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   BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02   

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https://dejure.org/2002,4408
BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02 (https://dejure.org/2002,4408)
BayObLG, Entscheidung vom 11.12.2002 - 3Z BR 209/02 (https://dejure.org/2002,4408)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 3Z BR 209/02 (https://dejure.org/2002,4408)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 103 Abs. 1; FGG § 19 Abs. 1; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1, § 1828
    Vormundschaftliche Genehmigung und Vorbescheid schon

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen eines Vorbescheids

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; FGG § 19 Abs. 1; ; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1828

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Vorbescheids im vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungsverfahren - Ermessenentscheidung - Genehmigung vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages - rechtliches Gehör bei angekündigter Rechtsmittelbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Genehmigung eines Grundstückskaufs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahrensfähigkeit eines möglicherweise geschäftsunfähigen Betreuten; Zur Befugnis des Rechtspflegers zum Erlass eines Vorbescheids; Zum gerichtlichen Ermessen im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren über die Genehmigung eines Grundstücksgeschäfts

Verfahrensgang

  • AG Traunstein - XVII 1402/97
  • LG Traunstein - 4 T 3634/02
  • BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 361
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02
    Jedoch ergibt sich die Befugnis des Rechtspflegers zum Erlass eines solchen Bescheides aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.1.2000 (BVerfGE 101, 397 ff.).

    Aus dem gleichen Grunde ist der Betroffenen im vorliegenden Fall ein Beschwerderecht zuzugestehen (vgl. BVerfGE 101, 397/406).

  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02
    a) Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte gemäß §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1821 Abs. 1 Nrn. 1, 4 BGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1997, 113/118 f.; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; 2001, 51/52).

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Ermessensentscheidung nur dahin überprüfen, ob der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 455/456).

  • BayObLG, 05.03.1997 - 1Z BR 210/96

    Vormundschaftsgerichtliche Prüfung bei Genehmigung zur Gründung einer

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02
    a) Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte gemäß §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1821 Abs. 1 Nrn. 1, 4 BGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1997, 113/118 f.; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; 2001, 51/52).

    b) Das Landgericht hat den für die Erteilung oder Versagung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung maßgebenden Sachverhalt hinreichend aufgeklärt (§ 12 FGG; BayObLGZ 1997, 113/119).

  • BGH, 01.02.2000 - X ZB 27/98

    Kupfer-Nickel-Legierung; rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02
    Eine Fristsetzung ist nicht geboten (vgl. BGH aaO und NJW-RR 2000, 1207).
  • BGH, 12.01.1956 - III ZR 3/55

    Kosten des Beweissicherungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02
    b) Durch den Vorbescheid kündigt das Gericht in einem aufgrund vollständiger Ermittlungen entscheidungsreifen Verfahren an, es werde eine bestimmte Entscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (BGHZ 20, 1 255/257; BayObLGZ 1993, 389/392).
  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02
    a) Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte gemäß §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1821 Abs. 1 Nrn. 1, 4 BGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1997, 113/118 f.; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; 2001, 51/52).
  • BayObLG, 10.11.1999 - 3Z BR 185/99

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02
    a) Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte gemäß §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1821 Abs. 1 Nrn. 1, 4 BGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1997, 113/118 f.; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; 2001, 51/52).
  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96

    "Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02
    Dem ist jedoch auch bei Ankündigung einer Begründung Genüge getan, wenn das Gericht angemessene Zeit zuwartet (BGH GRUR 1997, 223/224; Jansen FGG 2. Aufl. § 23 Rn. 2).
  • BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97

    Berücksichtigung des dem Vorbescheid entsprechenden Erbscheinsantrages durch

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02
    Jedenfalls soweit er die Funktion dieser Entscheidung übernimmt, ist er ihr auch verfahrensrechtlich gleichzustellen (BayObLGZ 1997, 340/343; 2002 Nr. 35).
  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Auszug aus BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02
    b) Durch den Vorbescheid kündigt das Gericht in einem aufgrund vollständiger Ermittlungen entscheidungsreifen Verfahren an, es werde eine bestimmte Entscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (BGHZ 20, 1 255/257; BayObLGZ 1993, 389/392).
  • BayObLG, 07.12.1988 - BReg. 1a Z 8/88

    Versagung der Genehmigung einer Vereinbarung über den Ausgleich von

  • BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
  • BayObLG, 03.12.2003 - 3Z BR 214/03

    Anspruch des Betreuten auf Einsicht in den bei den Akten befindlichen

    Die Genehmigung kann auch schon vor Abschluss des zu genehmigenden Vertrages erteilt werden, wenn der Vertragsinhalt im Wesentlichen feststeht (BayObLG BtPrax 2003, 129).

    Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1997, 113/118 f.; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; BtPrax 2003, 129/130).

  • KG, 24.11.2009 - 1 W 49/09

    Betreuungsverfahren: Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines Vertreters; Nachweis

    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, Verfahrenshandlungen, zu denen auch die Bevollmächtigung eines Vertreters gehört, könnten einem Betroffenen nur dann zugerechnet werden, wenn sie von einem "natürlichen Willen" getragen seien (OLG Saarbrücken, FGPrax 1999, 108; a.A. OLG Schleswig, FGPrax 2007, 130; BayObLG, a.a.O.; FamRZ 2002, 764; BtPrax 2003, 129 und die h.M. in der Literatur, wo die Verfahrensfähigkeit allenfalls bei nachteiligen Verfahrenshandlungen abgelehnt wird, vgl. Meier, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 66 FGG, Rdn. 5, Sonnenfeld, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, a.a.O., § 66, Rdn. 13, Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 66, Rdn. 2; Kayser, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 66, Rdn. 4; Schwab, in: MüKo, BGB, 5. Aufl., § 1896, Rdn. 144; Mertens, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 66, Rdn. 3; Schmidt, FGPrax 1999, 178).
  • BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04

    Aufwendungsersatz und Vergütung des Berufsbetreuers

    Dem Tatrichter ist allerdings ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das im Verfahren der weiteren Beschwerde nur einer beschränkten Nachprüfung unterliegt (vgl. BayObLGZ 2001, 324/327), insbesondere dahin, ob der Tatrichter von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BayObLG BtPrax 2003, 129).
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