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   BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 211/02   

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BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 211/02 (https://dejure.org/2003,9316)
BayObLG, Entscheidung vom 19.02.2003 - 3Z BR 211/02 (https://dejure.org/2003,9316)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 3Z BR 211/02 (https://dejure.org/2003,9316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Angemessenheit einer Vergütung eines Betreuers; Kriterien für die Bestimmung der Qualifizierung des Betreuers; Begriff der "Fachkenntnisse" bzw. "besonderen Kenntnisse"; Anforderungen an für die Führung einer Betreuung "nutzbare" Fachkenntnisse; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Studium in der DDR mit dem Abschluss Diplom-Staatswissenschaftler, nutzbare Kenntnisse, Hochschulausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836a; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2
    "Diplom-Staatswissenschaftler" als Betreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 54 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 1836a BGB; § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG
    Betreuervergütung/erhöhter Stundensatz/DDR-Ausbildung/Diplom-Staatswissenschaftler

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 54 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 1836a BGB; § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG
    Betreuervergütung/erhöhter Stundensatz/DDR-Ausbildung/Diplom-Staatswissenschaftler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 269 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 211/02
    Zum anderen bedarf es tatsächlicher Feststellungen über den Inhalt und die Tiefe der Stoffvermittlung hinsichtlich der dabei erworbenen Rechtskenntnisse, die den Schluss rechtfertigen können, der Betreuer habe in seinem Studium "das juristische Handwerk gelernt" (vgl. KG BtPrax 2002, 167).«.

    Die Kammer sehe unter Berufung auf eine Entscheidung des Kammergerichts (BtPrax 2002, 167) jedenfalls die Vermittlung von Grundlagenkenntnissen in den genannten Rechtsgebieten als geeignet für das Erlernen des juristischen Handwerks an.

    aa) Das Landgericht hat seine Annahme der Nutzbarkeit der von der Betreuerin in ihrer Ausbildung erworbenen Kenntnisse allerdings im Wesentlichen auf Erwägungen des Kammergerichts (BtPrax 2002, 167/168) gestützt.

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 211/02
    a) "Fachkenntnisse" bzw. "besondere Kenntnisse" im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Sachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen (BayObLGZ 1999, 339 = FamRZ 2000, 844).

    Erforderlich ist überdies, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung nutzbarer Kenntnisse ausgerichtet ist, wie etwa bei den Studien in Rechtswissenschaft/Rechtspflege (BayObLGZ 1999, 339/342).

  • OLG Brandenburg, 22.03.2001 - 9 Wx 54/00

    Höhe der Vergütung eines als Betreuer tätigen Dipl.-Staatswissenschaftlers der

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 211/02
    Hierin liege der Unterschied gegenüber den Fallgestaltungen in zwei Entscheidungen des OLG Brandenburg zur Ausbildung als Staatswissenschaftler an der Fachschule Weimar (FamRZ 2002, 349) sowie zur Hochschulausbildung als "Diplom-Staatswissenschaftler" (NJ 2002, 97).
  • OLG Brandenburg, 26.10.2000 - 9 Wx 25/00
    Auszug aus BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 211/02
    Hierin liege der Unterschied gegenüber den Fallgestaltungen in zwei Entscheidungen des OLG Brandenburg zur Ausbildung als Staatswissenschaftler an der Fachschule Weimar (FamRZ 2002, 349) sowie zur Hochschulausbildung als "Diplom-Staatswissenschaftler" (NJ 2002, 97).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Für die Führung einer Betreuung nutzbar sind Fachkenntnisse, die ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. BayObLG BtPrax 2003, 135 zu § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG mwN; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228 mwN; MünchKommBGB/Fröschle 5. Aufl. § 4 VBVG Rn. 10; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 4 VBVG Rn. 3; Jaschinski in jurisPK-BGB 5. Aufl. § 3 VBVG Rn. 16).
  • KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Ausbildung zum Diplom-Militärwissenschaftler in

    Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).

