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BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 309/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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BGB § 1365, § 753 Abs. 1 S. 1; ZVG § 180
Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils, das nahezu das ganze Vermögen eines im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebenden Ehegatten ausmacht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Zustimmung zur Teilungsversteigerung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 962
- FamRZ 1996, 1013
- Rpfleger 1996, 361
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 17.01.1979 - BReg. 3 Z 113/78
Auszug aus BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 309/95
Ein Ehegatte kann jedoch, wenn sein Miteigentumsanteil an dem Grundstück sein ganzes oder nahezu ganzes (BGH NJW 1984, 609 ) Vermögen ausmacht, hierüber nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verfügen (§ 1364 2. Halbsatz, § 1365 Abs. 1 BGB ) und demgemäß auch nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten die Anordnung der Zwangsversteigerung zu Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft beantragen (BayObLG FamRZ 1985, 1040, 1041; BayObLGZ 1979, 8, 9 m.w.N.; LG Köln FamRZ 1995, 1144, 1145;… Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1365 Rn. 8;… Zeller/Stöber ZVG 14. Aufl. § 180 Rn. 3.13 e m.w.N., 3.13 f).Ob die Teilungsversteigerung den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, richtet sich nach dem Familieninteresse (BayObLG FamRZ 1985, 1040, 1041; BayObLGZ 1979, 8, 10).
Dies erfordert eine Abwägung der Interessen aller Familienangehörigen unter Berücksichtigung aller Umstände (BayObLG FamRZ 1985, 1040, 1041; BayObLGZ 1979, 8, 10 f.; OLG Stuttgart NJW 1983, 634 ).
Ein ausreichender Verweigerungsgrund liegt insbesondere vor, wenn die an dem Schutzzweck des § 1365 BGB orientierten berechtigten Interessen des anderen Ehegatten nicht in der möglichen und üblichen Weise berücksichtigt sind (BayObLGZ 1979, 8, 10; BayObLGZ 1975, 12, 16).
- BayObLG, 23.05.1985 - BReg. 1 Z 21/85
Belastungen; Grundstück; Ausgleichsanspruch; Verfahren; Ersetzung der Zustimmung; …
Auszug aus BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 309/95
Ein Ehegatte kann jedoch, wenn sein Miteigentumsanteil an dem Grundstück sein ganzes oder nahezu ganzes (BGH NJW 1984, 609 ) Vermögen ausmacht, hierüber nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verfügen (§ 1364 2. Halbsatz, § 1365 Abs. 1 BGB ) und demgemäß auch nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten die Anordnung der Zwangsversteigerung zu Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft beantragen (BayObLG FamRZ 1985, 1040, 1041; BayObLGZ 1979, 8, 9 m.w.N.; LG Köln FamRZ 1995, 1144, 1145;… Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1365 Rn. 8;… Zeller/Stöber ZVG 14. Aufl. § 180 Rn. 3.13 e m.w.N., 3.13 f).Ob die Teilungsversteigerung den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, richtet sich nach dem Familieninteresse (BayObLG FamRZ 1985, 1040, 1041; BayObLGZ 1979, 8, 10).
Dies erfordert eine Abwägung der Interessen aller Familienangehörigen unter Berücksichtigung aller Umstände (BayObLG FamRZ 1985, 1040, 1041; BayObLGZ 1979, 8, 10 f.; OLG Stuttgart NJW 1983, 634 ).
- BayObLG, 08.01.1975 - BReg. 3 Z 102/74
Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung; Ausreichender Grund; Einzelfall; …
Auszug aus BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 309/95
Auch die Frage, ob der andere Ehegatte die Zustimmung ohne ausreichenden Grund verweigert, ist nach den gesamten Verhältnissen des einzelnen Falles zu beurteilen (BayObLGZ 1975, 12, 16).Ein ausreichender Verweigerungsgrund liegt insbesondere vor, wenn die an dem Schutzzweck des § 1365 BGB orientierten berechtigten Interessen des anderen Ehegatten nicht in der möglichen und üblichen Weise berücksichtigt sind (BayObLGZ 1979, 8, 10; BayObLGZ 1975, 12, 16).
Leben die Ehegatten dauernd getrennt, können nach Lage des Falles die Anforderungen an die Ersetzung der Zustimmung geringer zu bemessen sein (BayObLGZ 1975, 12, 16).
- OLG Stuttgart, 03.12.1981 - 8 W 284/81
Notwendigkeit der Würdigung der Gesamtumstände der beiderseitigen Interessen; …
Auszug aus BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 309/95
Dies erfordert eine Abwägung der Interessen aller Familienangehörigen unter Berücksichtigung aller Umstände (BayObLG FamRZ 1985, 1040, 1041; BayObLGZ 1979, 8, 10 f.; OLG Stuttgart NJW 1983, 634 ). - BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90
Übertragung größerer Vermögen
Auszug aus BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 309/95
b) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß der Miteigentumsanteil der Antragstellerin an dem verfahrensgegenständlichen Grundstück nahezu deren ganzes Vermögen ausmacht, da ihr auch bei Berücksichtigung ihrer Erbschaft deutlich weniger als 10 % ihres ursprünglichen Gesamtvermögens verbleiben würden (vgl. hierzu BGH NJW 1991, 1739 ; Sudhof FamRZ 1994, 1152, 1155). - LG Köln, 26.10.1993 - 12 T 147/93
Auszug aus BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 309/95
Ein Ehegatte kann jedoch, wenn sein Miteigentumsanteil an dem Grundstück sein ganzes oder nahezu ganzes (BGH NJW 1984, 609 ) Vermögen ausmacht, hierüber nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verfügen (§ 1364 2. Halbsatz, § 1365 Abs. 1 BGB ) und demgemäß auch nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten die Anordnung der Zwangsversteigerung zu Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft beantragen (BayObLG FamRZ 1985, 1040, 1041; BayObLGZ 1979, 8, 9 m.w.N.; LG Köln FamRZ 1995, 1144, 1145;… Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1365 Rn. 8;… Zeller/Stöber ZVG 14. Aufl. § 180 Rn. 3.13 e m.w.N., 3.13 f).
