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   BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 246/01   

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https://dejure.org/2001,5007
BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 246/01 (https://dejure.org/2001,5007)
BayObLG, Entscheidung vom 24.08.2001 - 3Z BR 246/01 (https://dejure.org/2001,5007)
BayObLG, Entscheidung vom 24. August 2001 - 3Z BR 246/01 (https://dejure.org/2001,5007)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuung; Psychische Krankheit; Seelische Behinderung; Aufgabenkreis; Betreuerbestellung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellung einer psychischen Krankheit oder seelischen Behinderung - Altersstarrsinn - für Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 1 Satz 1

  • psychiatrierecht.de

    BGB § 1896 I S. 1; FGG §§ 12, 68b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1 Satz 1
    Voraussetzungen der Feststellung einer psychischen Krankheit oder seelischen Behinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Psychische Krankheit - Altersstarrsinn gehört nicht dazu

Verfahrensgang

  • AG Bamberg - XVII 273/00
  • LG Bamberg - 3 T 9/01
  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 246/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 494
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 3 Z 111/87
    Auszug aus BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 246/01
    Wird ein Gutachter beauftragt, dessen Sachkunde sich nicht ohne weiteres aus seiner Berufsbezeichnung oder aus der Art seiner Berufstätigkeit ergibt, ist seine Sachkunde in der Entscheidung - für das Rechtsbeschwerdegericht nachvollziehbar - darzulegen (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 454/455; Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 68b FGG Rn. 37).
  • BayObLG, 05.12.1991 - BReg. 3 Z 182/91
    Auszug aus BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 246/01
    Um zu vermeiden, dass in unverhältnismäßiger Weise in die Rechtsstellung des Betroffenen eingegriffen wird, ist dessen psychische Krankheit oder seelische Behinderung fachpsychiatrisch zu konkretisieren (vgl. BayObLG NJW 1992, 2100/2101) und sind deren Auswirkungen auf die kognitiven und voluntativen Fähigkeiten des Betroffenen darzulegen (vgl. Jürgens § 1896 BGB Rn. 5).
  • BayObLG, 17.09.1992 - 3Z BR 112/92

    Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 246/01
    Zumindest muss der Sachverständige ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt sein (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 351/352; KG FamRZ 1995, 1379/1380).
  • BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96

    Tatrichterliche Darlegungen zur Sachkunde von Amtsärzten bei Erstellung von

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 246/01
    Über die für die Erstellung von Gutachten gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 FGG zu fordernde Erfahrung verfügen in der Regel Nervenärzte, öffentlich bestellte Amtsärzte mit psychiatrischer Vorbildung, auf dem Gebiet der Psychiatrie fachkundige Klinikärzte und die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte (vgl. BayObLGZ 1993, 63/65 m.w.N.; Bienwald § 68b FGG Rn. 36), nicht aber ohne weiteres Fachärzte für das öffentliche Gesundheitswesen (vgl. hierzu BayObLGZ 1997, 206/208 f.).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 246/01
    Über die für die Erstellung von Gutachten gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 FGG zu fordernde Erfahrung verfügen in der Regel Nervenärzte, öffentlich bestellte Amtsärzte mit psychiatrischer Vorbildung, auf dem Gebiet der Psychiatrie fachkundige Klinikärzte und die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte (vgl. BayObLGZ 1993, 63/65 m.w.N.; Bienwald § 68b FGG Rn. 36), nicht aber ohne weiteres Fachärzte für das öffentliche Gesundheitswesen (vgl. hierzu BayObLGZ 1997, 206/208 f.).
  • BayObLG, 24.11.2004 - 3Z BR 227/04

    Vormundschaftsgerichtliche Entscheidung über Fortbestand laufender Betreuung mit

    Die Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom 23.7.2004, die auf das Ersuchen des Vormundschaftsgerichts, ein Attest zu erstellen, abgegeben wurde, kann schon deshalb nicht als Sachverständigengutachten in diesem Sinne angesehen werden, weil die zu fordernde Erfahrung des erstellenden Arztes (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 494/495; zum Inhalt vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403/1404) jedenfalls nach Aktenlage nicht festgestellt werden kann.
  • LG Meiningen, 05.08.2014 - 4 T 65/14

    Missbrauch von zwei gleichzeitig bestehenden gleichrangigen Vorsorgevollmachten

    Er bezieht sich auf anerkannte Krankheitsbilder der Psychiatrie (BayObLG, FamRZ 2002, 494 = FPR 2002, 93 = PflR 2003, 82 - zitiert nach juris - Palandt/Götz, 73. Aufl., § 1896, Rn. 6).
  • LG Bamberg, 09.02.2021 - 43 T 95/20

    "Krieg" mit den Behörden - Gründe für die Erweiterung einer Betreuung

    Die geistige Behinderung beruht auf einen messbaren Intelligenzmangel verbunden mit einer mangelhaften Differenzierung der Persönlichkeit (BayObLG FamRZ 02, 494; 94, 318).
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