Rechtsprechung
BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1896 Abs. 3
Erforderlichkeit der Bestellung eines Überwachungsbetreuers - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Bestellung eines Überwachungsbetreuers
- Judicialis
BGB § 1896 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 3
Erforderlichkeit des Überwachungsbetreuers bei langjähriger unbeanstandeter Tätigkeit des Bevollmächtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 1896 Abs. 3
Bestellung eines Überwachungsbetreuers nur bei konkretem Überwachungsbedarf - anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Überwachungsbetreuer muß erforderlich sein!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzung für die Bestellung eines Überwachungsbetreuers; Vollmachtskontrollbetreuung bei einem geschäftsfähigen Betroffenen; Pflicht zur Würdigung eines Sachverständigengutachtens; Einholung weiterer Gutachten ; Vorliegen eines Überwachungsbedürfnisses
Verfahrensgang
- AG Augsburg - XVII 424/04
- LG Augsburg, 12.11.2004 - 5 T 2434/04
- BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
Papierfundstellen
- FGPrax 2005, 151
- FamRZ 2005, 1927 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 31.03.1999 - 3Z BR 33/99
Bestellung eines Vollmachtsbetreuers
Auszug aus BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
a) Eine Überwachungsbetreuung setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, den Bevollmächtigten selbst zu überwachen (§ 1896 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1302 f.).Das Bestehen solcher Bedenken ist aber nicht zwingende Voraussetzung (BayObLG FamRZ 1999, 1302/1303).
Ein Überwachungsbedürfnis kann vielmehr auch zu bejahen sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vollmachtgebers unter Berücksichtigung des in den Bevollmächtigten gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle schon deshalb geboten ist, weil die zu besorgenden Geschäfte von besonderer Schwierigkeit und/oder besonderem Umfang sind (…OLG Schleswig aaO; BayObLG FamRZ 1994, 1550; BayObLG FamRZ 1999, 1302/1303).
- BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs
Auszug aus BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
Die Erforderlichkeit ist insbesondere gegeben, wenn der Betroffene den Bevollmächtigten aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht mehr selbst kontrollieren kann und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht zum Wohle des Betroffenen verwendet, sei es, weil er dem Umfang und der Schwierigkeit der vorzunehmenden Geschäfte nicht gewachsen ist oder weil er die Vollmacht für eigene Zwecke missbraucht (vgl. Beschluss des Senats vom 9.3.2005 - 3Z BR 271/04).Eine Vollmachtskontrollbetreuung darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für die Überwachung besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 9.3.2005 - 3Z BR 271/04; OLG Schleswig FGPrax 2004, 70).
- BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
Die Würdigung von Gutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N).
- LG München I, 29.01.1998 - 13 T 11339/97
Auszug aus BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
Ein Überwachungsbedürfnis in diesem Sinn ist etwa gegeben, wenn gegen die Redlichkeit oder die Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen, z.B. wegen eines vorangegangenen Verhaltens des Bevollmächtigten (LG München I FamRZ 1998, 923). - BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97
Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung …
Auszug aus BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
Die Erholung eines weiteren Sachverständigengutachtens steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts und kann dann erforderlich sein, wenn das vorliegende Gutachten an gravierenden Mängeln leidet, in unauflösbarem Widerspruch zu anderen gutachtlichen Äußerungen steht, Zweifel an der Sachkunde des Gutachters bestehen oder ein anderer Gutachter über überlegene Diagnosemittel und Fachkenntnisse verfügen würde (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921;… Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 15 FGG Rn. 33;… Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 15 Rn. 46). - BayObLG, 03.06.1994 - 3Z BR 18/94
Bestellung eines Vollmachtsbetreuers
Auszug aus BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
Ein Überwachungsbedürfnis kann vielmehr auch zu bejahen sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vollmachtgebers unter Berücksichtigung des in den Bevollmächtigten gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle schon deshalb geboten ist, weil die zu besorgenden Geschäfte von besonderer Schwierigkeit und/oder besonderem Umfang sind (…OLG Schleswig aaO; BayObLG FamRZ 1994, 1550; BayObLG FamRZ 1999, 1302/1303). - BayObLG, 30.06.2004 - 3Z BR 103/04
Voraussetzungen für die Ergänzug oder Korrektur der Frage der Möglichkeit freier …
Auszug aus BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
Die Anhörung darf nicht von einem Mitglied der Kammer allein durchgeführt werden, wenn es auf den eigenen Eindruck des Gerichts von der Betroffenen ankommt (§ 69g Abs. 5 Satz 2 FGG; vgl. Senatsentscheidung vom 30.6.2004, 3Z BR 103/04). - OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 4/03
Keine Bestellung eines Betreuers bei Einräumung einer
Auszug aus BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
Eine Vollmachtskontrollbetreuung darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für die Überwachung besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 9.3.2005 - 3Z BR 271/04; OLG Schleswig FGPrax 2004, 70). - BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02
Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des …
Auszug aus BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
"Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Abweichung vom Regelwert angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128).
- BGH, 21.03.2012 - XII ZB 666/11
Betreuerbestellung: Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Vorliegen einer …
Mit dieser so genannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und ggf. die Vollmacht zu widerrufen (BayObLG FGPrax 2005, 151, 152).Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (BayObLG FGPrax 2005, 151, 152;… NK-BGB/Heitmann § 1896 Rn. 78).
- BGH, 30.03.2011 - XII ZB 537/10
Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung
Mit dieser so genannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksamen erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und ggf. die Vollmacht zu widerrufen (BayObLG FGPrax 2005, 151, 152).Eine Kontrollbetreuung darf jedoch wie jede andere Betreuung (vgl. § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB) nur dann errichtet werden, wenn sie erforderlich ist (BayObLG FGPrax 2005, 151, 152; OLG Schleswig FamRZ 2006, 645; OLG München NJW-RR 2007, 294, 295;… Prütting/Wegen/Weinreich/Bauer BGB 4. Aufl. § 1896 Rn. 26;… Bamberger/Roth/Müller BGB 2. Aufl. § 1896 Rn. 42;… Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht § 1896 BGB Rn. 91; Kurze NJW 2007, 2220, 2221).
Notwendig ist mithin der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (BayObLG FGPrax 2005, 151, 152;… NK-BGB/Heitmann § 1896 Rn. 78).
Dies kann der Fall sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vollmachtgebers unter Berücksichtigung des in den Bevollmächtigten gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle schon deshalb geboten ist, weil die zu besorgenden Geschäfte von besonderer Schwierigkeit und/oder besonderem Umfang sind (OLG Schleswig FGPrax 2004, 70; BayObLG FGPrax 2005, 151, 152) oder wenn gegen die Redlichkeit oder die Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen.
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 20.05.2018 - 4 XVII 364/16
Wirksamkeit einer General- und Vorsorgevollmacht; Auswahl des Betreuers
Dies kann bereits dann der Fall sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vertretenen unter Berücksichtigung des in den Vertreter gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle schon deshalb geboten ist, weil die zu besorgenden Geschäfte von besonderer Schwierigkeit und/oder besonderem Umfang sind (BGH, Beschluss vom 30.03.2011, Az. XII ZB 537/10, FamRZ 2011, 1047; BayObLG, Beschluss vom 11.05.2005, Az. 3Z BR 260/04, FGPrax 2005, 151; OLG Schleswig, Beschluss vom 13.11.2003, Az. 2 W 4/03, FGPrax 2004, 70).