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   BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01   

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BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01 (https://dejure.org/2001,2902)
BayObLG, Entscheidung vom 27.07.2001 - 3Z BR 182/01 (https://dejure.org/2001,2902)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juli 2001 - 3Z BR 182/01 (https://dejure.org/2001,2902)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schriftform; Bezirksrevisor; Sofortige weitere Beschwerde; Beschwerdeschrift; Gesamtumstände

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schriftform des Rechtsmittels, zur Verwertbarkeit des Vermögens

  • Judicialis

    FGG § 29 Abs. 1 Satz 3; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 21 Abs. 2; ; BGB § 1836 c Nr. 2; ; BSHG § 88 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schriftform einer Beschwerdeschrift, der die Unterschrift des Bezirksrevisors fehlt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - XVII 722/99
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 8063/00
  • BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1515
  • FamRZ 2002, 416
  • BayObLGZ 2001, 186
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 06.11.1998 - 3Z BR 215/98

    Mittellosigkeit eines Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    An der "Verwertbarkeit" von Vermögen fehlt es, wenn der Verwertung ein rechtliches oder tatsächliches Hindernis entgegensteht (vgl. Schellhorn BSHG 15. Aufl. § 88 Rn. 12) oder die Verwertung wirtschaftlich unvertretbar ist (vgl. hierzu BVerwGE 47, 103/109; BVerwG FamRZ 1998, 547/548; BayObLG FamRZ 1999, 1234 f.).

    Auszugehen ist insoweit vom Verkehrswert (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1234).

    Nicht verwertbar ist ein Vermögensgegenstand ferner, wenn die Verwertung nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1234; LG Oldenburg FamRZ 2001, 309; vgl. auch Kunz § 88 Rn. 3).

  • LG Koblenz, 06.03.1995 - 2 T 102/95
    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    Dies ist nur gewährleistet, wenn die Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Vergütung von Betreuten, wenn auch nicht sofort, so doch in angemessener Zeit erfüllt werden können (vgl. LG Koblenz FamRZ 1995, 1444/1445; Staudinger/Engler BGB 13. Aufl. § 1835 Rn. 51) oder, soweit dies nicht der Fall ist, zunächst die Staatskasse hierfür aufkommt (vgl. BayObLGZ 1997, 301/303).
  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73

    Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    An der "Verwertbarkeit" von Vermögen fehlt es, wenn der Verwertung ein rechtliches oder tatsächliches Hindernis entgegensteht (vgl. Schellhorn BSHG 15. Aufl. § 88 Rn. 12) oder die Verwertung wirtschaftlich unvertretbar ist (vgl. hierzu BVerwGE 47, 103/109; BVerwG FamRZ 1998, 547/548; BayObLG FamRZ 1999, 1234 f.).
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    Aus der Verfügung des Bezirksrevisors vom 23.5.2001 lässt sich jedoch hinreichend zuverlässig entnehmen, dass sie von ihm stammt und mit seinem Willen an das Gericht gelangt ist (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1980, 172/174).
  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    An der "Verwertbarkeit" von Vermögen fehlt es, wenn der Verwertung ein rechtliches oder tatsächliches Hindernis entgegensteht (vgl. Schellhorn BSHG 15. Aufl. § 88 Rn. 12) oder die Verwertung wirtschaftlich unvertretbar ist (vgl. hierzu BVerwGE 47, 103/109; BVerwG FamRZ 1998, 547/548; BayObLG FamRZ 1999, 1234 f.).
  • LG Oldenburg, 14.07.2000 - 8 T 558/00

    Zahlung der Vergütung einer Betreuerin aus der Staatskasse; Beurteilung der

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    Nicht verwertbar ist ein Vermögensgegenstand ferner, wenn die Verwertung nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1234; LG Oldenburg FamRZ 2001, 309; vgl. auch Kunz § 88 Rn. 3).
  • BayObLG, 05.09.1995 - 3Z BR 55/95

