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   BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98   

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BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98 (https://dejure.org/1998,1370)
BayObLG, Entscheidung vom 09.12.1998 - 3Z BR 273/98 (https://dejure.org/1998,1370)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 3Z BR 273/98 (https://dejure.org/1998,1370)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Passau - 2 T 99/98
  • BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1194
  • MDR 1999, 507
  • Rpfleger 1999, 236
  • BayObLGZ 1998, 340
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 24.02.1992 - 2 Wx 53/90
    Auszug aus BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98
    Bei ihm handelt es sich um eine gesetzlich zwar nicht geregelte Ausprägung des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, der anerkannt ist und dessen Voraussetzungen denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen (vgl. OLG Köln Rpfleger 1992, 317; BVerwG NJW 1985, 2436 ; Windthorst JuS 1996, 895/896).

    Auf die Frage, wann der Rückerstattungsanspruch entsteht, ob bereits mit Zahlung (vgl. BayObLGZ 1966, 265/268 f.; OLG Düsseldorf Rpfleger 1988, 337 f., je m.w.N.) oder aber erst mit Aufhebung des ursprünglichen Kostenansatzes (OLG Köln Rpfleger 1992, 317), kann auf sich beruhen.

  • BGH, 12.10.1971 - VI ZR 87/69

    Rechtsweg für den Anspruch auf Rückzahlung einer Subvention auf dem Gebiet der

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98
    Diese Umkehrung ändert nichts an der ursprünglichen Zuständigkeit (ebenso zu ähnlich gelagerten Fällen der Rückerstattung einer Subvention BGH NJW 1972, 210/212 und der Überzahlung von Sozialhilfe BVerwG NJW 1993, 215 ; im Ergebnis wohl auch Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann - nachfolgend Korintenberg - KostO 13.Aufl. § 17 Rn.14).
  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 64/88

    Verzugsschaden des Notars

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98
    Für den Kostenschuldner besteht zwar eine Verzinsungspflicht nicht, und zwar nicht einmal im Beitreibungsverfahren (vgl. §§ 14, 15 KostO ; BGH NJW 1989, 2615/2616).
  • BGH, 23.04.1993 - 3 StR 145/93

    Transport von Heroin-Streckmittel

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98
    Die haushaltsrechtlichen Bestimmungen sind geeignet, dies zu gewährleisten (vgl. insbesondere Anlage V zu den VV zu Art. 70 BayHO ; ferner Schön NJW 1993, 2389 /2291 f.).
  • BGH, 06.03.1998 - V ZR 244/96

    Herausgabe des durch ersparte Zinszahlungen Erlangten

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98
    Den Zinserträgen gleichzustellen und als Vorteile aus den rechtsgrundlos erhaltenen Beträgen herauszugeben, sind auch ersparte Zinszahlungen, soweit das erlangte Geld zur Tilgung von Schulden verwendet wird (BGH JZ 1998, 955 ).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98
    Bei ihm handelt es sich um eine gesetzlich zwar nicht geregelte Ausprägung des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, der anerkannt ist und dessen Voraussetzungen denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen (vgl. OLG Köln Rpfleger 1992, 317; BVerwG NJW 1985, 2436 ; Windthorst JuS 1996, 895/896).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.1988 - 10 W 163/87
    Auszug aus BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98
    Auf die Frage, wann der Rückerstattungsanspruch entsteht, ob bereits mit Zahlung (vgl. BayObLGZ 1966, 265/268 f.; OLG Düsseldorf Rpfleger 1988, 337 f., je m.w.N.) oder aber erst mit Aufhebung des ursprünglichen Kostenansatzes (OLG Köln Rpfleger 1992, 317), kann auf sich beruhen.
  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 125/11

    Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen an den Landesfiskus: Umfang der an den

