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   BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 68/03   

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https://dejure.org/2003,6654
BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 68/03 (https://dejure.org/2003,6654)
BayObLG, Entscheidung vom 29.04.2003 - 3Z BR 68/03 (https://dejure.org/2003,6654)
BayObLG, Entscheidung vom 29. April 2003 - 3Z BR 68/03 (https://dejure.org/2003,6654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidung zu Lasten der zuständigen Behörde bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung

  • Judicialis

    FGG § 13a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 13a
    Notwendige Auslagen des Betroffenen bei Erledigung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung während des Beschwerdeverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auferlegung der notwendigen Auslagen des Betroffenen bei Erledigung einer rechtswidrigen öffentlich-rechtlichen Unterbringung während des Beschwerdeverfahrens; Vom Vormundschaftsgericht angeordnete vorläufige Unterbringung

  • rav-polizeirecht.de PDF (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Schweinfurt - XIV 158/01
  • LG Schweinfurt - 42 T 255/01
  • BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 68/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1777 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 145/90
    Auszug aus BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 68/03
    Verständige der Leiter der Einrichtung die Behörde nicht oder bleibe diese trotz Benachrichtigung untätig, so könne dies nicht dazu führen, dass der Betroffene seine Auslagen selbst tragen müsse (vgl. BayObLGZ 1990, 350/355).

    Die Kammer hat insoweit die Grundsatze der Senatsentscheidung vom 20.12.1990 (BayObLGZ 1990, 350/355) herangezogen, von denen abzuweichen kein Anlass besteht.

  • OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme

    Demgegenüber haben andere Oberlandesgerichte in Fällen, in denen sich die Hauptsache noch während des Beschwerdeverfahrens gegen die einstweilige Maßnahme erledigt hat, eine Entscheidung über die Erstattung der Kosten des Betroffenen im Rahmen der Entscheidung über die Beschwerde gegen die einstweilige Maßnahme für zulässig erachtet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.4.2003 - 3Z BR 68/03, FamRZ 2003, 1777 (Ls.) = BayVBl. 2004, 25, zitiert nach JURIS; OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 33 Wx 146/05, NJW-RR 2006, 1377 = FamRZ 2006, 1617; Thür.

    Überwiegend wird eine entsprechende Anwendung des § 13a Abs. 2 S. 3 FGG auf diese Konstellation abgelehnt und § 13a Abs. 1 FGG als Grundlage für die Kostenentscheidung herangezogen (vgl. BayObLGZ 1993, 381; FamRZ 2003, 1777; KG, FGPrax 2006, 182; Keidel/Zimmermann, FG, 15. Aufl., § 13a Rn. 51l; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 10. Aufl., § 13a FGG, Rn. 22; Bumiller/Winkler, FG, 8. Aufl., § 13a Rn. 27; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 13a Rn. 45; Knittel, Betreuungsgesetz, § 13a FGG, Rn. 28).

  • OLG München, 07.07.2006 - 33 Wx 146/05

    Kostenlast der Staatskasse bei Erledigung eines öffentlich-rechtlichen

    Das gleiche gilt für den Beschluss des BayObLG vom 29.4.2003 (FamRZ 2003, 1777).
  • BayObLG, 28.04.2004 - 3Z BR 269/03

    Erstattung notwendiger Auslagen bei Erledigung einer Unterbringung

    Diese Vorschrift ist auf die Kostenerstattung in öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverfahren auch dann anwendbar, wenn die besonderen Verfahrensbeendigungsgründe gem. § 13a Abs. 2 Satz 3 FGG nicht gegeben sind (vgl. BayObLGZ 1993, 381; BayObLG Beschluss vom 29.4.2003 Gz. 3Z BR 68/03 = FamRZ 2003, 1777).
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