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   BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 258/03   

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https://dejure.org/2004,14717
BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 258/03 (https://dejure.org/2004,14717)
BayObLG, Entscheidung vom 20.02.2004 - 3Z BR 258/03 (https://dejure.org/2004,14717)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Februar 2004 - 3Z BR 258/03 (https://dejure.org/2004,14717)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entlassung des Betreuers, Anfechtung der Betreuerbestellung, vorläufige Beteuerbestellung

  • Judicialis

    FGG § 69g Abs. 1; ; FGG § 69f Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 69g Abs. 1 § 69f Abs. 1
    Anfechtbarkeit der endgültigen Betreuerbestellung - Abgrenzung von Betreuerentlassung und Beschwerde über Betreuerbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerderecht bei erstmaliger Betreuerbestellung; Abgrenzung zwischen Anfechtung der Bestellung und Antrag auf Entlassung und Neubestellung eines Betreuers; Kriterien der Betreuerauswahl; Kriterien der Betreuereignung; Betreuerauswahl bei Vorschlag des Betroffenen; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 258/03
    Es besteht hingegen nicht, wenn während laufender Betreuung ein Betreuerwechsel, der die Entlassung des bisherigen Betreuers beinhaltet, abgelehnt und gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird (§ 69g Abs. 1 Satz 1 FGG; vgl. BGHZ 132, 157/159 = NJW 1996, 1825).
  • BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02

    Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 258/03
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 23).
  • BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02

    Beschwerde gegen Betreuerbestellung oder Antrag auf Betreuerwechsel

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 258/03
    Allerdings ist das Zeitmoment ein nicht unerhebliches Auslegungskriterium für die Abgrenzung zwischen Anfechtung der Bestellung und Antrag auf Entlassung des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 784/785).
  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00

    Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 258/03
    Dies wurde für den Fall der Verlängerung der Betreuung im Regelverfahren schon entschieden (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 234; SchlHOLG FGPrax 1998, 105; OLG Hamm FGPrax 2000, 196).
  • OLG Schleswig, 18.02.1998 - 2 W 5/98

    Beschwerdeberechtigung von Familienmitgliedern des Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 258/03
    Dies wurde für den Fall der Verlängerung der Betreuung im Regelverfahren schon entschieden (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 234; SchlHOLG FGPrax 1998, 105; OLG Hamm FGPrax 2000, 196).
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