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   BayObLG, 14.01.2005 - 3Z BR 256/04   

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https://dejure.org/2005,10517
BayObLG, 14.01.2005 - 3Z BR 256/04 (https://dejure.org/2005,10517)
BayObLG, Entscheidung vom 14.01.2005 - 3Z BR 256/04 (https://dejure.org/2005,10517)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 3Z BR 256/04 (https://dejure.org/2005,10517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Berufsbetreuers im Wege der einstweiligen Anordnung; Anfechtung der Erstbestellung eines Betreuers; Verdacht auf eine Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis und "Folie á deux"

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auswahl des Betreuers bei Verdacht auf dessen psychische Krankheit

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 4; ; BGB § 1897 Abs. 5; ; FGG § 69f Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4, Abs. 5; FGG § 69f Abs. 1
    Einstweilige Anordnung zur Bestellung eines Berufsbetreuers anstelle der Tochter der Betroffenen bei konkretem Verdacht mangelnder Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 931 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 257/03

    Beschwerdeberechtigung im Rahmen des § 69g Abs. 1 FGG - Auswahl des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.01.2005 - 3Z BR 256/04
    Bei Gefahr im Verzug kann das Vormundschaftsgericht den vorläufigen Betreuer jedoch auch abweichend von § 1897 Abs. 4 und Abs. 5 BGB bestellen (§ 69f Abs. 1 Satz 5 FGG; vgl. BayObLG BtPrax 2004, 111/112).

    Das Gericht war auch nicht dazu verpflichtet, nach Wegfall der Voraussetzungen der Gefahr im Verzug den Prüfungsmaßstab für die Auswahl des Betreuers zu ändern (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 111/112).

  • BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02

    Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für

    Auszug aus BayObLG, 14.01.2005 - 3Z BR 256/04
    c) Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 23).
  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02

    Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 14.01.2005 - 3Z BR 256/04
    "Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Abweichung vom Regelwert angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128).
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