    Hausgrundstück als verwertbares Vermögen eines Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    Die Verwertung von Vermögen bedeutet für den Betreuten eine Härte im Sinne des § 88 Abs. 3 BSHG, wenn sie zu einem den Leitvorstellungen des § 88 Abs. 2 BSHG nicht entsprechenden Ergebnis führen (vgl. BayObLGZ 1995, 307/310; Kunz § 88 Rn. 23), insbesondere eine angemessene Lebensführung des Betreuten oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschweren würde (§ 88 Abs. 3 Satz 2 BSHG; vgl. BayObLGZ 1995, 307/310; 1997, 82/84).
  • BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Miteigentum an nicht selbst genutzter

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    Die Verwertung von Vermögen bedeutet für den Betreuten eine Härte im Sinne des § 88 Abs. 3 BSHG, wenn sie zu einem den Leitvorstellungen des § 88 Abs. 2 BSHG nicht entsprechenden Ergebnis führen (vgl. BayObLGZ 1995, 307/310; Kunz § 88 Rn. 23), insbesondere eine angemessene Lebensführung des Betreuten oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschweren würde (§ 88 Abs. 3 Satz 2 BSHG; vgl. BayObLGZ 1995, 307/310; 1997, 82/84).
  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 98/01

    Schongrenze des vom Betreuten für die Vergütung des Betreuers einzusetzenden

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    "Schonvermögen" sind unter anderem kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte bis zu 4500, 00 DM (§ 88 Abs. 2 Nr. 8, Abs. 4 BSHG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b der Verordnung zur Durchführung des § 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes; vgl. BayObLGZ 2001, 158) oder auch ein angemessenes Hausgrundstück, das vom Betreuten oder einer der in den §§ 11, 28 BSHG genannten Personen allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird (§ 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG).
  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    Dies ist nur gewährleistet, wenn die Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Vergütung von Betreuten, wenn auch nicht sofort, so doch in angemessener Zeit erfüllt werden können (vgl. LG Koblenz FamRZ 1995, 1444/1445; Staudinger/Engler BGB 13. Aufl. § 1835 Rn. 51) oder, soweit dies nicht der Fall ist, zunächst die Staatskasse hierfür aufkommt (vgl. BayObLGZ 1997, 301/303).
  • BGH, 27.08.2014 - XII ZB 133/12

    Regress der Staatskasse gegen die Erben eines verstorbenen Betreuten wegen

    Eine Immobilie kann daher grundsätzlich nicht nur veräußert, sondern auch beliehen werden, um mit dem Darlehen die Vergütungsforderung zu tilgen (BayObLG FamRZ 2003, 1129; 2002, 416, 417; Staudinger/Bienwald BGB [2014] § 1836 e Rn. 22).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08

    Betreuervergütung: Festsetzung von Regresszahlungen gegen den Betreuten zum Zweck

    Als verwertbar sind sämtliche Vermögensgegenstände anzusehen, die einer eigenständigen Verwertung, sei es durch Belastung, Verpfändung, Bestellung eines Nießbrauchs oder Veräußerung zugänglich sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 416; OLG Frankfurt am Main BtPrax 2001, 167).

    Die Verwertbarkeit ist in wirtschaftlicher Hinsicht zu beurteilen, so dass Vermögensgegenstände ausscheiden, deren Einsatz aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, wirtschaftlich unvertretbar wäre oder nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden könnte (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 416; OLG Frankfurt am Main BtPrax 2003, 85; Jurgeleit/Maier, a.a.0., § 1836 c Rn. 29; Palandt/Diederichsen, a.a.0., § 1836 c Rn. 7).

  • OLG Naumburg, 10.07.2013 - 2 Wx 44/13

    Nachlasspflegervergütung aus der Staatskasse: Anforderungen an die Feststellung

    Die Verwertbarkeit ist in wirtschaftlicher Hinsicht zu beurteilen, so dass Vermögensgegenstände ausscheiden, deren Einsatz aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, wirtschaftlich unvertretbar wäre oder nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden könnte (s. OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.08.2008 - Az.: 20 W 211/08 -, OLGR 2009, 505; BayObLG, Beschluss v. 27.07.2001 - Az.: 3Z BR 182/01 -, FamRZ 2002, 416; OLG Oldenburg, Beschluss v. 05.10.2000 - Az.: 5 W 145/00 -, zitiert nach juris; vgl. auch Götz in Palandt, BGB, 72. Auflage, § 1836 c Rdnr. 7,jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 07.01.2009 - 16 Wx 233/08

