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BayObLG, 14.07.1994 - 3Z BR 176/94 |
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- BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 14.07.1994 - 3Z BR 176/94
Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat ( § 25 FGG ), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19f. m.w.Nachw.).Ein Betreuer darf nur bestellt, eine bestehende Betreuung darf nur verlängert werden, wenn der damit nicht einverstandene Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 59 = FamRZ 1994, 720 für den Fall der Bestellung eines Betreuers; vgl. auch BayObLGZ 1993, 63 für den Einwilligungsvorbehalt; BayObLGZ 1993, 18 für die Unterbringung und BayObLGZ 1993, 208/209 zu § 1906 Abs. 4 BGB ).
- BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93
Unterbringung; Betreuter; Betreuer; Betreuung; Willensbestimmung; Besserung; …
Auszug aus BayObLG, 14.07.1994 - 3Z BR 176/94
Ein Betreuer darf nur bestellt, eine bestehende Betreuung darf nur verlängert werden, wenn der damit nicht einverstandene Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 59 = FamRZ 1994, 720 für den Fall der Bestellung eines Betreuers; vgl. auch BayObLGZ 1993, 63 für den Einwilligungsvorbehalt; BayObLGZ 1993, 18 für die Unterbringung und BayObLGZ 1993, 208/209 zu § 1906 Abs. 4 BGB ). - BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BayObLG, 14.07.1994 - 3Z BR 176/94
Zwar ist auch bei der Auslegung des Merkmals der Erforderlichkeit im Sinn von § 1896 Abs. 2 BGB , der aus dem Rechtsstaatsprinzip ( Art. 20 Abs. 1 GG ) folgende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577 Leitsatz 2 und Seiten 1578f.).
- BVerfG, 24.04.1992 - 1 BvR 1721/91
Anhörungspflicht eines Sachverständigen im Verfahren der freiwilligen …
Auszug aus BayObLG, 14.07.1994 - 3Z BR 176/94
Zwar gilt § 412 ZPO im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gemäß § 15 Abs. 1 FGG entsprechend (vgl. für § 411 ZPO BVerfG FamRZ 1992, 1043 und allgemein Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 15 Rn. 39). - BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93
Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 14.07.1994 - 3Z BR 176/94
Ein Betreuer darf nur bestellt, eine bestehende Betreuung darf nur verlängert werden, wenn der damit nicht einverstandene Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 59 = FamRZ 1994, 720 für den Fall der Bestellung eines Betreuers; vgl. auch BayObLGZ 1993, 63 für den Einwilligungsvorbehalt; BayObLGZ 1993, 18 für die Unterbringung und BayObLGZ 1993, 208/209 zu § 1906 Abs. 4 BGB ). - BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93
Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde; …
Auszug aus BayObLG, 14.07.1994 - 3Z BR 176/94
Ein Betreuer darf nur bestellt, eine bestehende Betreuung darf nur verlängert werden, wenn der damit nicht einverstandene Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 59 = FamRZ 1994, 720 für den Fall der Bestellung eines Betreuers; vgl. auch BayObLGZ 1993, 63 für den Einwilligungsvorbehalt; BayObLGZ 1993, 18 für die Unterbringung und BayObLGZ 1993, 208/209 zu § 1906 Abs. 4 BGB ).