    Da der Betreuer die Angelegenheiten des Betroffenen rechtlich zu besorgen hat, vgl. § 1901 Abs. 1 BGB, kommt den rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; OLG Jena, NJ 2003, 379; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847f.).

    Insoweit ist zu fordern, dass der Betreuer trotz seiner inhaltlich auf das System der DDR ausgerichteten Ausbildung aufgrund der erworbenen formellen Kenntnisse (des juristischen bzw. ökonomischen "Handwerks") in der Lage ist, sich in die abweichende Rechts- und Wirtschaftsordnung einzuarbeiten, und insoweit einem Laien ohne besondere Fachkenntnisse nicht gleichzusetzen ist (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.).

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10

    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Für die Führung einer Betreuung nutzbar sind Fachkenntnisse, die ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. BayObLG BtPrax 2003, 135 zu § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG mwN; MünchKommBGB/Fröschle 5. Aufl. § 4 VBVG Rn. 10; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 4 VBVG Rn. 3; Jaschinski in jurisPK-BGB 5. Aufl. § 3 VBVG Rn. 16).

    (2) Durch eine abgeschlossene Lehre oder vergleichbare Ausbildung sind die für die Betreuung nutzbaren besonderen Kenntnisse erworben, wenn der Kernbereich der Ausbildung auf die Vermittlung dieser Kenntnisse ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2002, 1306; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228 mwN).

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2000, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei betreuungsrelevanten Fachkenntnissen

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2002, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • BayObLG, 07.04.2004 - 3Z BR 267/03

    Betreuervergütung; nutzbare Kenntnisse; Hochschulausbildung; ausländische

    Angesichts des Wesens der Betreuung als rechtliche Vertretung i. S. v. § 1901 Abs. 1 BGB kommt rechtlichen Kenntnissen eine grundlegende Bedeutung zu, insbesondere Kenntnissen im Gesundheits-, Zivil-, Sozialleistungs- und Versorgungs-, Verwaltungs- und Steuerrecht einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts (BayObLGZ 1999, 339/341 = FamRZ 2000, 844; BayObLG BtPrax 2003, 135).

    Zudem wurde ihm durch den hohen Anteil an rechtsvergleichenden bzw. grundlagenbezogenen Materien auch das Erlernen des juristischen Handwerks durch rechtswissenschaftliches und -systematisches Denken sowie juristische Methodik ermöglicht (vgl. BayObLG BtPrax 2003, 135/136), und zwar mit Anwendungsmöglichkeiten auch im deutschen Recht.

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2000, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03

    Vergütung eines türkischen Berufsbetreuers mit abgeschlossenem Studium

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Senats vom 19.2.2003 3Z BR 211/02 - entgegen.
  • LG Arnsberg, 23.07.2018 - 5 T 66/18

    Rückforderung überzahlter Betreuervergütung eines Berufsbetreuers hinsichtlich

    Durch eine abgeschlossene Lehre oder vergleichbare Ausbildung sind die für die Betreuung nutzbaren besonderen Kenntnisse erworben, wenn der Kernbereich der Ausbildung auf die Vermittlung dieser Kenntnisse ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2002, 1306; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228 mwN).
  • LG Deggendorf, 26.01.2016 - 12 T 160/15

    Zusatzausbildung zum Curator de Jure vergleichbar mit Hochschulausbildung

    Für die Führung einer Betreuung nutzbar sind Fachkenntnisse, die ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. BayObLG BtPrax 2003, 135 zu § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG m.w.N.; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228 m.w.N.; MünchKommBGB/Fröschle 5. Aufl. § 4 VBVG Rn. 10; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 4 VBVG Rn. 3; Jaschinski in jurisPK-BGB 5. Aufl. § 3 VBVG Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2006 - 20 W 365/06

    Betreuervergütung: Stundensatz einer staatlich anerkannten Sondererzieherin

  • LG Arnsberg, 06.03.2019 - 5 T 10/19
  • LG Arnsberg, 19.07.2018 - 5 T 122/18

    Rückforderung überzahlter Betreuervergütung eines Berufsbetreuers hinsichtlich

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