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   BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 293/94   

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https://dejure.org/1994,3904
BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 293/94 (https://dejure.org/1994,3904)
BayObLG, Entscheidung vom 22.12.1994 - 3Z BR 293/94 (https://dejure.org/1994,3904)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Dezember 1994 - 3Z BR 293/94 (https://dejure.org/1994,3904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tochter als Betreuerin des Vaters; Entlassungsgründe der betreuenden Person; Rechnungstellung der Besuchsfahrten und verschiedenste Betreuungstätigkeiten; Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Natürlicher Wille des zu Betreuenden

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeberechtigung des Betreuers bei seiner Entlassung, Pflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 5, § 1908b; FGG § 69d Abs. 1
    Beschwerdeberechtigung eines Betreuers nach seiner Entlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschwerdeberechtigung des Betreuers nach seiner Entlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1232
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Bayern, 18.02.1994 - 19-VI-93

    (VerfGH München: Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung unter dem

    Auszug aus BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 293/94
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nicht, auf alle Ausführungen und Anliegen eines Verfahrensbeteiligten ausdrücklich einzugehen; eine Verletzung dieses Grundsatzes liegt nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, daß das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat ( BayVerfGH NJW-RR 1994, 1136 ).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 293/94
    Er wird ergänzt durch § 1901 BGB ; zum Wohl des Betreuten gehört die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten (vgl. hierzu BayObLGZ 1993, 63, 64 f.).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.1994 - 11 Wx 17/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Beschwerde; Ermessen; Überprüfbarkeit; Anfechtung

    Auszug aus BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 293/94
    Die Norm des § 1897 Abs. 5 BGB räumt dem Tatsachengericht ein Auswahlermessen ein (vgl. OLG Karlsruhe BtPrax 1994, 214 ; MünchKomm/Schwab § 1897 Rn. 25; ebenso für die Auswahl bei der Bestellung eines Pflegers für ein Kind BayObLGZ 1958, 373, 374 f.; BayObLG Rpfleger 1975, 91, 92 und für die Auswahl des Nachlaßpflegers Palandt/Edenhofer BGB § 1960 Rn. 4).
  • BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 243/93

    Beschwerderecht; Betreuter; Mutter; Tatgericht; Vorbringen; Zeugenaussage;

    Auszug aus BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 293/94
    Beim Begriff des wichtigen Grundes handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der weitestgehend der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ FamRZ 1994, 324 ; vgl. für den Bereich des § 626 BGB BAG JZ 1975, 737, 739).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 293/94
    Sonstige Anhaltspunkte für eine solche Annahme sind weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. auch BVerfGE 70, 288, 293 f.).
  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 293/94
    Kleine Nachteile müssen unter Umständen in Kauf genommen werden, um dem Willen des Betroffenen Geltung zu verschaffen (BayObLG FamRZ 1994, 323 f.).
  • BAG, 20.02.1975 - 2 AZR 534/73
    Auszug aus BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 293/94
    Beim Begriff des wichtigen Grundes handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der weitestgehend der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ FamRZ 1994, 324 ; vgl. für den Bereich des § 626 BGB BAG JZ 1975, 737, 739).
  • BayObLG, 06.03.1996 - 3Z BR 351/95

    Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund

    Die vom Amtsgericht verfügte Teilentlassung der Beschwerdeführerin stellt einen unmittelbar nachteiligen Eingriff in deren Rechtsstellung als Betreuerin dar (§ 20 Abs. 1 FGG ; BayObLG BtPrax 1995, 65 ).

    Zwar ist bei der Frage der Entlassung des bisherigen Betreuers § 1897 Abs. 4 Satz 2 BGB entsprechend anwendbar (vgl. BayObLG BtPrax 1995, 65, 67).

  • OLG Zweibrücken, 06.02.1998 - 3 W 5/98

    Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde eines Betreuers gegen Abweisung

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  • BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95

    Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen

    Der Beteiligte ist durch seine Entlassung als Betreuer in einem eigenen Recht nach § 20 Abs. 1 FGG beeinträchtigt (BayObLG BtPrax 1995, 65).
  • BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 187/99

    Entlassung eines Betreuers gegen seinen Willen

    Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist der entlassene Betreuer gemäß § 20 Abs. 1 FGG beschwerdeberechtigt (BayObLG BtPrax 1995, 65 ).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2003 - 20 W 114/03

    Entlassung des Betreuers: Mangelnde Eignung des Betreuers; falsche Bezeichnung

    Bezieht sich die mangelnde Eignung eines Betreuers nur auf einen von mehreren Aufgabenkreisen, so kann im Wege einer teilweisen Entlassung nur dieser betroffene Aufgabenkreis entzogen und hierfür ein weiterer Betreuer gemäß § 1899 Abs. 1 BGB bestellt werden (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 1998, 57; BayObLG FamRZ 1995, 1232; Palandt-Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1908 b Rn. 7).
  • BayObLG, 16.06.1998 - 4Z BR 49/98

    Voraussetzungen für eine Entlassung eines Betreuers nach § 1908b Abs. 1 BGB

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß sich nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. z. B. BtPrax 1995, 65 ) die Beschwerdeberechtigung des entlassenen Betreuers aus § 20 FGG ergibt, da er durch die Entlassung in seinen Rechten beeinträchtigt sei.
  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97

    Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen

    Als entlassene Betreuerin ist sie gemäß § 20 Abs. 1 FGG beschwerdeberechtigt (BayObLG BtPrax 1995, 65 ).
  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03

    Beschwerde bei Entlassung des Betreuers aus einem Aufgabenkreis - Eignung als

    Dies gilt auch dann, wenn der Betreuer nicht insgesamt entlassen wird, sondern eine Teilentlassung aus einem oder mehreren der Aufgabenkreise erfolgt, für die der Betreuer bestellt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 17.7.2002 - 3Z BR 135/02; BayObLG FamRZ 1997, 1358; 1995, 1232; a.A. offensichtlich Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 69i FGG Rn. 33 unter Hinweis auf KG OLGZ 1965, 237 zu § 60 Satz 1 Nr. 3 FGG a.F.).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95

    Beschwerderecht eines Betreuten gegen die Ablehnung des Antrags eines Dritten

    Die gegen die Bestellung des Rechtsanwalts G. gerichtete weitere Beschwerde der Tochter des Betroffenen hat der Senat mit Beschluß vom 22.12.1994 (3Z BR 293/94) als unbegründet zurückgewiesen.
  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 260/97

    Einfache Beschwerde gegen Entlassung des Betreuers mit dessen Einverständnis -

    Er ist zwar im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG in seinen Rechten beeinträchtigt, da er durch die Entlassung in seiner Rechtsstellung als Betreuer beeinträchtigt ist (BayObLG BtPrax 1995, 65 m.w.N.).
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