    Hat der Fiskus erhaltene Abgaben zurück zu gewähren, umfasst diese Verpflichtung daher grundsätzlich auch die Herausgabe von ersparten Zinsen (BayObLG, NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln, JurBüro 2001, 312; LG Potsdam, NVwZ-RR 2008, 513).
  • OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14

    Ansprüche des Erben wegen Zinsnutzungen gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer

    Zu den Auswirkungen des Gesamtdeckungsprinzips und anderer Vorgaben für die staatliche Haushaltsführung auf die Prüfung und Feststellung eines beim Fiskus angefallenen Nutzungsertrags wegen erwirtschafteter Anlagezinsen oder ersparter Kreditzinsen (Anschluss an BGH, NJW 2004, 1315 und OLG Hamm, NJW 2001, 1287, Rn. 11; entgegen BayObLG, NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln, JurBüro 2001, 312; LG Potsdam, NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 9.3.2015 - 11 O 316/14 -, jeweils im Anschluss an Schön, NJW 1993, 3289).

    bb) Eine im Vordringen begriffene Meinung (BGH WM 2012, 1208, Rn. 9-11; BayObLG NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln JurBüro 2001, 312, Rn. 17ff.; LG Potsdam NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 09.03.2015 - 11 O 316/14 - MK-Schwab, 6. Aufl., Rn.8a zu § 818 BGB) will allerdings den dargelegten Grundsätzen der Haushaltsführung bei der Prüfung eines konkreten Nutzungszusammenhangs keine maßgebende Bedeutung beimessen.

  • LG Münster, 09.03.2015 - 11 O 316/14

    Auskunftsanspruch eines Erben gegenüber dem Erbbesitzer

    Zur Begründung ihrer Rechtsauffassung berufen sich die Kläger vor allem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.05.2012 (NJW-RR 2012, 1511) sowie auf Entscheidungen des Landgerichts Potsdam (NVwZ-RR 2008, 513), des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW 1999, 1194) und des Oberlandesgerichts Köln (JurBüro 2001, 312).

    Soweit diese Ersparnis reicht, ist nicht nachvollziehbar und dogmatisch - soweit ersichtlich - auch nicht begründbar, warum der Staat privilegiert und von der Verpflichtung zum Nutzungsersatz befreit werden sollte (wie hier: MünchKomm/Helms, a.a.O., Rn. 8a; LG Potsdam, NJW 2008, 513; Schön, NJW 1993, 3289, 3292; BayObLG NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln, Beschluss vom 22.12.2000, Az.: 2 Wx 32/00, Rn. 17 ff., juris).

  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00

    Erinnerungen gegen Kostenansatz für Kapitalerhöhung und Satzungsänderung -

    Der wegen rechtsgrundlos entrichteter Gebühren bestehende öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch gegen die Justizkasse schließt ab dem Zeitpunkt der Einzahlung Zinsen ein (wie BayObLG FG Prax 1999, 39 = NJW 1999, 1194 = Rpfleger 1999, 256).

    Über diesen Anspruch ist im Verfahren nach § 14 KostO zu entscheiden (vgl. BayObLG, FGPrax 1999, 39 = NJW 1999, 1194 = Rpfleger 1999, 236).

    In der Sache weist der, Senat - ohne Bindungswirkung - darauf hin, dass er in Übereinstimmung mit dem BayObLG (FGPrax 1999, 39 = NJW 1999, 1194 = Rpfleger 1999, 236; ebenso: Pfälz. OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128) der Auffassung ist, dass die Staatskasse verpflichtet ist, Zinsen zu entrichten, wenn nach der KostO erhobene Gebühren zurückzuerstatten sind.

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2004 - 14 U 209/03
    In der Regel obliegt es dem Bereicherungsgläubiger darzulegen, dass der Bereicherte tatsächlich Nutzungen gezogen hat (BGHZ 64, 322; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Juli 2002, Seite 6, jurisweb.de = KKZ 2002, 221 ff.) Hiervon ist jedoch abzuweichen, wenn nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass der Bereicherte mit dem Erlangten Nutzungen erzielt hat (BayObLG NJW 1999, 1194(1195); OLG Karlsruhe a.a.O, Seite 6).

