Rechtsprechung
   BayObLG, 10.10.1994 - 3Z BR 262/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3486
BayObLG, 10.10.1994 - 3Z BR 262/94 (https://dejure.org/1994,3486)
BayObLG, Entscheidung vom 10.10.1994 - 3Z BR 262/94 (https://dejure.org/1994,3486)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Oktober 1994 - 3Z BR 262/94 (https://dejure.org/1994,3486)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3486) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Verfahren auf Entlassung der Betreuerin; Statthaftigkeit einer Beschwerde einer Betroffenen; Gewährleistung der Wahrung der Belange des Betroffenen im Verfahren; Unanfechtbarkeit vorbereitender Verfügungen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerde gegen Bestellung eines Verfahrenspflegers in Verfahren auf Entlassung Betreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 19, § 67
    Beschwerde des Betroffenen gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 301
  • Rpfleger 1995, 336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 03.09.1986 - BReg. 3 Z 129/86

    Beschwerde; Androhung; Verhängung; Zwangsgeld; Vorführung; Elternteil;

    Auszug aus BayObLG, 10.10.1994 - 3Z BR 262/94
    Solche vorbereitenden Verfügungen sind grundsätzlich unanfechtbar (BayObLG FamRZ 1986, 1236 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 283/12

    Verfahrenspflegschaft: Anfechtbarkeit der Feststellung der Erforderlichkeit

    Denn Zwischenentscheidungen können nach dieser Rechtsprechung nur ausnahmsweise dann mit der Beschwerde angefochten werden, wenn sie - für sich allein betrachtet - vom Betroffenen zur Vermeidung von Nachteilen ein bestimmtes Verhalten verlangen und dadurch in so erheblichem Maße in seine Rechte eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BVerfGE 101, 106; BayObLG FamRZ 1995, 301; FamRZ 1986, 1236 und FamRZ 1982, 203).
  • OLG Brandenburg, 09.12.1999 - 10 WF 238/99

    Zulässigkeit der Beschwerde bei Bestellung eines Verfahrenspflegers für ein

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 5 WF 58/03

    Verfahrenspflegschaft: Unanfechtbare Auswahl und Bestellung des

    eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (vgl. BayObLG, FamRZ 1995, 301 = BtPrax 1995, 27; Kahl, in : Keidel/Kuntze/Winkler, a.a. O..§ 19Rz. 9, jeweils m.N.)".
  • BayObLG, 23.07.2003 - 3Z BR 129/03

    Unanfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers wegen Festsetzung von

    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers im Verfahren auf Bestellung eines Betreuers kann als eine den Fortgang des Verfahrens fördernde Zwischenentscheidung von den Betroffenen grundsätzlich nicht angefochten werden (st. Rspr. des Senats, vgl. BayObLGZ 1993, 157/158; BayObLG FamRZ 1995, 301 und 2000, 249/250; ebenso OLG Hamm FamRZ 1997, 440/441, OLG Stuttgart FamRZ 2001, 39/40; OLG Frankfurt/Main BtPrax 2001, 207/208).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2000 - 8 W 219/00

    Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Zur näheren Begründung wird auf die nachfolgend genannten Entscheidungen Bezug genommen (vgl. BayObLGZ 1993, 157 = FamRZ 1993, 1106; BtPrax 1995, 27; KG FGPrax 1995, 155; OLG Köln FGPrax 195, 112; OLG Hamm FGPrax 1996, 221; OLG Hamburg FGPrax 1997, 28; Keidel/Kayser, 14. Aufl. 1999, Rn. 14 zu § 67 FGG (aA:13. Aufl); vgl. auch Bauer in Heidelberger Komm. zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, § 67 FGG, Rz. 32 ff., mit Nachw. zur insbes.
  • LG Berlin, 05.01.1999 - 83 T 1/99
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat sich zwar zur Begründung für die Annahme der Unanfechtbarkeit einer Verfahrenspflegerbestellung darauf bezogen, daß der Gesetzgeber bei der Regelung der Unanfechtbarkeit von Vorführungen zur Begutachtung und Unterbringung seinen Willen zur zügigen Durchführung des Verfahrens zum Ausdruck gebracht habe und daß es sich bei der Verfahrenspflegerbestellung um einen wertungsmäßig gleichliegenden Tatbestand handele, der auch insoweit unabhängig von einer Rechtsbeeinträchtigung des Betroffenen die Unanfechtbarkeit erfordere (BayObLG, BtPrax 1995, 27).
  • BayObLG, 06.03.1998 - 4Z BR 21/98

    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren

    Solche vorbereitenden Verfügungen sind grundsätzlich unanfechtbar (BayObLG FamRZ 1995, 301 m. w. N.).
  • LG Frankfurt/Main, 26.01.1999 - 29 T 6/99
    Die Rechtsprechung (OLG Frankfurt, 20W433/97 vom 19.12.1997 m. w. N sowie BayObLG in BtPrax 1995, 27 f.) halten die Beschwerde gegen die Verfahrenspflegerbestellung für unzulässig, weil es sich dabei um eine die Hauptsacheentscheidung vorbereitende Zwischenverfügung handele, die nicht selbständig anfechtbar sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht