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   BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 57/01   

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https://dejure.org/2001,11302
BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 57/01 (https://dejure.org/2001,11302)
BayObLG, Entscheidung vom 21.02.2001 - 3Z BR 57/01 (https://dejure.org/2001,11302)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 3Z BR 57/01 (https://dejure.org/2001,11302)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Ausländer; Einschleusen; Verdacht der Abschiebungsentziehung; Beiordnung eines Pflichtverteidigers

  • Judicialis

    AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5
    Einreise eines Ausländers mit Hilfe eines Schleusers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 59 XIV 369/00
  • LG Nürnberg-Fürth - 4 T 10971/00
  • BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 57/01

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 56
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 57/01
    Das Landgericht hat ohne Rechtsfehler dargelegt, dass die Ausländerbehörde die Abschiebung des Betroffenen mit der gebotenen Beschleunigung betreibe (vgl. hierzu BGHZ 133, 235/239; BayObLGZ 1991, 258/260; OLG Frankfurt a.M. AuAS 1998, 198; OLG Karlaruhe InfAus1R 1998, 463).

    Es hat ferner rechtsfehlerfrei begründet, dass die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Abschiebungshaft über drei Monate hinaus auf nunmehr insgesamt sechs Monate gegeben seien, da der Betroffene die auf seiner Ausweislosigkeit beruhende Verzögerung seiner Abschiebung zu vertreten habe (vgl. BGHZ 133, 235/237 ff.).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 57/01
    Um dem Gebot fairer Verfahrensführung (vgl. BVerfG NJW 1986, 767/771) in Abschiebungshaftsachen gebührend Rechnung zu tragen, bedarf es keiner analogen Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO.
  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 57/01
    Dies wiederum lässt den Rückschluss zu, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen, da er im Falle der Abschiebung die erheblichen finanziellen Mittel für den/die Schleuser vergeblich aufgewendet hätte (vgl. BGH FGPrax 2000, 130).
  • BayObLG, 05.05.1988 - BReg. 3 Z 50/88

    Prüfung der Umstände im Abschiebungshaftverfahren

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 57/01
    Der Senat kann den Akten entnehmen (vgl. BayObLGZ 1988, 131/133), dass sich der Betroffene über einen Agenten ein Visum für umgerechnet 7000 DM besorgt hatte.
  • BayObLG, 02.09.1993 - 3Z BR 167/93
    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 57/01
    Ob die Abschiebung des Betroffenen ansonsten zu Recht betrieben wird, haben die Haftgerichte nicht zu prüfen; insoweit obliegt die Gewährung von Rechtsschutz ausschließlich den Verwaltungsgerichten (vgl. BayObLGZ 1993, 311/313; KG InfAuslR 2000, 230/232).
  • BayObLG, 01.07.1991 - BReg. 3 Z 105/91
    Auszug aus BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 57/01
    Das Landgericht hat ohne Rechtsfehler dargelegt, dass die Ausländerbehörde die Abschiebung des Betroffenen mit der gebotenen Beschleunigung betreibe (vgl. hierzu BGHZ 133, 235/239; BayObLGZ 1991, 258/260; OLG Frankfurt a.M. AuAS 1998, 198; OLG Karlaruhe InfAus1R 1998, 463).
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 244/11

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Asylbewerbers

    Denn entscheidend für den Rückschluss, der Ausländer werde sich der Abschiebung entziehen, ist nicht die Inanspruchnahme von Schleusern, sondern die damit einhergehende Aufwendung erheblicher finanzieller Mittel, die der Ausländer im Fall der Abschiebung vergeblich aufgewendet hätte (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2000 - V ZB 5/00, FGPrax 2000, 130; BayObLG, InfAuslR 2001, 343, 344).
  • OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 121/06

    Haftgrund des Aufenthaltswechsels nach Ablauf der Ausreisefrist - zeitliche

    Soweit sich aus den im Rechtsbeschwerdeverfahren vorgelegten Unterlagen ergibt, dass der Betroffene seinen Einlassungen zufolge mit Hilfe von Schleusern nach Deutschland gelangt ist, wird der Haftgrund nach § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG (vgl. BayObLG InfAuslR 2001, 343) gegebenenfalls neu zu prüfen zu sein.
  • OLG München, 17.10.2008 - 34 Wx 65/08

    Abschiebungshaft: Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit der Haftfortdauer bei dem

    Aus der Sicht der Ausländerbehörde lagen Gründe vor, die eine Haft auch unter dem Gesichtspunkt des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG gerechtfertigt hätten (z.B. BayObLG InfAuslR 2001, 343).
  • OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05

    Abschiebungshaft gegen Minderjährige

    Ob auch der vom Landgericht bejahte Haftgrund des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG gegeben ist, kann im Hinblick auf den aus der Abschiebungshaft heraus gestellten Asylantrag zweifelhaft sein (vgl. OLG Düsseldorf, FG Prax 2004, 254 einerseits, BayObLGZ 1999, 97 andererseits), braucht aber nicht entschieden zu werden (siehe auch BayObLG InfAuslR 2001, 343).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 20 W 74/03

    Abschiebungshaft: Haftgrund des begründeten Verdachts eines Entziehungswillens

    Das Landgericht beruft sich auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 21. Januar 2001 in der Sache 3Z BR 57/01 (= NVwZ-Beil. 2001, 56 = InfAuslR 2001, 343 = BayVBl. 2001, 571).
  • OLG München, 27.05.2009 - 34 Wx 43/09

    Abschiebungshaft: Tatsachen für den regelmäßigen Schluss auf eine

    Die Benutzung gefälschter Ausweispapiere und die Ein-und Weiterreise unter Mithilfe von Schleusern rechtfertigen regelmäßig den Verdacht, der Ausländer wolle sich der Abschiebung oder Zurückschiebung entziehen (BGH FGPrax 2000, 130; BayObLG InfAuslR 2001, 343; NVwZ-Beil. 1995, 39).
  • OLG München, 15.06.2009 - 34 Wx 46/09

    Abschiebehaft: Überprüfung der Tatsachenwürdigung durch das Beschwerdegericht;

    Die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen zum Verdacht der Entziehungsabsicht (vgl. z.B. BGH FGPrax 2000, 130; BayObLG InfAuslR 2001, 343), sind frei von Rechtsfehlern.
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