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   BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 37/96, 3 Z BR 38/96   

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BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 37/96, 3 Z BR 38/96 (https://dejure.org/1996,7516)
BayObLG, Entscheidung vom 11.12.1996 - 3Z BR 37/96, 3 Z BR 38/96 (https://dejure.org/1996,7516)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - 3Z BR 37/96, 3 Z BR 38/96 (https://dejure.org/1996,7516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Vergütung eines für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge bestellten Betreuers; Aufhebung der Vergütung eines Berufsbetreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angestellter eines staatlichen Gesundheitsamts als Berufsbetreuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1305
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 217/95

    Anerkennung als Berufsbetreuer

    Auszug aus BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 37/96
    Vielmehr ist die genannte Voraussetzung auch dann gegeben, wenn die Betreuungen nur als Teil der Berufsausübung wahrgenommen werden, eine Gesamtbetrachtung der damit verbundenen Tätigkeiten jedoch eine Inanspruchnahme des Betreuers ergibt, der dieser - anders als der echte Einzelbetreuer - nur im Rahmen seiner Berufsausübung ordnungsgemäß nachkommen kann und die in der bestehenden Rechtsordnung üblicherweise nicht unentgeltlich als allgemeine staatsbürgerliche Pflicht geleistet wird (vgl. BVerfGE 54, 251, 272; BayObLGZ 1995, 332, 333; KG BtPrax 1996, 184, 185; Knittel Betreuungsgesetz § 1836 BGB Rn. 24).

    Indizwirkung kann insoweit der Zahl der Betreuungen, deren Schwierigkeitsgrad, dem mit ihrer Führung verbundenen Zeitaufwand wie auch der Qualifikation des Betreuers zukommen (vgl. BayObLGZ 1995, 332, 333; BayObLG FamRZ 1996, 1173, 1174; Bienwald Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1836 BGB Rn. 20 ff.; Knittel § 1836 BGB Rn. 23 ff.; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1836 Rn. 23 ff.).

    Die Auffassung des Landgerichts, Berufsbetreuung könne neben einer anderen vollwertigen Berufsausübung nicht geleistet werden, ist rechtlich nicht haltbar (vgl. BayObLGZ 1995, 332, 334 f.; LG Kassel BtPrax 1995, 36 [LS], Dodegge NJW 1996, 2405, 2411).

  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Auszug aus BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 37/96
    Insbesondere ist die gegen den Beschluß vom 23.11.1995 gerichtete weitere Beschwerde nicht durch § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 2 Satz 4, § 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB , § 16 Abs. 2 Satz 3 ZSEG aus geschlossen, da es auch insoweit um die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Staatskasse geht (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH B.v. 2.10.1996 - XII ZB 37/96).
  • BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96

    Entscheidungskompetenz bei weiterer Beschwerde gegen die Verwerfung einer

    Auszug aus BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 37/96
    Dies führt insoweit jedoch nicht zur Zurückverweisung der Sache, da der Senat die notwendigen Feststellungen selbst aus den Akten treffen und selbst in der Sache entscheiden kann (vgl. BGHZ 35, 135, 142 f.; BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLGZ 1985, 63, 66).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1994 - 3 Wx 468/94

    Vormundschaftsgericht; Nachträgliche Abänderung; Festsetzung einer Vergütung;

    Auszug aus BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 37/96
    Dabei kann, was die Rückforderung der am 7.1.1994 bewilligten Vergütung betrifft, dahingestellt bleiben, ob eine frühere Entscheidung über die Frage der Vergütung des Betreuers nachträglich abgeändert bzw. aufgehoben werden kann (vgl. hierzu OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 232 ), da die Zurückweisung der vom Betreuer insoweit eingelegten Beschwerde jedenfalls wegen fehlerhafter Anwendung des § 1836 Abs. 2 Satz 1 BGB keinen Bestand haben kann.
  • BayObLG, 10.04.1996 - 3Z BR 56/96

    Aus dem Nachlass eines Betreuten zu erstattende Vergütung; Angemessene Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 37/96
    Indizwirkung kann insoweit der Zahl der Betreuungen, deren Schwierigkeitsgrad, dem mit ihrer Führung verbundenen Zeitaufwand wie auch der Qualifikation des Betreuers zukommen (vgl. BayObLGZ 1995, 332, 333; BayObLG FamRZ 1996, 1173, 1174; Bienwald Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1836 BGB Rn. 20 ff.; Knittel § 1836 BGB Rn. 23 ff.; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1836 Rn. 23 ff.).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 37/96
    Vielmehr ist die genannte Voraussetzung auch dann gegeben, wenn die Betreuungen nur als Teil der Berufsausübung wahrgenommen werden, eine Gesamtbetrachtung der damit verbundenen Tätigkeiten jedoch eine Inanspruchnahme des Betreuers ergibt, der dieser - anders als der echte Einzelbetreuer - nur im Rahmen seiner Berufsausübung ordnungsgemäß nachkommen kann und die in der bestehenden Rechtsordnung üblicherweise nicht unentgeltlich als allgemeine staatsbürgerliche Pflicht geleistet wird (vgl. BVerfGE 54, 251, 272; BayObLGZ 1995, 332, 333; KG BtPrax 1996, 184, 185; Knittel Betreuungsgesetz § 1836 BGB Rn. 24).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 37/96
    Dies führt insoweit jedoch nicht zur Zurückverweisung der Sache, da der Senat die notwendigen Feststellungen selbst aus den Akten treffen und selbst in der Sache entscheiden kann (vgl. BGHZ 35, 135, 142 f.; BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLGZ 1985, 63, 66).
  • KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96

    Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter

    Auszug aus BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 37/96
    Vielmehr ist die genannte Voraussetzung auch dann gegeben, wenn die Betreuungen nur als Teil der Berufsausübung wahrgenommen werden, eine Gesamtbetrachtung der damit verbundenen Tätigkeiten jedoch eine Inanspruchnahme des Betreuers ergibt, der dieser - anders als der echte Einzelbetreuer - nur im Rahmen seiner Berufsausübung ordnungsgemäß nachkommen kann und die in der bestehenden Rechtsordnung üblicherweise nicht unentgeltlich als allgemeine staatsbürgerliche Pflicht geleistet wird (vgl. BVerfGE 54, 251, 272; BayObLGZ 1995, 332, 333; KG BtPrax 1996, 184, 185; Knittel Betreuungsgesetz § 1836 BGB Rn. 24).
  • BayObLG, 14.02.1985 - BReg. 2 Z 97/84
    Auszug aus BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 37/96
    Dies führt insoweit jedoch nicht zur Zurückverweisung der Sache, da der Senat die notwendigen Feststellungen selbst aus den Akten treffen und selbst in der Sache entscheiden kann (vgl. BGHZ 35, 135, 142 f.; BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLGZ 1985, 63, 66).
  • OLG Hamm, 22.01.1996 - 15 W 351/95
    Auszug aus BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 37/96
    Wegen der aufzuwendenden Zeit und des Schwierigkeitsgrades der betreffenden Betreuungen entspricht die Betreuertätigkeit des Beschwerdeführers nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelbetreuung und kann nicht mehr als allgemeine staatsbürgerliche Pflicht zumutbar bewältigt werden, ist vielmehr Teil seiner Berufsausübung (vgl. OLG Hamm FamRZ 1996, 1107, 1108).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Festsetzung der Aufwandsentschädigung, wenn

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