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   BayObLG, 16.05.1997 - 3Z BR 53/97   

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https://dejure.org/1997,6421
BayObLG, 16.05.1997 - 3Z BR 53/97 (https://dejure.org/1997,6421)
BayObLG, Entscheidung vom 16.05.1997 - 3Z BR 53/97 (https://dejure.org/1997,6421)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Mai 1997 - 3Z BR 53/97 (https://dejure.org/1997,6421)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegen eine Bestellung einer Betreuers; Wirkungen einer Verlängerung einer Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts auf die Hauptsacheerledigung bezüglich eines ursprünglich angeordneten Einwilligungsvorbehalts

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlängerung eines Einwilligungsvorbehalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts - Keine Erledigung der Hauptsache bezüglich Einwilligungsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 249
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 09.12.1992 - 15 W 270/92

    Vorläufige Betreuerbestellung; Endgültige Betreuerbestellung; Erledigung in der

    Auszug aus BayObLG, 16.05.1997 - 3Z BR 53/97
    Für seine rechtliche Überprüfung besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 61 ; OLG Hamm FamRZ 1993, 722/723).

    Insbesondere ist die seinerzeitige Anordnung durch die am 4.4.1997 beschlossene Verlängerung auch dieser Maßnahme nicht ebenfalls bedeutungslos geworden, da mit ihrer Aufhebung als ungerechtfertigt die mit dem Einwilligungsvorbehalt verbundenen Beschränkungen (§ 1903 BGB ) rückwirkend entfallen würden und die Wirksamkeit der von oder gegenüber der Betroffenen vorgenommenen Rechtsgeschäfte nicht mehr aufgrund des Einwilligungsvorbehalts in Frage gestellt werden könnten (§ 69h FGG ; vgl. OLG Hamm FamRZ 1993, 722/723).

  • KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Vorführung des Betroffenen zum Zwecke der

    Auszug aus BayObLG, 16.05.1997 - 3Z BR 53/97
    1. Die gegen die landgerichtliche Bestätigung der Betreuerbestellung gerichteten weiteren Beschwerden sind zu verwerfen, da sich nach ihrer zulässigen Einlegung die Hauptsache erledigt hat und eine Beschränkung der Rechtsmittel auf den Kostenpunkt nicht vorliegt (vgl. BayObLGZ 1993, 82; KG FamRZ 1997, 442/443 f.; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344 ).
  • BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 282/93

    Beendigung; Bestellung; Zeitablauf; Betreuung; Vorläufig; Endgültig; Weitere

    Auszug aus BayObLG, 16.05.1997 - 3Z BR 53/97
    Für seine rechtliche Überprüfung besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 61 ; OLG Hamm FamRZ 1993, 722/723).
  • OLG Schleswig, 04.03.1996 - 2 W 113/95

    Unzulässigkeit einer vor Beendigung der geschlossenen Unterbringung eingelegten

    Auszug aus BayObLG, 16.05.1997 - 3Z BR 53/97
    1. Die gegen die landgerichtliche Bestätigung der Betreuerbestellung gerichteten weiteren Beschwerden sind zu verwerfen, da sich nach ihrer zulässigen Einlegung die Hauptsache erledigt hat und eine Beschränkung der Rechtsmittel auf den Kostenpunkt nicht vorliegt (vgl. BayObLGZ 1993, 82; KG FamRZ 1997, 442/443 f.; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344 ).
  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

    Auszug aus BayObLG, 16.05.1997 - 3Z BR 53/97
    1. Die gegen die landgerichtliche Bestätigung der Betreuerbestellung gerichteten weiteren Beschwerden sind zu verwerfen, da sich nach ihrer zulässigen Einlegung die Hauptsache erledigt hat und eine Beschränkung der Rechtsmittel auf den Kostenpunkt nicht vorliegt (vgl. BayObLGZ 1993, 82; KG FamRZ 1997, 442/443 f.; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344 ).
  • BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 232/99

    Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Der Betroffene hat nach wie vor ein schutzwürdiges Interesse an einer Überprüfung der Anordnung, da mit ihrer Aufhebung als ungerechtfertigt die mit dem Einwilligungsvorbehalt verbundenen Beschränkungen (§ 1903 BGB ) rückwirkend entfallen würden und die Wirksamkeit der von oder gegenüber dein Betroffenen vorgenommenen Rechtsgeschäfte nicht mehr aufgrund des Einwilligungsvorbehalts in Frage gestellt werden könnten (§ 69h FGG ; BayObLG BtPrax 1997, 198/199).
  • BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 383/99

    Erledigung der Hauptsache durch Tod des Betreuten

    Es besteht nach wie vor ein schutzwürdiges Interesse an einer Überprüfung der Anordnung, da mit ihrer Aufhebung als ungerechtfertigt die mit dem Einwilligungsvorbehalt verbundenen Beschränkungen (§ 1903 BGB ) rückwirkend entfallen würden und die Wirksamkeit der von oder gegenüber dem Betroffenen vorgenommenen Rechtsgeschäfte nicht mehr aufgrund des Einwilligungsvorbehalts in Frage gestellt werden könnte (§ 69h FGG ; BayObLG BtPrax 1997, 198/199; FamRZ 1999, 1692/1693).
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