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   BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96   

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https://dejure.org/1996,3884
BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96 (https://dejure.org/1996,3884)
BayObLG, Entscheidung vom 09.10.1996 - 3Z BR 241/96 (https://dejure.org/1996,3884)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Oktober 1996 - 3Z BR 241/96 (https://dejure.org/1996,3884)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung Verfahrenspflegers, Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuerentlassung und Verfahrenspflegerbestellung

Verfahrensgang

  • AG Würzburg - XVII 728/92
  • LG Würzburg - 3 T 1578/96
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1358
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 08.04.1993 - 3Z BR 41/93

    Bestellung eines Pflegers für ein Verfahren über die Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96
    Gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1, § 68 Abs. 2 Nr. 2 FGG mußte ihm aber ein Verfahrenspfleger bestellt werden, damit die Interessen des Betroffenen im Verfahren objektiv vertreten sind (BayObLG Rpfleger 1993, 491 ).
  • BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94

    Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96
    Deshalb hätte die Stellungnahme der Betreuungsstelle vom 26.2.1996 der Beschwerdeführerin und dem Betroffenen bzw. dessen Verfahrenspfleger zugeleitet werden müssen, weil diese auch Grundlage des landgerichtlichen Beschlusses ist (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1602 ).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96
    b) Das Gericht darf nur solche Tatsachen und Beweismittel verwenden, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (BVerfGE 64, 135, 144 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 193/93

    Sachverständigengutachten; Tatsachenbasis; Gutachter; Ergänzung; Gutachten;

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96
    Dies gilt auch für den im Aktenvermerk vom Juli 1996 mitgeteilten Sachverhalt, da dieser vom Landgericht in seiner Entscheidung verwertet wurde (BayObLG BtPrax 1994, 29 ).
  • BayObLG, 02.08.1995 - 3Z BR 112/95

    Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96
    Davon wird es abhängen, ob die Bestellung des Rechtsanwalts als Betreuer bestehen bleiben kann (vgl. BayObLGZ 1995, 267, 269).
  • BGH, 29.06.2011 - XII ZB 19/11

    Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung: Voraussetzungen für die Bestellung eines

    Aus dieser Aufgabenstellung folgt, dass ein Verfahrenspfleger vor allem dann zu bestellen ist, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun bzw. einen freien Willen überhaupt noch zu bilden (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 786, 787; 1997, 1358; KG FamRZ 2009, 641; Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 276 Rn. 3; vgl. auch Prütting/Helms/Fröschle FamFG § 276 Rn. 9).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02

    Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem

    Das Landgericht hatte daher zu prüfen, ob der Betroffenen nicht gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 FGG ein Verfahrenspfleger zu bestellen war (BayObLGZ 1993, 14 Rpfleger 1993, 491; BayObLG FamRZ 1997, 1358; OLG Zweibrücken FGPrax 1998, 57; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 67 FGG Rn. 2; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 67 Rn. 1), der die Interessen der Betroffenen im Verfahren objektiv hätte vertreten können.

    Es ist aber ein Verfahrenspfleger zu bestellen, damit die Interessen des Betroffenen im Verfahren objektiv vertreten sind (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 491; FamRZ 1997, 1358).

  • OLG Zweibrücken, 06.02.1998 - 3 W 5/98

    Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde eines Betreuers gegen Abweisung

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  • KG, 16.09.2008 - 1 W 259/08

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspfleger bei einem

    Aus dieser Aufgabenstellung folgt, dass ein Verfahrenspfleger vor allem dann zu bestellen ist, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, als Verfahrenssubjekt seinen Willen kundzutun bzw. einen solchen überhaupt noch zu bilden, §§ 67 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 68 Abs. 2 FGG (vgl. BayObLG, FamRZ 1993, 1110; 1997, 1358; 2003, 786).
  • OLG Brandenburg, 02.01.2001 - 9 Wx 21/00

    Beachtlichkeit eines Vorschlags des Betreuten zur Person des Betreuers

    Das Verfahren des Landgerichts leidet zunächst an dem Mangel, dass der Betroffenen die der Entscheidung auch zugrunde liegende Stellungnahme der Betreuungsbehörde des Landkreises T in L vom 5. April 2000 nicht bekanntgegeben worden ist, obwohl das Gericht nur solche Tatsachen und Beweismittel verwenden darf, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (BayObLG FamRZ 1997, 1358 m.w.N.).
  • OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06

    Keine Beschwerdebefugnis des Betreuers bei Aufhebung der gesamten Betreuung -

    Soweit er sich hierzu auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 9.10.1996 (FamRZ 1997, 1358) beruft, ist festzustellen, dass diese Entscheidung sich nicht auf eine Aufhebung der Betreuung, sondern auf die Entlassung des Betreuers bezog.
  • BGH, 29.07.2011 - XII ZB 19/11
    Aus dieser Aufgabenstellung folgt, dass ein Verfahrenspfleger vor allem dann zu bestellen ist, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun bzw. einen freien Willen überhaupt noch zu bilden (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 786, 787; 1997, 1358; KG FamRZ 2009, 641; Keidel/ Budde FamFG 16. Aufl. § 276 Rn. 3; vgl. auch Prütting/ Helms/ Fröschle FamFG § 276 Rn. 9).
  • BayObLG, 21.01.1998 - 3Z BR 453/97

    Anhörung des Betroffenen im Verfahren über die Vergütung eines Betreuers

    Das Landgericht hat daher die Anhörung des Betroffenen unter Beachtung der für die Gewährung des rechtlichen Gehörs geltenden Grundsätze (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208 ; FamRZ 1994, 780 ; FamRZ 1997, 1358 ; OLG Düsseldorf BtPrax 1996, 188) nachzuholen.
  • BayObLG, 17.07.2002 - 3Z BR 135/02

    Teilentlassung des Betreuers bei Aufteilung bisheriger Aufgabenkreise -

    Was die Entlassung betrifft, so sieht § 69i Abs. 7 FGG eine persönliche Anhörung des Betroffenen lediglich in dem Falle vor, dass der Betroffene der Entlassung des Betreuers widerspricht (vgl. Bassenge § 69i FGG Rn. 31; BayObLG FamRZ 1997, 1358).
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