Rechtsprechung
BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 309/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts; Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen über die Notwendigkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts und zu dessen Umfang; Zeitliche Beschränkung eines Einwilligungsvorbehalts durch konkrete ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Einwilligungsvorbehalt, Einzelfragen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1901; BGB § 1903; FGG § 12, § 25; FGG § 68b
Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Passau - 3 XVII 32/92
- LG Passau, 10.10.1994 - 2 T 126/94
- BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 309/94
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 1517
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 309/94
Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt erforscht (§ 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG ), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.Nachw.). - BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung; …
Auszug aus BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 309/94
Der Senat hat deshalb etwa eine Beschränkung des Einwilligungsvorbehalts auf Rechtsgeschäfte, die Verpflichtungen von mehr als 500 DM zum Gegenstand haben, als zulässig angesehen (BayObLGZ 1993, 346;… vgl. auch Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. § 1903 Rn. 13).
- BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99
Verlängerung eines Einwilligungsvorbehalts
Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171/1172).Mit der Beschränkung des Einwilligungsvorbehalts auf Rechtsgeschäfte, die eine Verpflichtung oder einen Verlust von mehr als 500 DM zum Gegenstand haben, ist dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz von Anfang an Rechnung getragen worden (vgl. BayObLGZ 1993, 346; BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518).
- BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines …
Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171/1172). - BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02
Einwilligungsvorbehalt für alle Aufgabenkreise des Betreuers - tatrichterliche …
Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171/1172).
- OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 12/99
Antrag des Ehemanns einer Betreuten (Betroffene) auf Beibehaltung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97
Reformatio in peius bei Anfechtung einer Betreuerbestellung durch den Betroffenen
Das Gutachten vom 22.11.1996 spricht die Anordnung des Einwilligungsvorbehalts nicht an, da die vom Amtsgericht an den Sachverständigen gestellten Fragen sich nicht auf die Erforderlichkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (zur Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens hierzu vgl. § 68 b Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 FGG ; BayObLG BtPrax 1995, 143 = FamRZ 1995, 1517 ) bezogen. - LG Stuttgart, 16.03.2018 - 19 T 416/17
Rechtliche Betreuung: Voraussetzungen der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts …
Ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 Abs. 1 BGB kann nur angeordnet werden, wenn vorher oder gleichzeitig ein Betreuer für den entsprechenden Geschäftskreis bestellt ist (vgl. BT-Drs. 11/4528, 138; siehe auch BayObLG FamRZ 1995, 1517 2004, 1814).