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   BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 206/01   

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https://dejure.org/2001,4476
BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 206/01 (https://dejure.org/2001,4476)
BayObLG, Entscheidung vom 24.07.2001 - 3Z BR 206/01 (https://dejure.org/2001,4476)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 3Z BR 206/01 (https://dejure.org/2001,4476)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Verstoß gegen Grundrecht; Elternteil; Betreuung; Aufgabenkreis

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Enge Beziehung zur Einrichtung, Entlassung eines Elternteils als Betreuer, Interessenkonflikt

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 3; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 3; GG Art. 6 Abs. 1, 2
    Entlassung eines Elternteils als Betreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1514
  • FamRZ 2002, 702
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96

    Voraussetzungen für die Auswahl eines Betreuers; Folgen des Bestehens des

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 206/01
    a) Eine Person kann gemäß § 1897 Abs. 3 BGB nicht zum Betreuer bestellt werden, wenn sie zu einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung, in welcher der Betroffene untergebracht ist oder wohnt, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung steht,(vgl. BayObLGZ 1996, 250/252; Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1897 BGB Rn. 14; Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1897 BGB Rn. 10 f.).

    Diese Vorschrift lässt dem Gericht keinen Ermessensspielraum, sie enthält einen absoluten Ausschlussgrund (BayObLG FamRZ 1999, 50; Bienwald 1897 BGB Rn. 72) und bietet keine Möglichkeit, den Ausschluss von der Betreuerbestellung im Einzelfall zu durchbrechen (BayObLGZ 1996, 250/252 m. w. N.; BT-Drucks. 11/4528 S. 126; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1897 Rn. 15).

  • BVerfG, 13.06.1972 - 1 BvR 421/69

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Bestellung eines familienfremden Pflegers

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 206/01
    Art. 6 Abs. 2 GG garantiert den Vorrang der Eltern bei der Verantwortung für das schutz- und hilfsbedürftige Kind (BVerfGE 33, 236/238).

    Dieser Verfassungsgrundsatz gilt aber nicht, wenn eine Interessenkollision besteht oder der Zweck der Maßnahme aus anderen Gründen die Bestellung eines Dritten verlangt (BVerfGE 33, 236/238 f.; Leibholz/Rinck/Hesselberger GG Art. 6 Rn. 591).

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 206/01
    Zwar umfasst der Schutzbereich dieses Grundrechts auch das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (BVerfGE 57, 170/178; v. Münch Grundgesetz Kommentar 3. Aufl. Art. 6 Rn. 4; v. Mangoldt/Robbers Bonner Grundgesetz Art. 6 Rn. 83).
  • BayObLG, 25.06.1998 - 4Z BR 67/98

    Ausschluss der Bestellung eines Betreuers wegen der Beschäftigung eines nahen

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 206/01
    Diese Vorschrift lässt dem Gericht keinen Ermessensspielraum, sie enthält einen absoluten Ausschlussgrund (BayObLG FamRZ 1999, 50; Bienwald 1897 BGB Rn. 72) und bietet keine Möglichkeit, den Ausschluss von der Betreuerbestellung im Einzelfall zu durchbrechen (BayObLGZ 1996, 250/252 m. w. N.; BT-Drucks. 11/4528 S. 126; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1897 Rn. 15).
  • LG Stuttgart, 31.01.1995 - 2 T 666/94
    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 206/01
    Hierdurch sollen Interessenkonflikte und Belastungen im Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem vermieden werden (LG Berlin BtPrax 1996, 75; BT-Drucks. aaO; Palandt aaO Rn. 12; Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1897 Rn. 22).
  • BVerfG, 20.03.2006 - 1 BvR 1702/01

    Entlassung des Heimleiter-Betreuers

    den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24. Juli 2001 - 3Z BR 206/01 -.

    Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24. Juli 2001 - 3Z BR 206/01 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes; er wird aufgehoben.

  • OLG Schleswig, 18.11.2005 - 2 W 185/05

    Betreuung: Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Kooperation mit dem

    Dann aber ist seine Entlassung nach § 1908b Abs. 1 Satz 1 BGB zwingend vorgesehen; die Vorschrift eröffnet dem Gericht kein Ermessen (BayObLG BtPrax 2001, 253, 254; Jürgens/Mertens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908b Rn. 1).
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