    In diesem Rahmen kann die Höhe der zu erzielenden Zinsen mangels weiterer Anhaltspunkte nach § 287 Abs. 2 ZPO geschätzt werden (BayObLG NJW 1999, 1194 [1195], für den Fall überzahlter Gerichtsgebühren).

  • OLG Dresden, 14.03.2002 - 15 W 409/01

    Uuml;berzahlung Handelregistergebühren; Verzinsung; öffentlich-rechtlicher

    Der Senat sieht nach alledem keinen vernünftigen Grund dafür, insoweit zwischen den überhobenen Kosten einerseits und hierauf etwa zu zahlenden Bereicherungszinsen andererseits zu unterscheiden und für letztere schon die Statthaftigkeit der Anspruchsverfolgung im Kostenverfahren in Abrede zu stellen (im Ergebnis ebenso BayObLG NJW 1999, 1194; OLG Hamm JurBüro 2001, 102; OLG Köln JurBüro 2001, 312) .

    Beides ist nach § 818 Abs. 1 BGB grundsätzlich herauszugeben (vgl. BGHZ 138, 160 = JZ 1998, 955 mit zustimmender Anmerkung Schlechtriem) ; der Senat vermag (mit Schlechtriem a.a.O. S. 959) nicht zu erkennen, warum bei einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs etwa anderes gelten soll (im Ergebnis ebenso BayObLG NJW 1999, 1194; OLG Hamm, JurBüro 2001, 102, 103; OLG Köln JurBüro 2001, 312; zustimmend OLG Zweibrücken, Rechtspfleger 2000, 128, 129; Lappe in: Korintenberg u.a., KostO 14. Aufl. 1999, § 14 Rdn. 113a; Rohs/Wedewer, KostO Stand Dez. 2000, § 14 Rdn. 19; Göttlich/Mümmler, KostO 14. Aufl. 2000, S. 1216).

  • OLG Frankfurt, 12.03.2018 - 20 W 282/15

    Kostenerinnerungsverfahren: Anspruch auf Erstattung überzahlter Gerichtskosten

    Bei ihm handelt es sich um eine gesetzlich zwar nicht geregelte Ausprägung des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, der anerkannt ist und dessen Voraussetzungen denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen (vgl. BayObLG NJW 1999, 1194, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2003 - 11 Wx 120/00

    Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit des Gebührenansatzes der badischen

    Zum Teil wurde die Auffassung vertreten, auch überzahlte Notarkosten seien nach allgemeinen Regeln über öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche vom Tag der Zahlung bis zum Tag der Rückzahlung zu verzinsen, wobei die Zinshöhe entsprechend § 238 AO mit 6 % angenommen wurde (BayObLG, Beschl. v. 9.12.1998 - 3Z BR 273/98, NJW 1999, 1194; OLG Hamm, Beschl. v. 19.10.2000 - 15 W 250/00, RPfleger 2001, 99; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 8.11.1999 - 3 W 219/99, RPfleger 2000, 128).
  • OLG Jena, 27.03.2001 - 6 W 78/01

    Kostenrückerstattung, Verzinsung, Verfahren

    Über ihn entscheidet das Gericht, das über den Rückerstattungsanspruch selbst zu befinden hat (vgl. BayObLGZ 1998, 340, 342; OLG Köln, Beschlüsse vom 22.12.2000, 2 Wx 31/00 und 2 Wx 32/00).

    Das Landgericht verkennt, dass dieser Zinsanspruch nicht auf einer eigenständigen schadenersatzrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Grundlage beruht, sondern Bestandteil bzw. Nebenanspruch des Kostenerstattungsanspruchs ist; über ihn hat daher das Gericht zu entscheiden, das über den Rückerstattungsanspruch selbst zu befinden hat (vgl. BayObLGZ 1998, 340, 342; OLG Köln, Beschlüsse vom 22.12.2000, 2 Wx 31/00 und 2 Wx 32/00).

