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   BayObLG, 19.08.1999 - 3Z BR 207/99   

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https://dejure.org/1999,2004
BayObLG, 19.08.1999 - 3Z BR 207/99 (https://dejure.org/1999,2004)
BayObLG, Entscheidung vom 19.08.1999 - 3Z BR 207/99 (https://dejure.org/1999,2004)
BayObLG, Entscheidung vom 19. August 1999 - 3Z BR 207/99 (https://dejure.org/1999,2004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 60 Abs. 2
    Gebührenermäßigung bei Schenkung auf den Todesfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unmittelbarer Erwerb vom eingetragenen Eigentümer als Voraussetzung für die Ermäßigung der Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch; Vollziehung einer Schenkung unter Lebenden durch Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht; Zweck des § 60 Abs. 2 KostO (Kostenordnung); ...

  • Judicialis

    BGB § 181; ; BGB § 2301 Abs. 1; ; BGB § 2048; ; KostO § 60 Abs. 2; ; KostO § 60 Abs. 2 Halbsatz 2; ; KostO § 14 Abs. 3 Satz 2; ; KostO § 14 Abs. 4; ; KostO § 14 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 60 Abs. 2
    Gebührenermäßigung bei Grundbucheintragung gemäß § 60 Abs. 2 KostO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 143
  • MDR 1999, 1406
  • FamRZ 2000, 434
  • Rpfleger 1999, 567
  • BayObLGZ 1999, 234
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 30.01.1992 - 3 W 136/91

    Kostenansatz für eine Eintragung einer Eigentumsumschreibung eines im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1999 - 3Z BR 207/99
    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Ansicht setzt die Anwendung dieser Vorschrift grundsätzlich den unmittelbaren Erwerb vom eingetragenen Eigentümer voraus (BayObLGZ 1982, 323/326 f. = Rpfleger 1983, 43; BayObLG Rpfleger 1986, 157; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 450; LG Berlin Rpfleger 1998, 128; Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 60 Rn. 10; Göttlich/Mümmler KostO 13. Aufl. Stichwort "Eigentümer" S. 253; Hartmann Kostengesetze 28. Aufl. § 60 KostO Rn. 16; a.A. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 14. Aufl. § 60 Rn. 31, die eine unmittelbare Rechtsnachfolge überhaupt nicht für notwendig halten).

    Der Senat (BayObLGZ 1982, 323) wie auch das OLG Zweibrücken (Rpfleger 1992, 450) haben die Gebührenermäßigung in entsprechender Anwendung des § 60 Abs. 2 KostO auch für den Fall zugelassen, daß der Abkömmling aufgrund eines Vermächtnisses als Eigentümer eingetragen wird.

  • BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 3 Z 19/81
    Auszug aus BayObLG, 19.08.1999 - 3Z BR 207/99
    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Ansicht setzt die Anwendung dieser Vorschrift grundsätzlich den unmittelbaren Erwerb vom eingetragenen Eigentümer voraus (BayObLGZ 1982, 323/326 f. = Rpfleger 1983, 43; BayObLG Rpfleger 1986, 157; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 450; LG Berlin Rpfleger 1998, 128; Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 60 Rn. 10; Göttlich/Mümmler KostO 13. Aufl. Stichwort "Eigentümer" S. 253; Hartmann Kostengesetze 28. Aufl. § 60 KostO Rn. 16; a.A. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 14. Aufl. § 60 Rn. 31, die eine unmittelbare Rechtsnachfolge überhaupt nicht für notwendig halten).

    Der Senat (BayObLGZ 1982, 323) wie auch das OLG Zweibrücken (Rpfleger 1992, 450) haben die Gebührenermäßigung in entsprechender Anwendung des § 60 Abs. 2 KostO auch für den Fall zugelassen, daß der Abkömmling aufgrund eines Vermächtnisses als Eigentümer eingetragen wird.

  • BayObLG, 18.11.1985 - BReg. 3 Z 54/85

    Miteintragung in Gütergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1999 - 3Z BR 207/99
    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Ansicht setzt die Anwendung dieser Vorschrift grundsätzlich den unmittelbaren Erwerb vom eingetragenen Eigentümer voraus (BayObLGZ 1982, 323/326 f. = Rpfleger 1983, 43; BayObLG Rpfleger 1986, 157; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 450; LG Berlin Rpfleger 1998, 128; Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 60 Rn. 10; Göttlich/Mümmler KostO 13. Aufl. Stichwort "Eigentümer" S. 253; Hartmann Kostengesetze 28. Aufl. § 60 KostO Rn. 16; a.A. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 14. Aufl. § 60 Rn. 31, die eine unmittelbare Rechtsnachfolge überhaupt nicht für notwendig halten).
  • LG Berlin, 09.09.1997 - 84 T 654/97
    Auszug aus BayObLG, 19.08.1999 - 3Z BR 207/99
    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Ansicht setzt die Anwendung dieser Vorschrift grundsätzlich den unmittelbaren Erwerb vom eingetragenen Eigentümer voraus (BayObLGZ 1982, 323/326 f. = Rpfleger 1983, 43; BayObLG Rpfleger 1986, 157; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 450; LG Berlin Rpfleger 1998, 128; Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 60 Rn. 10; Göttlich/Mümmler KostO 13. Aufl. Stichwort "Eigentümer" S. 253; Hartmann Kostengesetze 28. Aufl. § 60 KostO Rn. 16; a.A. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 14. Aufl. § 60 Rn. 31, die eine unmittelbare Rechtsnachfolge überhaupt nicht für notwendig halten).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2003 - 20 W 76/03

    Grundbuchrecht: Keine Gebührenfreiheit für Eintragung von Miterben als

    An seiner Auffassung hat der Senat auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landgerichts in seinen Beschlüssen vom 08.03.1993 (Rpfleger 1993, 464) und vom 19.08.1999 (NJW-RR 2000, 143) sowie der Kommentierung von Korintenberg/ Lappe, auf welche sich der Kostenschuldner stützt, festgehalten (Beschluss vom 16.08.2001 -20 W 365/2000-).
  • OLG Köln, 24.02.1999 - 2 Wx 11/98

    Geschäftswertbestimmung bei Eigenleistungen beim Bauvertrag

    10. Kostenrecht - Gebührenermäßigung bei Schenkung auf den Todesfall (BayObLG, Beschluß vom 19. B. 1999 - 3Z BR 207/99 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) KostG § 60 Abs. 2 Wird ein Abkömmling in Erfüllung eines erst nach dem Tod des Schenkers zu vollziehenden Schenkungsversprechens als Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen, gilt die Gebührenermäßigung des § 60 Abs. 2 KostG trotz des dazwischentretenden Eigentumserwerbs einer Erbengemeinschaft.
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