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   BayObLG, 14.07.1994 - 3Z BR 176/94   

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BayObLG, 14.07.1994 - 3Z BR 176/94 (https://dejure.org/1994,30755)
BayObLG, Entscheidung vom 14.07.1994 - 3Z BR 176/94 (https://dejure.org/1994,30755)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Juli 1994 - 3Z BR 176/94 (https://dejure.org/1994,30755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorratsbetreuung, weiteres Gutachten, Fehlen freier Willensbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1994 - 3Z BR 176/94
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat ( § 25 FGG ), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19f. m.w.Nachw.).

    Ein Betreuer darf nur bestellt, eine bestehende Betreuung darf nur verlängert werden, wenn der damit nicht einverstandene Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 59 = FamRZ 1994, 720 für den Fall der Bestellung eines Betreuers; vgl. auch BayObLGZ 1993, 63 für den Einwilligungsvorbehalt; BayObLGZ 1993, 18 für die Unterbringung und BayObLGZ 1993, 208/209 zu § 1906 Abs. 4 BGB ).

  • BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93

    Unterbringung; Betreuter; Betreuer; Betreuung; Willensbestimmung; Besserung;

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1994 - 3Z BR 176/94
    Ein Betreuer darf nur bestellt, eine bestehende Betreuung darf nur verlängert werden, wenn der damit nicht einverstandene Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 59 = FamRZ 1994, 720 für den Fall der Bestellung eines Betreuers; vgl. auch BayObLGZ 1993, 63 für den Einwilligungsvorbehalt; BayObLGZ 1993, 18 für die Unterbringung und BayObLGZ 1993, 208/209 zu § 1906 Abs. 4 BGB ).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1994 - 3Z BR 176/94
    Zwar ist auch bei der Auslegung des Merkmals der Erforderlichkeit im Sinn von § 1896 Abs. 2 BGB , der aus dem Rechtsstaatsprinzip ( Art. 20 Abs. 1 GG ) folgende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577 Leitsatz 2 und Seiten 1578f.).
  • BVerfG, 24.04.1992 - 1 BvR 1721/91

    Anhörungspflicht eines Sachverständigen im Verfahren der freiwilligen

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1994 - 3Z BR 176/94
    Zwar gilt § 412 ZPO im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gemäß § 15 Abs. 1 FGG entsprechend (vgl. für § 411 ZPO BVerfG FamRZ 1992, 1043 und allgemein Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 15 Rn. 39).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1994 - 3Z BR 176/94
    Ein Betreuer darf nur bestellt, eine bestehende Betreuung darf nur verlängert werden, wenn der damit nicht einverstandene Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 59 = FamRZ 1994, 720 für den Fall der Bestellung eines Betreuers; vgl. auch BayObLGZ 1993, 63 für den Einwilligungsvorbehalt; BayObLGZ 1993, 18 für die Unterbringung und BayObLGZ 1993, 208/209 zu § 1906 Abs. 4 BGB ).
  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde;

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1994 - 3Z BR 176/94
    Ein Betreuer darf nur bestellt, eine bestehende Betreuung darf nur verlängert werden, wenn der damit nicht einverstandene Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 59 = FamRZ 1994, 720 für den Fall der Bestellung eines Betreuers; vgl. auch BayObLGZ 1993, 63 für den Einwilligungsvorbehalt; BayObLGZ 1993, 18 für die Unterbringung und BayObLGZ 1993, 208/209 zu § 1906 Abs. 4 BGB ).
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