  • LG Potsdam, 22.02.2008 - 1 O 35/07

    Anspruch gesetzlicher Erben gegen den Landesfiskus auf Herausgabe der Nutzungen

    Den Zinserträgen, zu denen die gezogenen Nutzungen gehören, sind die ersparten Zinszahlungen als Vorteile aus den rechtsgrundlos erhaltenen Beträgen gleichzustellen, soweit das erlangte Geld zur Tilgung von Schulden verwendet wird (BGHZ 138, 160 = NJW 1998, 2354; BayObLG NJW 1999, 1194, 1195).

    Gerade aus dem Gedanken der Zweckbindung staatlicher Finanzmittel in Richtung auf das Gemeinwohl ergibt sich, dass der Staat zum wirtschaftlichen Umgang mit seinen Geldmitteln verpflichtet ist (Schön, NJW 1993, 3289, 3291; dem folgend BayObLG NJW 1999, 1194, 1195).

  • BVerwG, 07.09.2004 - 3 B 35.04

    Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 W 115/01

    Verzinsung von zu erstattenden Beträgen einer Kostenschuldnerin in Höhe von 6

  • VG Osnabrück, 26.07.2001 - 2 A 142/99

    Zahlung von Zinsen auf rückerstattete Beträge der Abfallabgabe;

  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 171/08

    Aufhebung einer ungerechtfertigten Betreuung: Umfang des Ersatzes notwendiger

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2004 - 11 LB 257/03

    Amtshaftung; Anfechtungsklage; Bestandssperre; Erstattungsanspruch;

  • OLG Hamm, 15.11.2005 - 15 W 311/05

    Verzinsungspflicht des Kostenerstattungsanspruchs für Altfälle

  • BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 256/02

    Verzinsung von unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2003 - 21 U 204/02

    Verpflichtung zum Bereicherungsausgleich

  • BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 227/00

    Anspruch auf Rückerstattung von Kosten

  • KG, 09.11.2004 - 1 W 343/02

    Rückzahlungsanspruch einer Gesellschaft für überzahlte Handelsregistergebühren:

  • OLG Stuttgart, 31.05.2001 - 8 W 2/01

    Verzinsung nicht verbrauchter Gerichtsgebühren

  • OLG Köln, 22.12.2000 - 2 Wx 32/00
  • KG, 09.11.2004 - 1 W 347/02

    Verjährung von Rückerstattungsansprüchen; Hinderung an der Erhebung der Einrede

  • LG Hagen, 28.07.2005 - 23 T 17/05

    Rückführung einer rechtswidrig erhobenen Handelsregistergebühr; Verpflichtung zur

  • KG, 06.11.2001 - 1 W 8818/00

    Keine Verzinsung zurückzuerstattender Gerichtskosten

  • OLG Celle, 15.01.2004 - 5 U 100/03

    Anspruch einer Gemeinde auf Zinszahlung infolge rechtsgrundloser Zahlungen an

  • OLG Celle, 02.09.1999 - 8 W 102/99

    Keine kostenauslösende Entwurfstätigkeit bei Ergänzung eines sogenannten

  • LG Göttingen, 13.11.2003 - 6 O 25/03

    Bereicherung; Darlehensvertrag; eigene; Entreicherung; Fremdtilgungswillen;

  • LG Hagen, 29.12.2005 - 23 T 7/05

    Verzinsbarkeit des Erstattungsanspruchs bei zu Unrecht gezahlten Gerichtsgebühren

  • LG Göttingen, 13.11.2003 - 6 O 16/03

    Bereicherung; Darlehensvertrag; eigene; Entreicherung; Fremdtilgungswillen;

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