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BayObLG, 26.09.1995 - 3Z BR 258/95 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5
Wird zitiert von ... (2)
- LG Heidelberg, 13.04.2017 - 3 T 18/17
Abschiebehaftanordnung: Haftgrund der Entziehung von der Abschiebung bei …
In der bloßen Passivität des Betroffenen liegt der entscheidende Unterschied zu den in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen, in denen Fluchtgefahr wegen der versuchten Verheimlichung der zur Ausreise notwendigen Papiere (BGH, NJW 1980, 891, 892) bzw. der ausdrücklichen Erklärung, die Mitwirkung bei der Beschaffung von Heimreisepapieren werde verweigert, um die Abschiebung zu verhindern (BayObLG, Beschluss vom 26.9.1995, Az. 3Z BR 258/95, BeckRS 1995, 18365, Rn. 7 f.), angenommen wurde. - OLG München, 20.10.2005 - 34 Wx 141/05
Keine Entziehungsabsicht bei unterbliebener Beantwortung zweier schriftlicher …
Insoweit kann von einer beharrlichen Weigerung, bei der Passbeschaffung mitzuwirken, welche gegebenenfalls den Schluss zulässt, der Betroffener wolle sich der Abschiebung entziehen (vgl. dazu BayObLG Beschluss vom 26.9.1995 - 3Z BR 258/95, Beschluss vom 4.4.1997 - 3Z BR 109/97, KG NVwZ-Beilage 1995, S. 61), nicht ausgegangen werden.