    Begriff der Verwertung des Vermögens

    Es fehlt an einer Verwertbarkeit, wenn dieser ein rechtliches oder tatsächliches Hindernis entgegensteht oder die Verwertung wirtschaftlich unvertretbar wäre (so m.w.n. BayObLG, NJW-RR 2001, 1515; OLG Frankfurt v. 11.8.2008 - 20 W 211/08- in juris).
  • OLG Saarbrücken, 13.05.2014 - 5 W 23/14

    Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers: Festsetzung gegen die Staatskasse

    Ansonsten wäre die Wahrnehmung staatlich übertragener Fürsorgemaßnahmen niemandem zuzumuten (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 24.3.2014 - 3 Wx 84/13 - juris; siehe auch - für die Verwertbarkeit von Vermögen eines Betreuten - BayObLG, FamRZ 2002, 416, 417).
  • OLG Schleswig, 24.03.2014 - 3 Wx 84/13

    Nachlasspflegschaft: Mittellosigkeit des Nachlasses als Vergütungsvoraussetzung

    Dies ist nur gewährleistet, wenn die Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Vergütung von Betreuten in angemessener Zeit erfüllt werden können (BayObLG, FamRZ 2002, 416, 417; ausführlich und im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg, FamRZ 1996, 437).
  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02

    Vermögen des Betroffenen bei Verbindlichkeiten gegenüber Sozialhilfeträger

    bb) Die Betroffene verfügt nach den Feststellungen des Landgerichts allein über Sparguthaben, die erheblich über dem Betrag der zugesprochenen Vergütungen zuzüglich Schongrenze liegen, weshalb dahin gestellt bleiben kann, ob die finnländische Eigentumswohnung verwertbar (vgl. BayObLGZ 2001, 186) ist.
  • LG Köln, 05.12.2011 - 1 T 211/11

    Rechtmäßigkeit der Entnahme einer sog. Betreuervergütung aus dem Nachlassvermögen

    Denn insoweit steht der Verwertbarkeit des Nachlassvermögens gerade nicht ein rechtliches Hindernis entgegen; eine solche ist - auch angesichts der hier in Rede stehenden Vergütung im Verhältnis zum Nachlass - nicht wirtschaftlich unvertretbar (vgl. zu letzterem BayObLG NJW-RR 2001, 1515).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07

    Feststellung der Vermögenslosigkeit des Betroffenen ; Vergütung und

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  • OLG Naumburg, 26.01.2011 - 2 Wx 17/10

    Nachlasspflegervergütung aus der Staatskasse: Nachholung der Feststellung der

    Eine Mittellosigkeit liegt nicht nur dann vor, wenn zum Nachlass überhaupt keine Mittel gehören, aus denen die Vergütung des berufsmäßigen Betreuers bestritten werden könnte, sondern auch schon dann, wenn der Verwertung ein tatsächliches oder rechtliches Hindernis entgegensteht oder die Verwertung nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.08.2008, 20 W 211/08 - OLGR 2009, 505, in juris Tz. 16; BayObLG, Beschluss v. 27.07.2001, 3Z BR 182/01 - FamRZ 2002, 416, in juris Tz. 15 m.w.N.; OLG Oldenburg, Beschluss v. 05.10.2000, 5 W 145/00 - zitiert nach juris Tz. 5; vgl. auch Diederichsen in: Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 1836c Rn. 7 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 185/03

    Voraussetzungen für die Annahme von Mittellosigkeit des Betreuten

  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

  • LG Gießen, 27.03.2007 - 7 T 79/07

    Vergütung des Betreuers: Ermittlung des einzusetzenden Vermögens des Betreuten;

  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02

    Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Berufsbetreuers ;

  • LG Koblenz, 11.10.2005 - 2 T 517/05

    Ausgestaltung der Vergütung eines staatlich bestellten Betreuers

  • OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 187/03

    Voraussetzungen für die Annahme von Mittellosigkeit des Betreuten

  • OLG Brandenburg, 26.08.2014 - 3 W 32/14
  • LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06
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