- BGH, 14.06.2007 - V ZB 102/06
Verfügung eines Ehegatten über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück; …
bb) Der Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist unter Berücksichtigung des Schutzzwecks von § 1365 Abs. 1 BGB so weit mit der Veräußerung eines Grundstücksanteils vergleichbar, dass eine entsprechende Anwendung der Vorschrift geboten ist (ebenso die ganz hM, vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1013, 1014; … - OLG München, 12.07.2006 - 33 Wx 238/05
Ersetzung der Zustimmung des Ehegatten zur Vermögensverfügung; Erledigung der …
aa) Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass das Amtsgericht als Vormundschaftsgericht für die Entscheidung über die Ersetzung der Zustimmung zuständig war (vgl. BGH NJW 1982, 2556; BayObLG FamRZ 1996, 1013/1014).Leben die Ehegatten dauernd getrennt, können nach Lage des Falles die Anforderungen an die Ersetzung der Zustimmung geringer zu bemessen sein (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1013/1014 f m.w.N.).
- OLG Köln, 26.05.2004 - 16 Wx 80/04
Ersetzung der Zustimmung eines Ehegatten zur Teilungsversteigerung eines des …
Maßgeblich ist, ob auch ein sorgfältiger Wirtschafter, der die richtig verstandenen Bedürfnisse der Familie und deren wirtschaftliche Interessen im Auge hat, das Rechtsgeschäft abschließen würde (BayObLG FamRZ 1996, 1013 ff.; FamRZ 1985, 1040, 1041).
- OLG Karlsruhe, 15.07.2003 - 11 Wx 3/03
Teilungsversteigerungsantrag eines Ehegatten: Ersetzung der Zustimmung des …
1 Z 21/85">FamRZ 1985, 1040; Beschl. v. 14.2.1996 - 3Z BR 309/95, FamRZ 1996, 1013, 1014; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.9.1998 - 14 W 76/98, FamRZ 1999, 524, 525; die abweichende Entscheidung des Kammergerichts vom 18. Januar 1971 - 9 U 2655/69; NJW 1971, 711 - gibt keinen Anlass zu einer Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG, weil sie nicht im Verfahren der weiteren Beschwerde ergangen ist). - OLG Köln, 10.01.2007 - 16 Wx 237/06
Zustimmungsersetzung durch Vormundschaftsgericht bei Grundstücksveräußerung
Ob eine Teilungsversteigerung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, richtet sich nach dem Familieninteresse, das unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Tatsache des Getrenntlebens der Eheleute abzuwägen ist (Senat vom 26.05.2004, NJW-RR 2005, 4; BayObLG NJW-RR 2006, 556; FamRZ 1996, 1013 ff.; FamRZ 1985, 1040, 1041). - OLG Köln, 24.11.1997 - 27 W 19/97
Voraussetzungen für die Wertung eines Antrags auf Durchführung der …
Daher kann die Streitfrage, ob der Antrag eines Ehegatten auf Anordnung der Teilungsversteigerung nach § 1365 BGB zustimmungsbedürftig ist (bejahend etwa OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 309, BayObLG FamRZ 1996, 1013;… Palandt/Diederichsen, BGB, 56. Aufl., § 1365 Rn. 8 - verneinend z.B. Gernhuber in: Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 1365 Rn. 55), hier auf sich beruhen. - OLG Frankfurt, 16.09.1998 - 14 W 76/98
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anordnung …
bedarf (vgl. OLG Bremen, FamRZ 1984, 272; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1543; OLG Düsseldorf NJW 1991, 851; BayObLG, NJW-RR 1996, 962). - OLG Köln, 05.04.2000 - 16 Wx 51/00
Ersetzung der Zustimmung eines Ehegatten zur Teilungsversteigerung des …
Seine Würdigung kann vom Senat nicht durch eine eigene ersetzt, sondern nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also darauf, ob der Tatrichter den Inhalt der genanntne unbestimmtne Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zu Grunde gelegt, gegen die Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1013 = NJW-RR 1996, 962 = BayObLGR 1996, 37). - OLG Bamberg, 08.12.1999 - 2 WF 159/99
Zuständigkeit des Familiengerichts in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten; …
Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung (BGH NJW 1978, 1380; FamRZ 1982, 970; FamRZ 1984, 609) betrifft Verfügungen getrennt lebender Eheleute, für die auch nach Auffassung des Senats die Einschränkungen des § 1365 BGB ohne Einschränkungen gelten (so auch BayObLG v. 14.2.1986 - 3Z BR 309/95, BayObLGR 1996, 37 = FamRZ 1996, 1013; OLG Düsseldorf v. 12.7.1994 - 20 W 26/94, FamRZ 1995, 309;… Palandt, BGB, 58. Aufl., § 1365 Rz. 8).