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   BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04   

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BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04 (https://dejure.org/2004,3777)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.2004 - 3Z BR 163/04 (https://dejure.org/2004,3777)
BayObLG, Entscheidung vom 29. September 2004 - 3Z BR 163/04 (https://dejure.org/2004,3777)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungsersatz und Vergütungsersatz eines Berufsbetreuers für bestimmte Tätigkeiten; Folgen von pflichtwidrigen Handeln auf den Aufwendungsersatz und auf die Vergütung ; Definition des pflichtwidrigen Handelns; Bestimmung der Höhe der Vergütung; Bedeutung der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Berufsbetreuers, Betreuerergütung, Grundsatz der Selbständigkeit, Nutzung moderner Kommunikationsmittel

  • Judicialis

    BGB § 1835; ; BGB § 1836

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1835 § 1836
    Aufwendungsersatz und Vergütung des Berufsbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Vergütung für pflichtwidriges Handeln

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Was darf ein Betreuer für Bankbesuche berechnen? - "Berufsbetreuer müssen effizient und kostengünstig vorgehen"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 156
  • FamRZ 2005, 550
  • Rpfleger 2005, 139
  • BayObLGZ 2004, 274
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 05.11.2003 - 3Z BR 215/03

    Aufrechterhaltung eines Mietverhältnisses durch den Betreuer trotz Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Eine Pflichtwidrigkeit liegt unter anderem vor, wenn der Betreuer den Rahmen dessen, was ein vernünftiger Mensch für zweckmäßig oder vertretbar hält, verletzt, wenn er also den ihm gegebenen Spielraum überschreitet oder missbraucht, z.B. sich von unsachlichen Erwägungen leiten lässt (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 69).

    Dagegen ist die Frage, ob der Betreuer den Zeitaufwand für erforderlich halten durfte (vgl. § 670 BGB), ebenso wie die Frage der Pflichtwidrigkeit seines Handelns (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 69), eine im Verfahren der weiteren Beschwerde nachprüfbare Rechtsfrage.

  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01

    Betreuung für einen Ausländer - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Es kommt deshalb für die Beantwortung der Frage, ob eine Tätigkeit nach Art und Umfang zu vergüten ist, auch nach dem seit 1.1.1999 geltenden Recht darauf an, ob sie der Betreuer, unter Berücksichtigung der von ihm zu erwartenden Fähigkeiten und Kenntnisse, aus seiner Sicht zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 2001, 324/327, BayObLG BtPrax 2003, 130 m.w.N., § 670 BGB; zum früheren Recht BayObLGZ 1996, 47).

    Dem Tatrichter ist allerdings ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das im Verfahren der weiteren Beschwerde nur einer beschränkten Nachprüfung unterliegt (vgl. BayObLGZ 2001, 324/327), insbesondere dahin, ob der Tatrichter von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BayObLG BtPrax 2003, 129).

  • BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02

    Voraussetzungen des Vorbescheids im vormundschaftsgerichtlichen

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Dem Tatrichter ist allerdings ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das im Verfahren der weiteren Beschwerde nur einer beschränkten Nachprüfung unterliegt (vgl. BayObLGZ 2001, 324/327), insbesondere dahin, ob der Tatrichter von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BayObLG BtPrax 2003, 129).
  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Dem ist dadurch Rechnung zu tragen, dass der erforderliche Zeitaufwand mit den entsprechenden Stundensätzen abgegolten wird (BGH NJW 2000, 3709/3712).
  • AG Betzdorf, 13.12.1999 - 6 XVII H 120

    Kontoauszüge selber abholen

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Bankgeschäfte sind auf das notwendige Maß zu beschränken; zeitgemäße Kommunikationsmittel sind, soweit tunlich, zu benützen (vgl. LG Koblenz JurBüro 2001, 602; AG Betzdorf FamRZ 2000, 981; AG Koblenz FamRZ 2003, 1872/1873).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Es kommt deshalb für die Beantwortung der Frage, ob eine Tätigkeit nach Art und Umfang zu vergüten ist, auch nach dem seit 1.1.1999 geltenden Recht darauf an, ob sie der Betreuer, unter Berücksichtigung der von ihm zu erwartenden Fähigkeiten und Kenntnisse, aus seiner Sicht zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 2001, 324/327, BayObLG BtPrax 2003, 130 m.w.N., § 670 BGB; zum früheren Recht BayObLGZ 1996, 47).
  • LG Koblenz, 09.07.2001 - 2 T 402/01
    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Bankgeschäfte sind auf das notwendige Maß zu beschränken; zeitgemäße Kommunikationsmittel sind, soweit tunlich, zu benützen (vgl. LG Koblenz JurBüro 2001, 602; AG Betzdorf FamRZ 2000, 981; AG Koblenz FamRZ 2003, 1872/1873).
  • AG Koblenz, 10.06.2003 - 2 M XVII 190/00

    Vergütung und Erstattung von Auslagen für einen Betreuer; Pflicht eines

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Bankgeschäfte sind auf das notwendige Maß zu beschränken; zeitgemäße Kommunikationsmittel sind, soweit tunlich, zu benützen (vgl. LG Koblenz JurBüro 2001, 602; AG Betzdorf FamRZ 2000, 981; AG Koblenz FamRZ 2003, 1872/1873).
  • BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03

    Vertretung durch einen Notar bei Stellung eines Löschungsantrags -

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Jedenfalls hat das Amtsgericht die sofortige Beschwerde ausdrücklich und, wenngleich in der unterschriebenen Rechtsmittelbelehrung, in ausreichender Form (vgl. BayObLGZ 2003, 221) zugelassen.
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 219/02

    Kostenerstattung für wöchentliche Besuche des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
    Es kommt deshalb für die Beantwortung der Frage, ob eine Tätigkeit nach Art und Umfang zu vergüten ist, auch nach dem seit 1.1.1999 geltenden Recht darauf an, ob sie der Betreuer, unter Berücksichtigung der von ihm zu erwartenden Fähigkeiten und Kenntnisse, aus seiner Sicht zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 2001, 324/327, BayObLG BtPrax 2003, 130 m.w.N., § 670 BGB; zum früheren Recht BayObLGZ 1996, 47).
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