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   BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 256/03   

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https://dejure.org/2004,14313
BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 256/03 (https://dejure.org/2004,14313)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.2004 - 3Z BR 256/03 (https://dejure.org/2004,14313)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 3Z BR 256/03 (https://dejure.org/2004,14313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auswahl des Betreuers, innerfamiliäre Konflikte

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 4; ; BGB § 1897 Abs. 5; ; BGB § 1897 Abs. 6; ; BGB § 1899

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4, 5, 6 § 1899
    Anforderungen an einen Betreuervorschlag bei zweifelhafter Willensbetätigungsmöglichkeit des Betreuten - Betreuerauswahl bei Interessenkonflikt - Bestellung eines weiteren Berufsbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erweiterung der Beschwerde im Rechtsbeschwerdeverfahren; Kriterien der Betreuerauswahl bei fehlendem Vorschlag des Betroffenen; Ausschluss der Bestellung zum Betreuer bei rechtlicher Verhinderung; Notwendigkeit der Bestellung eines Berufsbetreuers; Interessenkonflikt als ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/00

    Geschäftswert für das Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 256/03
    Nach Lage des Falles bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Über- oder Unterschreitung des Regelwerts innerhalb der durch Mindest- und Höchstwert gegebenen Grenzen angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128; FGPrax 2000, 129; BayObLGZ 1960, 158/166; Korintenberg/Reimann KostO 15. Aufl. § 30 Rn. 108; Rohs/Wedewer 81. Erg.-Lfg. April 2002 § 30 Rn. 37).
  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 256/03
    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen (BayObLG NJWE-FER 2001, 234; BayObLG FamRZ 1996, 1374), solange er ernsthaft, eigenständig gebildet und dauerhaft ist; auch bei einem willensschwachen Menschen ist ein solcher natürlicher Wille vorrangig zu beachten (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).
  • BayObLG, 24.09.1992 - 3Z BR 77/92

    Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen einer Betreuung, die

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 256/03
    Da das Verfahren über die Bestellung einer Betreuerin und einer weiteren Betreuerin eine staatliche Fürsorgemaßnahme zu Gunsten einer hilfsbedürftigen Person und damit im Grundsatz eine nicht vermögensrechtliche Angelegenheit ist, unabhängig davon, für welchen Aufgabenkreis eine Betreuung notwendig wird, (vgl. BayObLG JurBüro 1993, 228/229; 1988, 863/864), ist der Geschäftswert nach § 30 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KostO regelmäßig auf 3.000 EUR, nach Lage des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht über 500.000 EUR festzusetzen.
  • BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02

    Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 256/03
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 256/03
    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen (BayObLG NJWE-FER 2001, 234; BayObLG FamRZ 1996, 1374), solange er ernsthaft, eigenständig gebildet und dauerhaft ist; auch bei einem willensschwachen Menschen ist ein solcher natürlicher Wille vorrangig zu beachten (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).
  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02

    Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 256/03
    Nach Lage des Falles bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Über- oder Unterschreitung des Regelwerts innerhalb der durch Mindest- und Höchstwert gegebenen Grenzen angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128; FGPrax 2000, 129; BayObLGZ 1960, 158/166; Korintenberg/Reimann KostO 15. Aufl. § 30 Rn. 108; Rohs/Wedewer 81. Erg.-Lfg. April 2002 § 30 Rn. 37).
  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 256/03
    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen (BayObLG NJWE-FER 2001, 234; BayObLG FamRZ 1996, 1374), solange er ernsthaft, eigenständig gebildet und dauerhaft ist; auch bei einem willensschwachen Menschen ist ein solcher natürlicher Wille vorrangig zu beachten (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).
  • BayObLG, 19.04.1963 - BReg. 1 Z 155/62
    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 256/03
    Gegenstand der weiteren Beschwerde kann aber nur ein Verfahrensgegenstand sein, über den in der Vorinstanz entschieden worden ist; eine Erweiterung der Beschwerde im Rechtsbeschwerdeverfahren ist nicht möglich (vgl. BayObLGZ 1963, 105/106; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 3).
  • OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04

    Betreuung: Eignung einer Person als Vermögensbetreuer

    Ein Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufender Ermessensgebrauch liegt auch dann vor, wenn der Richter einen relevanten Umstand unvertretbar über- oder unterbewertet hat (BayObLG, Beschluss vom 18. Februar 2004 - 3Z BR 256/03 -, zitiert nach juris).
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