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   BayObLG, 24.10.1997 - 3Z BR 350/97   

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https://dejure.org/1997,3940
BayObLG, 24.10.1997 - 3Z BR 350/97 (https://dejure.org/1997,3940)
BayObLG, Entscheidung vom 24.10.1997 - 3Z BR 350/97 (https://dejure.org/1997,3940)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Oktober 1997 - 3Z BR 350/97 (https://dejure.org/1997,3940)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Mitarbeiters eines Betreuungsvereins, der als Alleingesellschafter einer GmbH, die ein Heim betreibt, zum Betreuer von Bewohnern dieses Heims ; Entlassung eines Vereinsbetreuers; Disziplinarische Unterordnung eines Vereinsbetreuers gegenüber dem ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einzelfall eines Abhängigkeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 3
    Betreuung durch Mitarbeiter eines Betreuungsvereins für Bewohner eines vom Verein betriebenen Heims - Ausschluß der Betreuung bei Disziplinargewalt des GmbH-Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 924
  • Rpfleger 1998, 159
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96

    Voraussetzungen für die Auswahl eines Betreuers; Folgen des Bestehens des

    Auszug aus BayObLG, 24.10.1997 - 3Z BR 350/97
    Hierdurch sollen Interessenkonflikte und Belastungen des Verhältnisses zwischen Betreuer und Betreutem vermieden werden (BayObLGZ 1996, 250/252 m.w.N.).

    Die Tätigkeit des Beteiligten findet nicht in einem Bereich der GmbH statt, in dem kein Zusammenhang zwischen Betreuertätigkeit und seiner disziplinarischer Unterordnung zur Leitung des Heims bestehen würde (vgl. BayObLGZ 1996, 250/252).

  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 24.10.1997 - 3Z BR 350/97
    Dem Vorschlag ist vom Gericht grundsätzlich zu entsprechen (§ 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB ; BayObLGZ 1996, 136 m.w.N.).
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