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   BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04, 3Z BR 31/04, 3 Z BR 31/04   

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https://dejure.org/2004,8998
BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04, 3Z BR 31/04, 3 Z BR 31/04 (https://dejure.org/2004,8998)
BayObLG, Entscheidung vom 03.05.2004 - 3Z BR 30/04, 3Z BR 31/04, 3 Z BR 31/04 (https://dejure.org/2004,8998)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Mai 2004 - 3Z BR 30/04, 3Z BR 31/04, 3 Z BR 31/04 (https://dejure.org/2004,8998)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu beachtende Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers; Interessenabwägung zwischen dem Wohl des Betroffenen und dem Verwandtenprivileg bei der Bestellung eines Betreuers; Erforderlichkeit der Bestellung weiterer Betreuer; Ausschlussgründe für einen Betreuer bei der ...

  • Wolters Kluwer

    Zu beachtende Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers; Interessenabwägung zwischen dem Wohl des Betroffenen und dem Verwandtenprivileg bei der Bestellung eines Betreuers; Erforderlichkeit der Bestellung weiterer Betreuer; Ausschlussgründe für einen Betreuer bei der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorrang des Wohls des Betroffenen vor Verwandtenprivileg

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Leibliche Mutter oder Stiefmutter als Betreuerin? - Maßgebend ist immer das Wohl des Betreuten

Verfahrensgang

  • AG Weiden/Oberpfalz - XVII - 335/00
  • LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 24/03
  • LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 89/02
  • BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04, 3Z BR 31/04, 3 Z BR 31/04

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1991
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04

    Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04
    Im Verhältnis zum Verwandtenvorzug ist daher letztlich das objektive Wohl des Betroffenen ausschlaggebend (vgl. Senatsbeschluss vom 20.2.2004 - 3Z BR 33/04; BayObLG FamRZ 1996, 507; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 21).

    Ein rechtsfehlerhafter Ermessensgebrauch liegt auch vor, wenn der Richter einen relevanten Umstand unvertretbar über- oder unterbewertet hat (Senatsbeschluss vom 20.2.2004 aaO).

  • BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02

    Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für

    Auszug aus BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
  • BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95

    Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04
    Im Verhältnis zum Verwandtenvorzug ist daher letztlich das objektive Wohl des Betroffenen ausschlaggebend (vgl. Senatsbeschluss vom 20.2.2004 - 3Z BR 33/04; BayObLG FamRZ 1996, 507; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 21).
  • BayObLG, 18.09.2003 - 3Z BR 167/03

    Entziehung der Vertretungsmacht des Betreuers durch Bestellung eines

    Auszug aus BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04
    Zwar gilt diese Einschränkung der Vertretungsbefugnis nicht für die zunächst durchzuführende Prüfung und außergerichtliche Geltendmachung etwaiger Ansprüche (vgl. BayObLGZ 2003, 248/251), doch besteht in diesen Fällen zumindest ein Interessenkonflikt zwischen den Interessen des Betroffenen und des Betreuers.
  • KG, 28.04.2009 - 1 W 129/07

    Betreuungsverfahren: Bestellung eines geeigneten ehrenamtlichen Betreuers anstatt

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Entscheidung nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLG, FamRZ 2004, 1600; FamRZ 2004, 1991f.; OLG-Report München 2004, 251f.; Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1897, Rdn. 26).
  • LG Kleve, 20.10.2014 - 4 T 429/14

    Betreuung; Betreuer; Rechtsanwalt; Verfahrenspfleger; ungeeignet;

    Im Verhältnis zum Verwandtenvorzug ist daher letztlich das objektive Wohl und der Wille des Betroffenen ausschlaggebend (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 506 und FamRZ 2004, 1991; Palandt/Götz, BGB, 73. Aufl. 2014, § 1897, Rn. 18).
  • KG, 17.01.2006 - 1 W 483/05

    Betreuungsrecht: Eignung zum Betreuer bei rechtskräftiger Verurteilung wegen

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Entscheidung nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLG, FamRZ 2004, 1600; FamRZ 2004, 1991f.; OLG-Report München 2004, 251f.; Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1897, Rdn. 26).
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