObLGZ 2003, 106/108).
  • BayObLG, 20.03.1998 - 4Z BR 16/98

    Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers auf Antrag des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 163/03
    Geschäftsfähigkeit des Betroffenen ist nach § 1896 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Antragsvoraussetzung; der "natürliche Wille" reicht für die Antragstellung aus, und damit auch dafür, das Beschwerderecht naher Angehöriger gegen die Bestellung eines Betreuers nach § 69g Abs. 1 FGG auszuschließen (vgl. BayObLGZ 1998, 82/83; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 12).
  • KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06

    Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die

    Dabei kommt es nicht auf die Frage an, ob der Vorsorgebevollmächtigte berechtigt ist, im eigenen Namen Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung zu erheben (so OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 260; a.A. aber BayObLG FGPrax 2003, 171; BayObLG, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3z BR 163/03; Juris, Rdn. 12).
  • KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14

    Kraftloserklärung einer Vorsorgevollmachtsurkunde: Beschwerdebefugnis des

    Auch eine solche Vollmacht gibt dem Bevollmächtigten kein subjektives Recht (BayObLG, FGPrax 2003, 171, 172; Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3Z BR 163/03 -, juris).
  • OLG München, 18.04.2007 - 33 Wx 52/07

    Kein Beschwerderecht des Testamentsvollstreckers gegen Ablehnung der Entlassung

    dd) Es kann dahinstehen, ob eine wirksam erteilte Vollmacht des Betroffenen dem Bevollmächtigten eine Beschwerdeberechtigung nach § 20 Abs. 1 FGG bezüglich des mit der Bevollmächtigung deckungsgleichen Aufgabenkreises des Betreuers verleihen würde (vgl. hierzu BayObLGZ 2003, 106 = FamRZ 2003, 1219 und BayObLG Beschluss vom 16.10.2003 - 3Z BR 163/03, zit. nach Juris).
  • KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07

    Betreuung: Beschwerdebefugnis des Bevollmächtigten nach Widerruf der

    Durch die Betreuerbestellung werde auch nicht in das zwischen dem Bevollmächtigten und dem Betroffenen bestehende Rechtsverhältnis eingegriffen, weil dem Betreuer insoweit nur die Rechte und Befugnisse zustünden, die auch der Betroffene wahrnehmen könne (BayObLG, FGPrax 2003, 171, 712; Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3Z BR 163/03; Juris).
  • KG, 09.06.2009 - 1 W 299/07

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens der Ehefrau

    Dies folgt schon aus der Widerruflichkeit der Vollmacht, deren Entzug oder Einschränkung für den Bevollmächtigten - im Gegensatz zum Vollmachtgeber (vgl. BVerfG, BtPrax 2009, 27) - keinesfalls einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff darstellen kann (vgl. BayObLG, FGPrax 2003, 171, 712; Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3Z BR 163/03; Juris).
  • KG, 09.06.2009 - 1 W 300/07

    Beschwerdebefugnis der Ehefrau eines verstorbenen Betreuten hinsichtlich der

    Dies folgt schon aus der Widerruflichkeit der Vollmacht, deren Entzug oder Einschränkung für den Bevollmächtigten - im Gegensatz zum Vollmachtgeber (vgl. BVerfG, BtPrax 2009, 27) - keinesfalls einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff darstellen kann (vgl. BayObLG, FGPrax 2003, 171, 712; Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3Z BR 163/03; Juris).
  • BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 257/03

    Beschwerdeberechtigung im Rahmen des § 69g Abs. 1 FGG - Auswahl des Betreuers

    Die Beschwerdebefugnis besteht nicht nur bei der Bestellung eines Betreuers selbst, sondern auch bei Maßnahmen im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 69f Abs. 1 FGG (BayObLG Beschluss vom 16.10.2003 - 3Z BR 163/03 - S.3, nicht veröffentlicht; Bassenge § 69f FGG Rn. 15).
  • KG, 09.06.2009 - 1 W 301/07

    Beschwerdebefugnis der Ehefrau eines verstorbenen Betreuten hinsichtlich der

    Dies folgt schon aus der Widerruflichkeit der Vollmacht, deren Entzug oder Einschränkung für den Bevollmächtigten - im Gegensatz zum Vollmachtgeber (vgl. BVerfG, BtPrax 2009, 27) - keinesfalls einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff darstellen kann (vgl. BayObLG, FGPrax 2003, 171, 712; Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3Z BR 163/03; Juris).
  • KG, 03.02.2009 - 1 W 531/07

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Bevollmächtigten gegen die Bestellung eines

    Durch die Betreuerbestellung werde auch nicht in das zwischen dem Bevollmächtigten und dem Betroffenen bestehende Rechtsverhältnis eingegriffen, weil dem Betreuer insoweit nur die Rechte und Befugnisse zustünden, die auch der Betroffene wahrnehmen könne (BayObLG, FGPrax 2003, 171, 712; Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3Z BR 163/03; Juris).
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