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   BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01   

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https://dejure.org/2001,4824
BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01 (https://dejure.org/2001,4824)
BayObLG, Entscheidung vom 17.10.2001 - 3Z BR 327/01 (https://dejure.org/2001,4824)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 3Z BR 327/01 (https://dejure.org/2001,4824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1908i Abs. 1, § 1821 Abs. 1 Nrn. 1, 4, § 1829 Abs. 1 Satz 2

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Genehmigung für Grundstücksgeschäfte eines Betreuten

  • Judicialis

    BGB § 1908i Abs. 1; ; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 1829 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung einer vormundschaftsrichterlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte eines Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 52 (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 1908i, 1821, 1829 BGB
    Überprüfung der Versagung einer vormundschaftsrichterlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte eines Betreuten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuung; Vormundschaftsrichterliche genehmigung; Versagung; Berufsbetreuer; Vermögender Betroffener

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2002, 547
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen

    Auszug aus BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01
    b) Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung einer vormundschaftsrichterlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte der fraglichen Art stellt eine Ermessensentscheidung dar (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLG FamRZ 1998, 455/456).

    Es kann sie nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR iggo, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328 und 1997, 113/119; BayObLG FamRZ 1998, 455/456).

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01
    Auf die Frage, ob in einem solchen Fall entsprechend der bisherigen Rechtsprechung das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen wäre (vgl. BayObLG Rpfleger 1991, 457/458; Keidel/Engelhardt FGG 14. Aufl. § 62 Rn. 2; nunmehr aber BVerfGE 101, 397), kommt es deshalb nicht an.
  • BayObLG, 05.04.1991 - BReg. 3 Z 44/91

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines vom Vormund erklärten Verzichts auf die

    Auszug aus BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01
    Auf die Frage, ob in einem solchen Fall entsprechend der bisherigen Rechtsprechung das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen wäre (vgl. BayObLG Rpfleger 1991, 457/458; Keidel/Engelhardt FGG 14. Aufl. § 62 Rn. 2; nunmehr aber BVerfGE 101, 397), kommt es deshalb nicht an.
  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01
    b) Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung einer vormundschaftsrichterlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte der fraglichen Art stellt eine Ermessensentscheidung dar (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLG FamRZ 1998, 455/456).
  • BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93

    Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft

    Auszug aus BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01
    Es kann sie nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR iggo, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328 und 1997, 113/119; BayObLG FamRZ 1998, 455/456).
  • BayObLG, 07.12.1988 - BReg. 1a Z 8/88

    Versagung der Genehmigung einer Vereinbarung über den Ausgleich von

    Auszug aus BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01
    Maßgebendes Kriterium ist das Interesse des Betreuten, wie es sich zur Zeit der Entscheidung darstellt, wobei alle in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 540/541).
  • BayObLG, 05.03.1997 - 1Z BR 210/96

    Vormundschaftsgerichtliche Prüfung bei Genehmigung zur Gründung einer

    Auszug aus BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01
    Es kann sie nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR iggo, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328 und 1997, 113/119; BayObLG FamRZ 1998, 455/456).
  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 474/19

    Betreuungsrechtliche Genehmigung: Beschwerdebefugnis; Anfechtung einer

    Bei der Versagung einer nach §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1822 BGB erforderlichen betreuungsgerichtlichen Genehmigung ist jedoch nur der Betroffene, nicht aber der Betreuer in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt (BayObLG DNotZ 2002, 547; OLG Stuttgart NJW 2001, 3484; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 5. Aufl. Teil E Rn. 168).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07

    Vorweggenommene Erbfolge: Rechtliche Bewertung der Übertragung eines

    Auch ohne nähere Klarstellung ist davon auszugehen, dass das Rechtsmittel durch die Beteiligte zu 2) nicht in eigenem Namen, sondern in ihrer Eigenschaft als Ergänzungsbetreuerin und für den Betroffenen, dem diesbezüglich eine Beschwerdeberechtigung zusteht, eingelegt wurde (vgl. BayObLG FPR 2002, 160; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1828 Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages, mit dem ein Betreuter ein Grundstück auf einen

    Auf die von der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur verneinte Frage, ob dem Betreuer auch im eigenen Namen gestützt auf § 69 g Abs. 2 Satz 1 FGG ein eigenes Beschwerderecht eingeräumt werden kann, kommt es deshalb im vorliegenden Falle nicht an (vgl. hierzu OLG Köln FGPrax 1999, 26; OLG Stuttgart, FGPrax 2001, 1999; BayObLG DNotZ 2002, 547; Keidel/Karl, FGG, 15. Aufl., § 20 Rn. 58 m. w. N.; MünchKomm/Wagenitz, BGB, 13. Bearb., § 1828 Rn. 39).
  • KG, 13.10.2009 - 1 W 161/08

    Betreuung: Antrag eines Betreuers auf Genehmigung der Inanspruchnahme eines

    Die Entscheidung über die Genehmigung hat der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (BayObLG, DNotZ 2002, 547, 548; Bienwald, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., Anhang zu § 1908i, Rdn. 74).
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